Drucksache 17 / 13 936 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2014) und Antwort Kann der Berliner Senat die Qualität der frühkindlichen Bildung in der Kita für die Zu- kunft garantieren? Warum haben anderen Bundesländer einen besseren Personalschlüs- sel in den Kitas als Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Fachkräftebedarf in den Berliner Kitas nach den aktuellen Prognosezahlen des Wachstums der Kinderzahl der unter 6jährigen in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019? Zu 1.: Die Fachkräftebedarfsprognose ist Bestandteil der laufenden Kitaplanung. Sie wird für den Zeitraum 2014/2015 - 2016/2017 planmäßig erstellt und voraus- sichtlich bis Ende des dritten Quartals 2014 vorliegen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage 17/13 937 verwiesen. 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift der Ber- liner Senat, um die Fachkräfteausbildung und die Qualität der Ausbildung für die Kitas zu sichern? Zu 2.: Das Angebot an Ausbildungsplätzen in den staatlichen und staatlich genehmigten sowie anerkannten Schulen in freier Trägerschaft wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Schuljahr 2004/2005 befanden sich insgesamt 4.515 Studierende, im Schuljahr 2008/2009 insgesamt 5.161 Studierende sowie im Schul- jahr 2012/2013 insgesamt 6.252 Studierende in der Aus- bildung. Derzeit - Schuljahr 2013/2014 - werden im Bereich der Fachschulen für Sozialpädagogik in 5 staatlichen Schulen und 37 staatlich genehmigten oder staatlich aner- kannten Fachschulen in freier Trägerschaft insgesamt 7.592 Studierende beschult. Die Zahl der Studierenden wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Entsprechend der nunmehr vorgenommenen Eingrup- pierung der Absolventinnen und Absolventen der Fach- schule für Sozialpädagogik in den Europäischen/Deut- schen Qualifikationsrahmen - EQR/DQR - der Niveaustu- fe sechs wurde festgestellt, dass die Fachschulen diese Qualitätsstufe mit der derzeit gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie dem Berliner Rahmenlehrplan erfüllen. Um aber eine bessere bundesweite Vereinbarkeit zwischen den Ländern im Bereich der Sozialpädagogik zu erreichen, wird Berlin seinen Rahmenlehrplan an den bundesweit vereinbarten Rahmenlehrplan, der nun ent- sprechend des EQR/DQR-Niveaus in Form von Lernfel- dern aufgestellt ist, anpassen. Entsprechende Vorarbeiten zum Rahmenlehrplan sowie zur Ausbildungs- und Prü- fungsvorbereitung wurden eingeleitet. Es ist geplant, die neuen kompetenzbasierten Unterrichtsinhalte ab dem Schuljahr 2015/2016 in Kraft zu setzen. 3. Welche personellen Ressourcen für die Begleitung von ErzieherInnen in Ausbildung in der Praxis eines Trä- gers stehen diesen nach dem Kostenblatt zur Verfügung? Zu 3.: Die der Rahmenvereinbarung über die Finan- zierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtun- gen (RV Tag) zugehörigen Kostenblätter weisen Perso- nal-, Sach- und Gesamtkosten aus, die nach dem Alter der Kinder und ihrem Betreuungsumfang differieren. Die den Personalkosten zugrundeliegenden Personalstellenanteile je Kind (Regelausstattung ohne Zuschläge) werden auf Basis des § 11 Abs. 2 Nr. 1 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) berechnet. Hinzu kommen Personalzuschläge gemäß § 11 Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 4 KitaFöG i. V. m. §§ 15 ff. Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) für verlängerte Betreuungszeiten, Kinder mit Behinderung, Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und Kinder in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen sowie die Freistellung für Leitungsaufgaben. Gemäß § 12 Abs. 2 VOKitaFöG umfasst die abschließende Personal- ausstattung auch die erforderlichen Zeiten für die Anlei- tung von Praktikantinnen und Praktikanten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 936 2 4. Warum ist der ErzieherInnenberuf kein Mangelbe- ruf? Zu 4.: Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers gilt bei der Bundesanstalt für Arbeit statistisch nicht als Mangel- beruf. Natürlich weiß auch die Bundesanstalt um den Bedarf an entsprechenden Fachkräften für Einrichtungen, kann diesen jedoch nicht aus ihren Statistiken generieren. Arbeitskräfte suchende Träger wenden sich offenbar zu wenig mit entsprechenden Anfragen an die Arbeitsagentu- ren – so die Erläuterung von Seiten der Bundesanstalt im Rahmen der Abschlussveranstaltung der von fünf Ge- werkschaften und Berufsverbänden initiierten Kampagne „Profis für die Kita“ im Februar 2014. Auch in Berlin wenden sich Träger nur im Ausnahme- fall mit Fachkräftegesuchen an die Arbeitsagenturen, da erfahrungsgemäß die direkte Vermittlung geeigneter Ar- beitskräfte über eigene Stellengesuche erfolgversprechen- der ist. 5. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift der Se- nat oder hat er vor zu ergreifen, um den Fachkräftebedarf in den Berliner Kitas jetzt und in Zukunft zu sichern? Zu 5.: Die Regelungen zum Quereinstieg werden wei- terhin gut angenommen; es konnten mehr Personen ge- wonnen werden als geplant. Im Jahr 2013 wurden 934 Personen für den Quereinstieg gewonnen (gegenüber 770 in 2012). Bis zum Stichtag 14.05.2014 wurden erneut 307 Quereinstiege genehmigt. Der Schwerpunkt von Querein- steigerinnen und Quereinsteigern liegt weiterhin in der berufsbegleitenden Ausbildung, aber auch der Anteil aus verwandten Berufen sowie im Rahmen der Regelungen für bilinguale Kitas konnte verbessert werden. Das „Modellprojekt praxisbegleitende Ausbildung“, eine Kooperation zwischen dem Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg, der Stiftung Sozialpädagogisches Institut „Walter May“ – Stiftung SPI - und den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie für Ar- beit, Integration und Frauen ist erfolgreich auf den Weg gebracht worden; eine entsprechende Vereinbarung wurde am 13.05.2014 unterzeichnet. In diesem Modell zur 3- jährigen praxisbegleitenden Ausbildung zur Erziehe- rin/zum Erzieher werden ca. 25 Leistungsbezieherin- nen/Leistungsbezieher der Job Center in den ersten beiden Jahren der Ausbildung weiterhin über Leistungen der Arbeitsagentur gefördert und erst im 3. Jahr ein Arbeits- vertrag mit dem Kita-Träger analog der berufsbegleiten- den Ausbildung mit Anrechnung auf den Fachkräfte- schlüssel abgeschlossen. Die Ausbildung wird am 25.08.2014 mit einer Gruppe von 25 Personen starten. Die Unterzeichnung der Arbeitsverträge mit den Kita-Trägern soll am 01.07.2014 erfolgen. 6. Welchen Personalschlüssel zur Betreuung von Kitakindern (0-6 Jahre) haben die anderen Bundesländer und welchen hat Berlin dazu im Vergleich? 7. Warum haben andere Bundesländer im Vergleich zu Berlin einen besseren Personalschlüssel? Zu 6. und 7.: Die Kindertagesbetreuung ist in den Ländern landesrechtlich und inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet. Auch die Verfahren der Personalbemessung unterscheiden sich. Die unter Federführung des Landes Brandenburg geführte „Länderübersicht Kindertagesbetreuung : Rechtslage. Land. Geltungsbereich des Gesetzes. Regelungsumfang.“ verdeutlicht dies, sie ist unter www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/5527/Recht slage.pdf abrufbar. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Systeme ist kei- ne Vergleichbarkeit der Personalschlüssel gegeben, wenngleich die BertelsmannStiftung mit dem Länderre- port Frühkindliche Bildungssysteme 2013 den Versuch eines Vergleiches von sog. Personalressourcenschlüsseln nach Gruppentypen in den Bundesländern unternommen hat. Hierfür waren stichtagsbezogene Daten der Bundes- statistik zu Kindern und tätigen Personen in Kindertages- einrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespfle- ge herangezogen und durch den Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut DJI/Technische Universität Dortmund in Ganztagsinanspruchnahmeäquivalente und Vollzeitbeschäftigungsäquivalente umgerechnet worden. Berlin war im Ländervergleich nicht enthalten, weil die Einrichtungen statistisch als Einrichtungen ohne feste Gruppenstruktur erfasst waren. 8. Vor dem Hintergrund, dass es konkrete Überle- gungen gibt, die ersten Kitajahre kostenfrei zu machen, sollte sich nicht vorher erst einmal der Personalschlüssel verbessern, welche Meinung hat der Berliner Senat dazu? Zu 8.: Die fachpolitischen Ziele des Senates von Ber- lin sind unverändert auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung und die kontinuierliche Weiter- entwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung gerichtet. Berlin, den 16. Juni 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014)