Drucksache 17 / 13 939 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 05. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2014) und Antwort Fähren der BVG im Fährbetrieb – Verbesserung des Angebots durch die Ausschreibung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und nachfolgend berücksichtigt wurde. Frage 1: Welche Bedeutung spielten die Barrierefrei- heit, die ökologischen Einsparpotenziale und der Preis bei der Ausschreibung? Wie hoch wurden diese Faktoren bei der Angebotsbewertung gewichtet? Antwort zu 1: Angesichts der Vertragslaufzeit bis En- de 2029 war die Barrierefreiheit der Fährschiffe in der Ausschreibung zwingend gefordert worden. Ein Angebot, das diese Vorgabe nicht berücksichtigt hätte, wäre von der Vergabe ausgeschlossen worden. Ökologische Aspek- te flossen über die Bewertung des Energieverbrauchs und der NOx-, sowie Partikel-Emissionen mit 40 % (bei F10 / F11 / F12, F21, F23) in die Angebotswertung ein (30 % bei F11), der Angebotspreis wurde mit 60 % gewichtet (F11: 70 %). Frage 2: In wie weit konnten ökologische und ökono- mische Einsparpotenziale durch den Vertragswechsel im Rahmen der Ausschreibung realisiert werden? Antwort zu 2: Im Ergebnis der Ausschreibung setzte sich in zwei von drei Losen das Angebot mit emissions- freiem Elektroantrieb durch. Bei dem deutlich größeren Schiffe der Linie F10 kommt ein emissionsarmer Diesel- motor mit Partikelfilter zum Einsatz. Die Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Angebot sind jedoch haupt- sächlich durch die Schiffsneubauten begründet und blie- ben zudem im prognostizierten Rahmen. Gegenüber den üblichen technischen Standards im Schiffsverkehr bzw. dem bisherigen Fährangebot ergeben sich somit erhebliche ökologische Vorteile. Der Partikel- filter reduziert beispielsweise die Emission von besonders gesundheitsgefährdenden Dieselrußpartikeln um mehr als 95 %, wodurch der Berliner ÖPNV-Fährverkehr eine Vorbildfunktion für andere Betreiber einnimmt. Insbe- sondere bei den innerstädtischen Ausflugsschiffen wäre der Einsatz von Partikelfilter wünschenswert, weshalb die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt de- ren Nachrüstung mit Mitteln aus dem Umweltentlas- tungsprogramm II zu 50 % der Nachrüstkosten fördert. Dazu wurden 1,1 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Frage 3: Wurden die Betriebszeiten der Fähren einge- schränkt bzw. ausgeweitet? Aus welchen Gründen fanden Angebotseinschränkungen bzw. -ausweitungen statt? Antwort zu 3: Die wesentlichste Änderung bei den Betriebszeiten ist die fahrgastfreundlichere Definition der Saisonzeiten, die insbesondere in den Monaten April und Oktober eine Saisonverlängerung bewirken. Bisher fuhren die Fähren von Karfreitag bis zum 3. Oktober. Im neuen Fährvertrag nehmen die Saisonfähren spätestens am ers- ten Samstag im April ihren Betrieb auf - bei einem frühe- ren Ostertermin findet der Saisonstart weiterhin am Kar- freitag statt - und verkehren bis zum letzten Sonntag im Oktober. Bei einem Herbstferienende im November wird der Betriebsschluss auf das Ferienende verschoben. Bei den täglichen Betriebszeiten im Fahrplan gab es nur geringfügige Änderungen: Auf der Linie F10 wurde der Betriebsbeginn und -schluss an Sonntagen im Som- merhalbjahr um jeweils eine Stunde verschoben. Die Betriebszeit der F11 wurde aufgrund der Nachfrage und der Anschlusswahrung geringfügig verschoben (Samstag) bzw. verlängert (Montag - Freitag). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 939 2 Frage 4: Wie beurteilt der Senat das Platzangebot für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle auf den Berliner Fähren? Sind barrierefreie bzw. barrierearme Ein- und Ausstiege für alle Fähren gesichert? Antwort zu 4: Die Verbesserung des Platzangebots für Kinderwagen, Rollstühle und insbesondere Fahrräder war ein wesentliches Ziel bei der Neuvergabe des Fährver- kehrs, was durch entsprechende Vorgaben und die groß- zügige Berücksichtigung bereits bei der Schiffsplanung erreicht wurde. Alle Fährschiffe sind barrierefrei gestaltet, für den rollstuhlgerechten Umbau der BVG-Steganlagen hat das Land Berlin zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Frage 5: Welche Bedeutung spielten die Barrierefrei- heit, die ökologischen Einsparpotenziale und der Preis bei der Ausschreibung? Wie hoch wurden diese Faktoren bei der Angebotsbewertung gewichtet? Antwort zu 5: Siehe Antwort zur Frage 1. Frage 6: Aus welchen Gründen wurde die Fähre F24 eingestellt? Antwort zu 6: Durch die in der Ausschreibung gefor- derte Zustiegsmöglichkeit auf beiden Seiten des Schiffes der F23 ist es nun erstmals möglich, von Rahnsdorf (Kruggasse) aus direkt das beliebte Ausflugsziel Neu- Helgoland zu erreichen. Dadurch ist im Vergleich zur bisherigen Spreequerung der F24 (Halt Spreewiesen) eine deutlich attraktivere Verbindung für den Großteil der Fahrgäste entstanden, die zudem komfortabler und bar- rierfrei ist. Die ursprünglich geplante Mitbedienung des ehemali- gen Halts der F24 (Spreewiesen) durch die F23 hat sich leider als nicht genehmigungsfähig herausgestellt. Die bisher schon niedrigen Fahrgastzahlen der F24 rechtfer- tigten auf der Müggelspree neben der F23 keine zusätzli- che Spreequerung als Angebot des Öffentlichen Perso- nennahverkehrs. Berlin, den 19. Juni 2014 In Vertretung Christian G a e b l e r ..................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014)