Drucksache 17 / 13 953 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 06. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014) und Antwort Grundschule am Hollerbusch Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist angesichts der in der Antwort der Anfrage mit der Drs. 17/13542 aufgrund gestiegener Schülerzahlen angeführten Maßnahmen, die Aufrechterhaltung der Rahmenbedingungen an der Grundschule „Am Hollerbusch “ auch für das kommende Schuljahr 2014/2015 und darüber hinaus gesichert? Zu 1.: Die Grundschule am Hollerbusch ist eine ge- bundene Ganztagsgrundschule, die zurzeit vierzügig ein- gerichtet ist. Die Raumkapazität der Schule lässt eine fünfzügige Auslastung zu. Mit der Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 1. Klasse zum Schuljahr 2014/2015 und Schuljahr 2015/2016 auf Grund der gestiegenen Schülerzahlen in der Region Marzahn-Hellersdorf hat die Schule eine Auslastung von 4,3 Zügen. Insofern sind die Rahmenbedingungen nach wie vor gesichert. 2. Wie wird der gebundene Ganztagsbetrieb dieser Grundschule mit Inklusionsklassen im kommenden Schuljahr angesichts steigender Schülerzahlen gewähr- leistet, ohne dass es infolge steigender Schülerzahlen zu einer Verschlechterung der Lern- und Betreuungssituation zu Lasten der Schüler, z.B. durch Schließung von Krea- tivräumen, kommt? Zu 2.: Die Grundschule wird im Schuljahr 2014/2015 entsprechend der Zumessungsrichtlinien zu 100 % mit pädagogischem Personal (Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher) ausgestattet sein. Da zeitlich befristet für das Schuljahr 2014/2015 und 2015/2016 jeweils eine zusätzliche 1. Klasse aufgenommen wird, ist eine zeitwei- se Umwidmung von zwei Themenräumen erforderlich. In einem Gespräch mit der Schulleiterin am 18. Juni 2014 konnte geklärt werden, dass dies auch möglich ist. In der Eigenverantwortung der Schule wird geprüft, welche Themenräume als Klassenräume eine Umwidmung erfah- ren. Die Grundschule verfügt über 32 Klassenzimmer bei einem Bedarf von 25 Klassenräumen im Schuljahr 2014/2015 und 26 Klassenräumen im Schuljahr 2015/2016. Es gibt insgesamt 13 Themenräume, davon 7 Fachräume (2x Naturwissenschaft, Lernwerkstatt, Com- puter, Kunst, Medien, Bibliothek) und Raum für Theater (doppelte Klassenraumgröße). Des Weiteren verfügt die Schule über 5 kleinere Themenräume wie Snoezelen und Keramik sowie 10 kleine Teilungsräume. Darüber hinaus sind auch noch 7 Räume für die ergänzende Förderung und Betreuung ausgewiesen. Eine Verschlechterung der Qualität der Lern-und Be- treuungssituation ist auf Grund der weiterhin vorhandenen hohen Anzahl von vielfältigen Themenräume nicht gege- ben, zumal die Schulleiterin sehr sorgfältig die Umwid- mung von zwei Räumen plant. 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen bzw. werden eingeleitet, um das bestehende vielfältige und hoch qualifizierte Schulprogramm sowie die Quanti- tät und Qualität des Unterrichtsangebots auch im kom- menden Schuljahr abzusichern? Zu 3.: Im Einvernehmen mit der Schulleiterin konnte am 18. Juni 2014 Folgendes festgestellt werden: 1. Der gebundene Ganztag bleibt auch nach Eröffnung mit zusätzlichen Klassen im kommenden und darauffolgenden Schuljahr erhalten. 2. Das besondere Profil der Schule kann durch die vereinbarten organisatorischen Maßnahmen erhal- ten bleiben. 3. Für den 1. Juli 2014 wird zu einer außerordentlichen Gesamtkonferenz eingeladen, bei der auch die Schulaufsicht anwesend sein wird. Es wird auch die Teilnahme des bezirklichen Schulamtes bei der Gesamtkonferenz angestrebt. 4. Das Ergebnis des Gespräches vom 18.06.14 zwischen der Schulaufsicht und ihr wird die Schullei- terin in ihrer Schule transparent kommunizieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 953 2 4. Ist insoweit insbesondere die Einhaltung der Fre- quenzrichtlinie an Inklusionsschulen von 23 Kindern pro Klasse auch im kommenden Schuljahr noch sicher ge- stellt? Zu 4.: Es gibt im Land Berlin keine sog. Inklusions- klassen und es ist auch keine „Frequenzrichtlinie“ von 23 Kindern pro Klasse definiert. In der Hollerbusch-Grundschule werden 51 Kinder aus der Fördergruppe 1 (Sonderpädagogischer Förderbe- darf Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung, Sprache, Körperlich-motorische Entwicklung, Sehbehinderung, Hörbehinderung/Schwerhörig) und sechs Kinder mit Fördergruppe 3 (Sonderpädagogischer Förderbedarf Blin- de, Geistige Entwicklung, Autismus, Schwerstmehrfach- behinderung) integrativ beschult. Die Durchschnittsfrequenzen betragen im Schuljahr 2013/14 in der Schulanfangsphase: 25 Schülerinnen und Schüler Klassenstufe 3 : 24 Schülerinnen und Schüler Klassenstufe 4: 23 Schülerinnen und Schüler Klassenstufe 5: 26 Schülerinnen und Schüler (durch Zusammenlegung von zwei Klassen) Klassenstufe 6: 22,5 Schülerinnen und Schüler. Die durchschnittliche Frequenz über alle Klassenstu- fen beträgt dementsprechend 24,1 Schülerinnen und Schüler. Laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 8 soll die Größe der Lerngruppen 21 bis 25 Schüler und Schülerin- nen betragen, wenn mehr als 40 % der Kinder von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmit- tel befreit sind. Dies trifft auf die Grundschule am Holler- busch zu. Die von der Grundschulverordnung definierte Höchstfrequenz wird nicht erreicht. Berlin, den 20. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014)