Drucksache 17 / 13 938 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014) und Antwort Gender Mainstreaming in der Bildungspolitik Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche geschlechtsspezifischen Daten hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming zu Funktionsstellen an Schu- len (bitte einzeln aufschlüsseln nach Funktions- und Schulart, auch berufsbildende Schulen) erhoben? Zu 1.: In der Fortschreibung des Frauenförderplanes wurden mit Stand 28.02.2013 die in der Anlage angege- benen Daten zu den Funktionsstellen erhoben. 2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in die- ser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming ergriffen, um den Anteil von männlichen Erziehern und Lehrern an Grundschulen zu steigern? Welche Erfolge konnten mit diesen Maßnahmen erreicht werden und wie bewertet der Senat die derzeitige Situation von männlichen Erziehern und Lehrern an Grundschulen? Zu 2.: Im Bereich der Grundschulen besteht bei den Erzieherinnen und Erziehern ein Ungleichgewicht bei der Zahl der Beschäftigten. Im Rahmen des Gleichstellungs- politischen Rahmenprogramms hat sich die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verpflichtet, aktiv auf die Behebung des Mangels an männlichen Fach- kräften hinzuwirken. Auf zahlreichen Informationsveran- staltungen im Vorfeld der Einstellungsverfahren wird intensiv für die Bewerbung und Einstellung männlicher Erzieher und Lehrkräfte, vor allem im Grundschulbereich, geworben. Einstellungen in den Berliner Schuldienst werden nach einem abgestimmten Verfahren durchgeführt. Die Stellen werden öffentlich ausgeschrieben. Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern erfolgen gemäß Arti- kel 33 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch- land (GG), in dem es heißt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öf- fentlichen Amte.“ Eine geschlechterspezifische Unterscheidung bzw. Quotierung bei den Einstellungen wird nicht vorgenommen. 3. Welche konkreten Konzepte und Maßnahmen hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Vorberei- tungsdienst der Schulpraktischen Seminare ergriffen? Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? Zu 3.: Gemäß Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG) § 1 Abs. 3 sieht die schulpraktische Ausbildung im Vorberei- tungsdienst für die Inhalte des allgemeinen Seminars vor, dass innerhalb des Moduls „Erziehen und Innovieren“ Gender Mainstreaming behandelt wird. Die weiteren Einzelheiten werden, auch hinsichtlich der Kompetenzbereiche Gender, Diversity und interkultu- relle Bildungsarbeit, in einer Rechtsverordnung für den Vorbereitungsdienst festgelegt. 4. Welche konkreten Konzepte und Maßnahmen hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming innerhalb der regionalen Fortbildung ergriffen? Welche geschlechtsspe- zifischen Angebote gibt es in diesem Bereich? Wie be- wertet der Senat das Angebot? 5. Mit welchen konkreten Konzepten und Maßnahmen hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming die Berücksichti- gung von Lebensmodellen jenseits heteronormativer Ge- schlechterrollen in Rahmenlehrpläne und Unterrichtsge- staltung integriert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 938 2 Zu 4. und 5.: Gender Mainstreaming ist ein Grund- prinzip in der Generierung des nachfrageorientierten Fortbildungs- und Beratungsangebots der regionalen Fortbildung (Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG) § 17 Abs. 1). Jedes einzelne Angebot impliziert somit auch die Um- setzung von Gender Mainstreaming. In den Jahren 2011 und 2012 wurde Gender Main- streaming offensiv, unter anderem durch einen „Fachtagung zur Implementierung von Gender-Mainstreaming im Unterricht“ in der regionalen Fortbildung thematisiert. Sofern Schulen einen Beratungsbedarf in diesem Thema signalisieren, kann und wird dieser durch die regionale Fortbildung abgedeckt. Obwohl sich Gender Mainstreaming nicht in der Frau- enförderung erschöpft, werden durch die regionale Fort- bildung permanent Angebote zur Unterstützung von Frau- en in der Bewerbung um eine Funktionsstelle unterbreitet. Regelmäßig finden Veranstaltungen wie „Motivations- und Karriereworkshop“, „Selbstpräsentation in einem Auswahlverfahren auf eine Leitungsstelle“ oder „Lust auf Leitung?“ (hier hat sich auch ein Netzwerk etabliert, das von der regionalen Fortbildung betreut und begleitet wird) ausdrücklich für Frauen statt. Durch die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ konnte seit dem Schuljahr 2010/11 eine Vielzahl zusätzlicher Materialien und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte insbeson- dere zu den Themenfeldern Geschlecht, Geschlechtsiden- tität und sexuelle Orientierung konzipiert und angeboten werden. Auch die Benennung einer Ansprechperson für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt/Diversity an den Berliner Schulen ist Teil des Maßnahmenplanes. Die Rahmenlehrpläne für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 in allen Fächern befinden sich gerade im Prozess der Entwicklung. Das Thema Gender Mainstreaming wird im Kapitel B „fachübergreifende Kompetenzentwicklung“ ebenso wie in den neuen Fachplänen berücksichtigt wer- den. Im Prozess der Implementierung der Rahmenlehr- pläne wird es Hinweise und Tipps zur Berücksichtigung des Themas im Rahmen der Unterrichtsgestaltung geben. Darüber hinaus werden den Schulen Beispielaufgaben zur Verfügung gestellt. Wenn die Rahmenlehrpläne im No- vember/Dezember 2014 in die Phase der Anhörung ge- hen, wird es die Möglichkeit geben, zu den entsprechen- den Textteilen kritische Rückmeldungen und Anregun- gen zu geben. 6. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in die- ser Legislaturperiode ergriffen, um die Einhaltung des Qualitätskriteriums Gender Mainstreaming im Hand- lungsrahmen Schulqualität zu gewährleisten? Mit wel- chen konkreten Maßnahmen erfolgte die praktische Um- setzung in diesem Bereich? Zu 6.: Der „Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin“ definiert, was in Berlin unter einer guten Schule verstan- den wird und ist Arbeitsgrundlage u. a. für Lehrkräfte, schulinterne Steuergruppen sowie Schulleitungen. Die Umsetzung von Maßnahmen zu den im Handlungsrahmen aufgeführten Qualitätskriterien erfolgt auch im Bereich Gender Mainstreaming in Verantwortung der Berliner Schulen. Diese beinhalten unter anderem die Thematisie- rung der Gleichstellung von Frauen und Männern, ge- schlechtergerechte Personalentwicklung und Rollenvertei- lung, die Verwendung einer geschlechtergerechten Spra- che und den Abbau von Geschlechterrollenzuschreibun- gen. Die Schulinspektion berücksichtigt wesentliche As- pekte einer nicht diskriminierenden Schulkultur und Bil- dungsarbeit und evaluiert diese mit verschiedenen Indika- toren. Berlin, den 25. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014) Tabelle 1: Lehrkräfte und Leitungspositionen nach Schulart und Funktion, Stichtag: 28.02.2013 1 Schule Funktion m w gesamt w % Grundschule SL 127 216 343 62,97 SLV 91 254 345 73,62 Koord. 0 1 1 100 FBL 0 0 0 0 FL 0 0 0 0 Ltg. gesamt 218 471 689 68,36 weitere LK 1045 7878 8923 88,29 gesamt 1263 8349 9612 86,86 Sonderschule SL 16 50 66 75,76 SLV 24 52 76 68,42 Koord. 1 0 1 0 FBL 0 0 0 0 FL 1 3 4 75,00 Ltg. gesamt 42 105 147 71,43 weitere LK 293 1588 1881 84,42 gesamt 335 1693 2028 83,48 Gymnasium SL 55 32 87 36,78 SLV 48 35 83 42,17 Koord. 70 70 140 50,00 FBL 201 235 436 53,90 FL 180 173 353 49,01 Ltg. gesamt 554 545 1099 49,59 weitere LK 1424 2923 4347 67,24 gesamt 1978 3468 5446 63,68 ISS SL 76 55 131 41,98 SLV 59 56 115 48,70 Koord. 44 61 105 58,10 FBL 97 132 229 57,64 FL 63 98 161 60,87 Ltg. gesamt 339 402 741 54,25 weitere LK 1766 3981 5747 69,27 gesamt 2105 4383 6488 67,56 zbS SL 40 16 56 28,57 SLV 27 16 43 37,21 Abt.ltg. 60 35 95 36,84 Koord. 55 51 106 48,11 FBL 175 128 303 42,24 FL 189 170 359 47,35 Ltg. gesamt 546 416 962 43,24 weitere LK 1398 1904 3302 57,66 gesamt 1944 2320 4264 54,41 SL – Schulleiter/in FBL – Fachbereichsleiter/in SLV- Stellvertreter/in FL – Fachleiter/in Koord. - Koordinator/in (Mittel- und Oberstufe) Ltg. – Leitung LK- Lehrkräfte 1 Quelle: Lehrer-Inforamtions- und Verwaltungssystem (LIV) S17-13938 S17-13938anl