Drucksache 17 / 13 937 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2014) und Antwort Die Kinderzahlen steigen schneller als vom Senat gedacht, was tut der Senat, um jedem Kind einen Kitaplatz zu garantieren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Veränderungen hinsichtlich des Anwachsens der Zahl der unter 6-Jährigen in Berlin haben sich im Vergleich zu den Prognosen aktuell ergeben? Zu 1: Zum 31.12.2013 lag die Zahl der unter 6- Jährigen gemäß Einwohnerregister bei 198.601 Kindern (siehe Tabelle 1). Dies waren 3.788 Kinder bzw. 1,9 Pro- zent mehr als der Vorjahreswert in Höhe von 194.813 Kindern unter 6 Jahren. Die tatsächliche Veränderungsra- te lag demnach für diesen Zeitraum um 0,6 Prozent- Punkte über dem gemäß Bevölkerungsprognose (mittlere Variante) erwarteten Niveau in Höhe von 1,3 Prozent bzw. 0,5 Prozent-Punkte über der Annahme der Bevölke- rungsprognose (obere Variante) in Höhe von 1, 4 Prozent. Tabelle 1: IST-Entwicklung 2011 – 2013 (jeweils 31.12.d.J.) der unter 6-Jährigen im Vergleich zu der Bevölkerungsprognose 2011 - 2030 (mittlere und obere Variante) 0 bis unter 6-jährige Einwohner 2011 2012 2013 IST-Einwohner* 189.536 194.813 198.601 Steigerung zum Vorjahr 5.277 3.788 Steigerungsrate zum Vorjahr 100 102,8% 101,9% Basisjahr Prognose mittlere Variante 189.536 193.432 195.968 Steigerung zum Vorjahr 3.896 2.536 Steigerungsrate zum Vorjahr 100 102,1% 101,3% Basisjahr Prognose obere Variante 189.536 193.506 196.286 Steigerung zum Vorjahr 3.970 2.780 Steigerungsrate zum Vorjahr 100 102,1% 101,4% Quelle: Einwohnerregister, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, SenStadtUM *2011: bereinigte Einwohnerzahl inkl. der Nachmeldungen der 0- bis u. 1-Jährigen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 937 2 2. Stimmt die ursprüngliche Annahme des Senates noch, dass die Zahl der unter 6-Jährigen ab 2015 wieder rückläufig sein wird? 3. Welche Veränderungen hinsichtlich der ursprünglich getätigten Annahmen bezüglich der notwendigen Kitaplätze ergeben sich aus den aktuellen Zahlen und den erwarteten weiteren Kinderzahlentwicklungen der unter 6-Jährigen bis 2020? Zu 2. und 3.: Angesichts der erkennbaren Abweichung der realen Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 2011 – 2013 (siehe Tabelle 1) von der aktuell gültigen Bevölke- rungsprognose 2011 – 2030 (mittlere/obere Variante) erarbeitet derzeit der Senat eine Zahlenbasis für die Kita- planung , die für den Übergangszeitraum 2014 - 2016 sowohl der Realentwicklung als auch der prognostizierten Entwicklung Rechnung trägt. Nach ersten Abstimmungen über die Anpassung die- ser Datengrundlage wird bis 2016 für Berlin keine rück- läufige Zahl der unter 6-jährigen Kinder erwartet. Da das Verfahren der Aktualisierung der Kitabedarfsplanung insgesamt noch nicht abgeschlossen ist, können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu den Ver- änderungen getroffen werden Die der Kitaplanung zu Grunde liegenden Annahmen werden hinaus werden erst dann möglich sein, wenn eine neue Bevölkerungsprogno- se vorlegt; dies wird für 2015 erwartet. 4. Wie viele Kitaplätze wird es nach Planung des Senates in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 geben? Zu 4: Zum 31.12.2013 wurden lt. Integrierter Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) rund 150.000 Betreuungsplät- ze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege angebo- ten. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 sind weitere be- darfsgerechte Ausbaumaßnahmen mit Landes- und Bun- desmitteln vorgesehen. 5. Wer soll mit welchen Mitteln zusätzliche Kitaplätze schaffen? Zu 5: Schwerpunkt des Kitaplatz-Ausbaus sind in ers- ter Linie die Förderprogramme des Landes („Auf die Plätze Kita, los!“, 2012 bis 2015) und des Bundes (Investitionsprogramm für unter Dreijährige, U3-Programm). Hier werden insbesondere Projektanträge von Kita- Trägern in Bezirksregionen mit besonderem Platzbedarf gefördert. Außerdem haben die Bezirke die Möglichkeit, den Neubau von Kitas in ihre eigenen Investitionsplanun- gen aufzunehmen. Darüber hinaus können in verschiedenen städtebauli- chen Förderprogrammen wie z.B. Stadtumbau Ost, Stad- tumbau West, Soziale Stadt – Quartiersmanagement, Bildung im Quartier oder Städtebaulicher Denkmalschutz Fördermittel für Projekte beantragt werden, die der Schaf- fung zusätzlicher Kitaplätze dienen. Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen bei größe- ren Wohnungsbauvorhaben bestehen Möglichkeiten der Beteiligung der Investoren an den Kosten sozialer Infra- strukturmaßnahmen. Das ist durch die Errichtung von Kitas durch Investoren selbst oder die Entrichtung von Ablösebeträgen von den Investoren an die Bezirke um- setzbar. Träger von bestehenden und auch geplanten Kitas leis- ten mit erheblichen Eigenmitteln einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin. Das betrifft sowohl die Mittel zur Kofinanzierung von Förderprojekten, als auch die Alleinfinanzierung weiterer Ausbauvorhaben (z. B. außerhalb von Förderkulissen oder -fristen). 6. Reichen die von der Koalition zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel im aktuellen Haushalt aus, um die Zahl der Plätze den notwendigen Bedarfen der Kinder und ihrer Familien bis 2017 zu genügen? 7. Nach den derzeit veröffentlichten Förderrichtlinien des Berliner Senates für das Kitaausbauprogramm ist es nicht möglich, mit Landesmitteln Neubauten von Kitas zu finanzieren, warum nicht? 8. Braucht Berlin in Zukunft ein Landesprogramm für den Neubau von Kitas, wenn nein warum nicht? Zu 6. bis 8.: Der Senat geht davon aus, dass mit den im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von 18 Mio. € bedarfsgerecht die Schaffung neuer Plätze anteilig unterstützt werden kann. Die Fertigstellung dieser Plätze erfolgt sukzessive in- nerhalb der Förderperiode. Im Rahmen des Investitions- programms 2013 - 2014 des Bundes für die Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder konnten Projekte gefördert werden, durch die rund 3.000 neue Plätze ent- stehen werden. Auch im Bundesprogramm erfolgt die Fertigstellung der Projekte sukzessive, spätestens jedoch bis zum 30.6.2016. Gemäß Nr. 4.2.2 der Förderrichtlinie über die Gewäh- rung von Zuwendungen für Maßnahmen zum bedarfsge- rechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin in der Fassung vom 31.03.2013 können im begründeten Einzel- fall Erweiterungs- und Neubauvorhaben mit Gesamtkos- ten von bis zu 15.000 € pro Platz gefördert werden. Berlin, den 19. Juni 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014)