Drucksache 17 / 13 954 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 06. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014) und Antwort Verbraucherschutz für Senior*innen – was hat der Senat unternommen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in Umsetzung der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik 2013 (Drs. 17/1120 vom 21.8.2013, Leitlinie 6) ergriffen, „um ältere Menschen über Gefahren im Konsumalltag zu informieren und vor Betrug zu schützen“, und welche konkreten Maßnahmen plant der Senat für das Jahr 2014 und für das Jahr 2015? Mit welchen Akteur*innen der Zivilgesellschaft wurde bzw. wird hierbei jeweils zusam- mengearbeitet? 2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in Umsetzung der Leitlinien (a.a.O., Frage 1) ergriffen, um spezifische verbraucherpolitische Foren zum Verbrau- cherschutz für ältere Menschen durchzuführen, welche Themen wurden dort bearbeitet, was sind die Ergebnisse? Welche Foren mit diesem spezifischen Schwerpunkt plant der Senat für das Jahr 2014 und für das Jahr 2015? Mit welchen Akteur*innen wurde bzw. wird hierbei jeweils zusammengearbeitet? 3. Wo sieht der Senat die strategischen Schwerpunkte in Fragen des Verbraucherschutzes für ältere Menschen, und welche Überlegungen existieren, um diese strategi- schen Schwerpunkte mit konkreten Handlungsfeldern und -schritten zu untersetzen? 4. Wie gestaltete sich konkret die Kooperation des Senats mit dem Landesseniorenbeirat Berlin und mit der Landesseniorenvertretung Berlin, um die Leitlinien (a.a.O.) mit Leben zu füllen? Zu 1 bis 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs be- antworte ich die Fragen zusammengefasst. Der Berliner Senat hat die neuen „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik 2013“ im vergangenen August dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt, als Fortschreibung der Leitlinien für die Berliner Seniorenpolitik 1999 bis 2005. Sie entstanden im Ergebnis einer intensiven Befas- sung im Senat sowie einer gesonderten Beteiligung des Landesseniorenbeirats Berlin (LSBB) und der Landesver- bände der Freien Wohlfahrtspflege als Ausdruck der Querschnittsaufgabe von Seniorenpolitik. Der Senat stimmt mit dem LSBB überein, dass „die Leitlinien nicht als fertiges Produkt, sondern als Aus- gangspunkt für einen stetigen Diskussions-, Evaluations- und Steuerungsprozess“ angesehen werden (Jahresbericht 2013 des LSBB). Hierzu hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zum ersten Mal eine ressortberg- reifende Facharbeitsgruppe zur Weiterentwicklung und Fortschreibung der Leitlinien unter Beteiligung des Lan- desseniorenbeirates Berlin am 15. November 2013 einbe- rufen und mehrere Sitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern des LSBB ausgerichtet. Der „Verbraucherschutz für ältere Menschen“, das sechste von insgesamt siebzehn Handlungsfeldern, wurde als ein zentrales Anliegen des Berliner Senats spezifiziert. Dafür wurden in den Leitlinien klare Zielvorgaben de- finiert:  Dem Berliner Senat ist es ein wichtiges Anliegen, auch älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern ein möglichst selbstbestimmtes Konsumverhalten zu ermöglichen.  Der Senat wird weiter in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Maßnahmen ergreifen, um ältere Menschen über Gefahren im Konsumalltag zu informieren und vor Betrug zu schützen.  Verbraucherpolitische Foren der für den Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung mit den Verbraucherverbänden, der Wirtschaft und ande- ren Fachleuten werden fortgesetzt.  Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat zu Fragen des Verbraucherschutzes für ältere Generationen wird ausdrücklich begrüßt. Um im Konsumalltag bestehen zu können, müssen die älteren Verbraucherinnen und Verbraucher besonders über ihre Rechte informiert werden. Hier hat die vom Berliner Senat als Institution geförderte Verbraucherzent- rale den Auftrag, die Informationen themen- und ziel- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 954 2 gruppenspezifisch aufzubereiten, adressatengerecht zu publizieren und entsprechende Beratungsleistungen anzu- bieten, so auch speziell für ältere Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Rahmen der bundesweiten Initiative „Fit im Alter“ werden von der Verbraucherzentrale Berlin für Menschen ab 60 Jahren regelmäßig Seminare über die gesunde Er- nährung im Alter angeboten, z. B. mit 11 Veranstaltungen im Jahr 2013, zu den Themen:  Übergewicht verhindern, Genuss erhalten!,  Gesunder Speiseplan für jeden Geschmack,  Ess- und Bewegungsgewohnheiten im Alltag,  Probieren geht über Studieren: Lebensmittel im Test,  Nahrungsergänzungsmittel: Viel hilft nicht viel!,  Etikettenschwindel: Fit für das Kleingedruckte,  Der Essen-auf-Rädern-Check. Darüber hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die bundesweite Hotline der Verbrau- cherzentralen zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz informieren. Die Verbraucherzentrale Berlin kooperiert mit diver- sen Einrichtungen, die im Bereich der Seniorenbetreuung tätig sind und organisiert bzw. beteiligt sich an speziell auf die Zielgruppe der älteren Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtete Veranstaltungen. Im Jahr 2013 waren das ein Vortrag über Wohnformen, die „Seniorenmesse Freizeit, Bildung, Wohnen“, drei Vorträge zur Altersvorsorge, vier Gesundheitstage für die Generation 50plus, zwei Vorträge über den „Aktiven Ruhestand“, der Auftakt der Seniorenwoche in der Gedächtniskirche, fünf Vorträge über Risiken bei der Teilnahme an „Kaffeefahrten “ und drei Vorträge zur neuen Pflegeversicherung. Die Veranstaltungsreihe wird im Jahr 2014 in ähnlicher Art und Weise fortgesetzt. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz wird von der Verbraucherzentrale Berlin bis zum Jahresende eine Zielgruppenkonzeption erstellt werden, die sich auch mit der Gruppe der Seniorinnen und Senioren befassen wird. Die Vorstellung eines ersten Konzeptentwurfs hat die Verbraucherzentrale für den Herbst 2014 angekündigt. Im Juni 2012 wurde von der Senatsverwaltung für Jus- tiz und Verbraucherschutz der Runde Tisch Verbraucher- rechtsschutz ins Leben gerufen, an dem sich Vertreterin- nen und Vertreter verschiedener Berliner Einrichtungen, wie der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht, des Landeskriminalamtes und der Verbraucherzentrale beteiligen, um zunächst in einen Informationsaustausch zu treten und gemeinsame Schnitt- stellen zu identifizieren. In diesem Rahmen wurde die Notwendigkeit der präventiven Aufklärung von älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern übereinstimmend festgestellt und es findet ein gewinnbringender Austausch statt. Die Planung der weiteren Vorgehensweise befindet sich derzeit in der Entwicklung. Eine spezielle Gruppe älterer Bürgerinnen und Bürger, der die für Verbraucherschutz zuständige Senatsverwal- tung ihre besondere Aufmerksamkeit widmet, sind die älteren Migrantinnen und Migranten. Die „Älteren Migrantinnen und Migranten“ sind als dreizehntes Handlungsfeld in den „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik“ separat aufgelistet, was deren spezielle Situation unterstreicht. Im Rahmen des Projektes „Zielgruppenorientierter Verbraucherschutz“, das im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom Verein für Türki- sche Unternehmer und Handwerker (TUH) umgesetzt wird, werden partiell Vorträge gehalten, die sich gezielt den Themen der älteren Migrantinnen und Migranten widmen, wie nachfolgend im Programm für 2014:  Altersvorsorge für jeden Geldbeutel,  Deutsche Rente im Ausland genießen,  Medikamente und ihr Missbrauch,  Opferschutz – Wege zur Hilfe,  Vorsicht bei Haustürgeschäften und Vertragsabschluss am Telefon,  Patientenrechte,  Mietrecht. Das Projekt richtet sich zunächst an türkisch- und ara- bischstämmige Bürgerinnen und Bürger. Es wird geprüft, ob dies künftig auch für weitere Migrantengruppen geöff- net werden sollte. Bei politischen Themenstellungen, wie z. B. der Eva- luation und Ausgestaltung des neuen Berliner Hundege- setzes und des sogenannten Bello-Dialoges, werden die Berliner Seniorinnen und Senioren als wichtige Stimme der Zivilgesellschaft aktiv mit eingebunden. Bereits bei der Erarbeitung der „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik“ war der LSBB, dem auch die Landesseniorenvertretung (LSV) angehört, ein wichtiger Koope- rationspartner. Zahlreiche Anregungen aus der Stellung- nahme des LSBB vom Dezember 2012 zum ersten Ent- wurf, konnten in der überarbeiteten Fassung berücksich- tigt werden. Für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der „Leitlinien“, die Indikatorenbildung sowie die Organisation der Beteiligung, hat die Senatsverwaltung für Gesund- heit und Soziales eine ressortübergreifende Facharbeits- gruppe gebildet. Mitgliederinnen und Mitglieder der Ar- beitsgruppen sind neben den Vertreterinnen und Vertre- tern der Senatsverwaltungen auch zwei Mitglieder des Vorstandes des LSBB. Die Empfehlungen und Arbeitser- gebnisse des LSBB und seiner Arbeitsgruppen werden in den Arbeitsprozess dieser Arbeitsgruppe einbezogen. Die gemeinsame inhaltliche Umsetzung der Leitlinien erfolgt insbesondere in kooperativer Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen des LSBB, die zurzeit für folgende Fachthemen bestehen:  AG Gesundheit-Pflege-Verbraucherschutz,  AG Bauen-Wohnen-Wohnumfeld, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 954 3  AG Mobilität-ÖPNV-Verkehr,  AG Selbsthilfe-Ehrenamt,  AG Migration,  AG Armut und soziale Sicherungssysteme. Die Arbeitsgruppen orientieren sich in ihrer Arbeit weitgehend an den in den „Leitlinien“ für den jeweiligen Bereich genannten Themen und Vorhaben. Bilaterale Kontakte zwischen den jeweils zuständigen Senatsverwal- tungen und den Arbeitsgruppen des LSBB sind bereits entstanden und werden weiter ausgebaut. Darüber hinaus nimmt regelmäßig eine Vertreterin oder ein Vertreter der für Seniorenpolitik zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an den Sitzungen des LSBB teil und berichtet zu aktuellen Ent- wicklungen. Neben der institutionalisierten ressortübergreifenden Facharbeitsgruppe gab es bereits Kontakte auf Leitungs- ebene zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz und dem LSBB. So hat die Staatssekretä- rin für Verbraucherschutz den Vorstand des LSBB im September 2013 in der Geschäftsstelle im Neuen Stadt- haus besucht und mit dem Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit, Pflege, Verbraucherschutz sowie dessen Stellvertreterin ein Informationsgespräch geführt. Wäh- rend einer Fachtagung zum Thema „Älter werden im digitalen Zeitalter – Nutzen und Risiken technikgestützter Assistenzsysteme“ im April 2014, an der die Abteilungsleiterin für Verbraucherschutz als Podiumsgast teilnahm, wurden der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den LSBB weiter intensiviert. Berlin, den 24. Juni 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014)