Drucksache 17 / 13 946 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 05. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014) und Antwort Proteste gegen die rechtspopulistische AfD am Brandenburger Tor am 23. Mai 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen waren im Zusammenhang mit der Wahlkampfabschlusskundgebung der rechtspopu- listischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) am Brandenburger Tor (Pariser Platz) sowie den Gegenprotesten am 23. Mai 2014 im Einsatz? Wie viele davon waren „zivil“ gekleidet? Zu 1.: Am 23. Mai 2014 kamen 177 Dienstkräfte der Polizei Berlin anlässlich eines Autokorsos und dreier Kundgebungen zum Einsatz. Dabei waren zwei Dienst- kräfte in bürgerlicher Kleidung eingesetzt. 2. Welche polizeilichen Auflagen gab es bezüglich des Autorkorsos der rechtspopulistischen AfD? Zu 2.: Die teilnehmenden Fahrzeuge mussten ver- kehrssicher sein und außen an Fahrzeugen angebrachte Gegenstände (Fahnen, Ballons und/oder Banner), hatten den Ansprüchen der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Des Weiteren bestand die Pflicht zum ord- nungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland. Darüber hinausgehende Auflagen wurden nicht erteilt. 3. War der Berliner Polizei bekannt, dass der Auto- korso der rechtspopulistischen AfD direkt am Holocaust- Mahnmal vorbeiführt? Wenn ja, welche polizeilichen Auflagen (Hupverbot, Verbot des Fahne/Schalschwen- kens) gab es? Wenn nein, warum gab es keine Auflagen? Zu 3.: Bei einem Kooperationsgespräch am 21. Mai 2014 zwischen dem Versammlungsleiter und der polizei- lichen Einsatzleitung wurde vereinbart, dass mit Errei- chen des Sowjetischen Ehrenmales der Autokorso beendet wird und die ehemaligen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sich selbstständig einen ordnungsgemäßen Abstellort für ihre Fahrzeuge suchen. Seitens der AfD wurden daher in einem Parkhaus am Potsdamer Platz vorsorglich Stellflächen für die Fahrzeu- ge angemietet. Auf Grund der gezeigten Kooperationsbereitschaft und der zusätzlich zu schützenden Versammlungen im Umfeld des Brandenburger Tores wurde der Korso zum Potsdamer Platz über die Ebertstraße geführt. Einschränkungsgründe nach § 15 Absatz 2 Versamm- lungsgesetz waren nicht erkennbar. Ein Hupen während der Vorbeifahrt wurde auch von Polizeikräften wahrgenommen, dies konnte jedoch nicht den Teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern des Auto- korsos zugerechnet werden. 4. Ist es in Berlin üblich, dass Veranstalter*innen von politischen Veranstaltungen, insbesondere rechtspopulis- tischen Parteien, durch die Motorradstaffel der Berliner Polizei durch die Stadt begleitet werden? Wenn ja, wann und wie oft kam dies in den vergangenen drei Jahren für welche Parteien bzw. Veranstalter*innen vor? Zu 4.: Nein. 5. Über welchen Zeitraum hat die Berliner Polizei den Protestchor der Grünen Jugend gegen die Wahl- kampfabschlusskundgebung der rechtspopulistischen AfD abgefilmt und wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei entstanden? Zu 5.: Diese Daten wurden statistisch nicht erfasst. a. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Berliner Po- lizei den Protestchor der Grünen Jugend gefilmt und welche Umstände lagen konkret vor, dass die jeweilige Rechtsgrundlage einschlägig war? b. Was ist mit dem Filmmaterial geschehen (Auswer- tung und Dokumentation)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 946 2 Zu 5a und 5b: Die Rechtsgrundlage ergab sich aus § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeich- nungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter frei- em Himmel und Aufzügen. Da tatsächliche Anhaltspunk- te die Annahme rechtfertigten, dass von den Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen werden (u.a. erwartete Widerstands- handlungen), wurden zur Gefahrenabwehr Bildaufnahmen gefertigt. Diese Aufnahmen wurden unmittelbar im An- schluss gelöscht. 6. Seit wann wusste die Berliner Polizei davon, dass die rechtspopulistische AfD am Brandenburger Tor (Pari- ser Platz) am 23. Mai 2014 ihre Wahlkampfabschluss- kundgebung veranstaltet und wann hat die Berliner Poli- zei die Öffentlichkeit proaktiv darüber informiert, um zivilgesellschaftliche Mobilisierung zu Protest gegen die rechtspopulistische AfD zu ermöglichen? Zu 6.: Die Polizei Berlin erhielt die Versammlungs- anmeldung am 15. April 2014 über die Internetwache. Die Polizei ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, die Öf- fentlichkeit von sich aus über bei ihr angemeldete Ver- sammlungen zu informieren. Anfragen von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses oder Medienvertreterinnen und Medienvertretern wurden in diesem Zusammenhang nicht an die Polizei Berlin gerichtet. 7. Nach welchen Kriterien hat die Berliner Polizei Nicht-Teilnehmer*innen der Wahlkampfabschlusskund- gebung der rechtspopulistischen AfD den Zugang zum Pariser Platz verwehrt? Fanden Vorkontrollen statt und wenn ja, nach welchen Kriterien wurden welche Personen kontrolliert? Zu 7.: Es wurden durch die Polizei Berlin einzellfall- bezogene, auf einen Gefahrenverdacht begründete Maß- nahmen getroffen, die dem Schutz der Versammlung dienten. Grundsätzlich war ein ungehinderter Zugang zum Pariser Platz gewährleistet. 8. In welcher Höhe sind Kosten durch den Polizeiein- satz im Zusammenhang mit der Wahlkampfabschluss- kundgebung der rechtspopulistischen AfD am Branden- burger Tor (Pariser Platz) sowie den Gegenprotesten am 23. Mai 2014 entstanden? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen sollten, bitte eine grobe Schätzung abgeben. Zu 8.: Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. 9. Wie viele Arbeitszeitstunden sind der Berliner Po- lizei durch den Einsatz im Zusammenhang mit der Wahl- kampfabschlusskundgebung der rechtspopulistischen AfD am Brandenburger Tor (Pariser Platz) sowie den Gegen- protesten am 23. Mai 2014 entstanden? Falls keine kon- kreten Zahlen vorliegen sollten, bitte eine grobe Schät- zung abgeben. Zu 9.: Es wurden insgesamt 683 Stunden und 45 Mi- nuten geleistet. Berlin, den 18. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014)