Drucksache 17 / 13 940 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 04. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014) und Antwort „Übersichtsaufnahmen“ im Land Berlin (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sieht der Senat aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 11. April 2014 (VerfGH 129/13) Vorgaben oder Einschränkungen, die zukünftig beim Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen“ beachtet werden müssen, und wenn ja, welche und wie wirken sich diese auf die bisherige Praxis aus? Zu 1.: Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Berlin (VerfGH 129/13) ergeben sich keine Ein- schränkungen zur bisherigen Verfahrensweise bei der Anfertigung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei Berlin. 2. Welche Arten von Kameras werden für das Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen“ im Land Berlin seit dem 11. April 2014 durch die Polizei eingesetzt? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerätebe- zeichnung, Brennweite, Chipgröße, Datenformat, Auflö- sung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.) a) Weisen die unter 2. genannten Kameras eine Zoomfunktion auf und wenn ja, welche? (Bitte op- tischen und digitalen Zoomfaktor angeben.) b) Verfügen die unter 2. genannten Kameras alle über eine Möglichkeit zur Aufzeichnung der angefertig- ten Aufnahmen (Speicherchip etc.) und wenn ja, welcher Speichergröße? Zu 2., 2a, 2b: Es werden folgende Kameras zur Anfer- tigung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei Berlin eingesetzt: Hersteller/Typ Brennweite Chipgröße Datenformat Speicher Auflösung Sony DXC D 30P/ PVV-3P 8,7 - 165mm +Converter 2x 2/3 Zoll Betacam SP Videoband 30 Min. 752 x 582 Sony PMW-350 7,6 – 137mm + Converter 2x 2/3 Zoll MPEG-2 long GOP 2 x 32 GB SD Speicherkarte 1920 x 1080 VIDIT SNL2VS 2,6 – 91 mm Keine Angabe (k.A.) k.A. DV Videoband 60 Min. 752 x 582 Sensoranlage der Fa. FLIR Star Safire HD k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt mit digita- ler Sende- und Empfangstechnik der Firma BMS in dem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vorgesehenen Frequenzbereich. Die Verschlüsse- lung erfolgt mittels Kryptierung nach Advanced Encryp- tion Standard (AES) 128. c) Haben die unter 2. genannten Kameras bzw. die angeschlossene Software die Möglichkeit Bildzo- nen dauerhaft zu markieren, wenn ja, wie viele Markierungspunkte können gesetzt werden? d) Besteht Kamera- oder Softwareseitig die Möglichkeit Personen oder Gruppen zu markieren und wenn ja, ist die Markierung dauerhaft (unabhängig von der Bewegung der Person/Gruppe oder der Kamera)? Zu 2c, 2d: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 940 2 3. Dürfen eingesetzte Polizist*innen bei Großlagen und Versammlungen im Land Berlin mit ein und dersel- ben Kamera situationsabhängig aufgrund der unterschied- lichen Rechtsgrundlagen (§ 100 h Strafprozessordnung, § 1 Abs. 1 und Abs. 3 Gesetz über Aufnahmen und Auf- zeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen, ASOG etc.) filmen? 4. Werden „Übersichtsaufnahmen“ bei Großlagen und Versammlungen von denselben Polizist*innen ange- fertigt, die auch Aufzeichnungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (§ 100 h Strafprozessordung, § 1 Abs. 1 Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen, ASOG etc.) vornehmen? Zu 3. und 4.: Nein. 5. Laut der Antwort auf Frage 8 der Kleinen Anfrage Drs. 17/12761 werden „Übersichtsaufnahmen“ und „beweissichernde Aufnahmen“ von „unterschiedlichen Kräften “ und mit „unterschiedlicher technischer Ausstattung“ angefertigt. a) Was versteht der Senat in diesem Zusammenhang unter „unterschiedlicher technischer Ausstattung“, insbesondere in Hinblick auf die technischen Funktionen der jeweils verwendeten Kameras? b) Sollten sowohl die Kameras für „beweissichernde Aufnahmen“ als auch die Kameras für die „Übersichtsaufnahmen “ über Zoom- und Speicherfunktionen (siehe auch Frage 2.) verfügen, worin liegt dann nach Auffassung des Senats der technische Unterschied, durch den die Verbote der Aufzeich- nung und des Zoomens einer Übersichtaufnahme praktisch umgesetzt werden sollen (vgl. Antwort auf Frage 8 der Kleinen Anfrage Drs.17/12761)? Zu 5., 5a, 5b: Es existiert in der benannten Kleinen Anfrage (Drucksache 17/12761) vom 24. Oktober 2013 keine derartige Beantwortung auf Frage 8. 6. Dürfen Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern und aus dem Bund im Land Berlin Übersichtauf- nahmen anfertigen? Zu 6: Ja. a) Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Zu 6a: Gemäß § 8 Absatz 2 des Allgemeinen Sicher- heits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) haben Unterstützungskräfte des Bundes oder eines anderen Lan- des die gleichen Befugnisse wie die des Landes Berlin, sofern die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 ASOG Bln gegeben sind. b) Wenn ja, wie oft wurden Übersichtsaufnahmen durch welche Unterstützungskräfte seit Inkrafttre- ten des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeich- nungen von Bild und Ton bei Versammlungen un- ter freiem Himmel und Aufzügen angefertigt? Zu 6b: Es wurden Übersichtsaufnahmen durch unter- stützende Dienstkräfte in Polizeihubschraubern des Bun- des oder anderer Länder gefertigt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen am 27. April 2013 erfolgten bei vier Einsatzan- lässen Übersichtsaufnahmen. Davon waren in zwei Fällen Hubschrauber des Bundes und des Landes Brandenburg für das Anfertigen von Übersichtsaufnahmen eingesetzt. Berlin, den 17. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014)