Drucksache 17 / 13 952 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 06. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014) und Antwort Fehlende Grundschulplätze in Marzahn-Hellersdorf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass im Schuljahr 2014/2015 die Zahl der Erstklässler im Bezirk Marzahn- Hellersdorf um mehr als zehn Prozent gegenüber dem laufenden Jahr steigen wird? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geht mit ihrer Modellrechnung zur Entwick- lung der Schülerzahlen davon aus, dass in der Jahrgangs- stufe 1 die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Ver- gleich zum aktuellen Schuljahr um 3,9 Prozent (von 2.106 auf 2.190 an öffentlichen Schulen) wachsen wird. 2. Sind insoweit Pressemeldungen zutreffend, wo- nach laut dem bezirklichen Schulamt im Sommer voraus- sichtlich 2.600 bis 2.700 Kinder eingeschult werden? Zu 2.: Nein. 3. Welche „vielfältige Maßnahmen“ hat der Bezirk in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung konk- ret eingeleitet bzw. bereitet er mit dieser vor, um eine Beschulung der steigenden Anzahl an Erstklässlern im kommenden Schuljahr sowie den Folgejahren sicherzu- stellen (es wird um eine detaillierte Aufstellung der ein- zelnen Maßnahmen gebeten)? Zu 3.: Da im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in den kommenden Jahren mit einem stetig steigenden Bedarf an Schülerplätzen gerechnet wird, sind investive Maßnah- men zur Kapazitätserweiterung eingeleitet worden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit dem Investitions- programm des Landes Berlin für die Jahre 2013 bis 2017 entsprechende Mittel bereitgestellt. Die Maßnahmen für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind ab Seite 85 veröf- fentlicht – vgl.: (http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/in vestitionsplanung/investitionsprogramm ) Darüber hinaus soll im Jahr 2015 die Aufnahmekapa- zität der Grundschule am Bürgerpark durch die Errich- tung eines modularen Ergänzungsbaus (MEB) erhöht werden. Die Errichtung weiterer Ergänzungsbauten ist - vorbehaltlich der Etatisierung im künftigen Haushaltsplan (2016 bis 2017) - in Vorbereitung. Zur Erhöhung der Aufnahmefähigkeit des Grund- schulnetzes bereitet der Bezirk die Umwandlung von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in Grund- oder Gemeinschaftsschulen vor. Mit den Ausführungsvorschriften zur Schulentwick- lungsplanung (AV SEP) vom 12.06.2012, mit welchen die qualitativen und quantitativen Grundlagen/Aspekte der Schulnetzplanung und Schulorganisation geregelt sind, verfügt der Bezirk über ein Instrumentarium, um mit organisatorischen Mitteln die Versorgung mit Schüler- plätzen zu gewährleisten. Gemäß Abschnitt II.3. (8) der AV SEP sind temporäre Unterschreitungen von Richtwer- ten zulässig, bis investive Maßnahmen oder Schulnetzän- derungen wirksam werden. 4. Um wie viele Plätze steigt durch diese Maßnah- men das Angebot an Plätzen für Erstklässler und ist hier- durch der Bedarf an entsprechenden Plätzen für das kommende Schuljahr 2014/2015 gedeckt? Zu 4.: Der Bezirk wird in Wahrnehmung seiner Ver- antwortung gem. § 109 des Schulgesetzes für Berlin 2014/2015 und in den Folgejahren die erforderlichen Schülerplätze bereitstellen. Auf die Ausführungen zu 3. wird verwiesen. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird die Aufnahmefähigkeit des Grundschulnetzes des Bezirks bis 2022/2023 (letztes Jahr des Prognosezeitraums) von 76 auf 98 Züge erhöht. Ein Zug entspricht 144 Schülerplät- zen. Berlin, den 19. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014)