Drucksache 17 / 13 959 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 10. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014) und Antwort Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Alter und in der Pflege – was hat der Senat unternommen ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in Umsetzung der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik 2013 (Drs. 17/1120 vom 21.8.2013, Leitlinie 7) ergriffen, „dass der 2005 begonnene Prozess der Sensibilisierung in diesem Bereich [„Ältere Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI)“] weiter befördert wird“, und welche konkreten Maßnahmen plant der Senat für das Jahr 2014 und für das Jahr 2015? Mit welchen Akteur*innen der Zivilgesellschaft wurde bzw. wird hierbei jeweils zusammengearbeitet? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Senat seit Juni 2012 unternommen worden, um die Akzeptanz sexu- eller Vielfalt in stationären und ambulanten Pflegeeinrich- tungen zu erhöhen und dem „deutlich[en] Informations- und Sensibilisierungsbedarf“ stärker Rechnung zu tragen? Mit welchen Akteur*innen der Zivilgesellschaft wurde bzw. wird hierbei jeweils zusammengearbeitet? 7. Worin konkret bestehen die „verschiedene[n] Maßnahmen , u.a. im Rahmen der Weiterentwicklung der Initi- ative ´Akzeptanz sexueller Vielfalt´“ (vgl. Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage, a.a.O., Nr. 9), mit der denen der Senat die „Enttabuisierung und Sensibilisierung “ (ebenda) von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit im Alter fortsetzen will? Zu 1., 4. und 7.: Der Senat befördert auch im Doppel- haushalt 2014/2015 über die Weiterführung des von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zuwendungsgeförderten Projektes „Jo weiß Bescheid“ der Schwulenberatung gGmbH im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) den bereits begonnenen Prozess der Sensibilisierung von unterschiedlichen Be- rufsgruppen, der Einrichtungen der Altenhilfe und ihrer Fachkräfte sowie weiterer, an der Versorgung und Beglei- tung älterer und alter Menschen Beteiligter. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeitenden des Projektes verschiedene Fortbildungen durchgeführt u.a. bei der Caritas-Akademie Pankow, Johannes-Stift Spandau, Dia- konie Mitte, Bundesagentur für Arbeit (BA) Pflegema- nagement sowie in Hospizen. Ferner beteiligen sich beim Bündnis gegen Homophobie, das ebenfalls im Rahmen der ISV vom Lesben- und Schwulenverband Berlin- Brandenburg organisiert und umgesetzt wird, verschiede- ne Verbände der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft wie beispielsweise der Landesverband der Arbeiterwohl- fahrt (AWO) sowie der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes. Das Bündnistreffen am 18. 09. 2012, das bei der AWO Berlin stattfand, hatte als Schwerpunktthe- ma „Homosexualität im Alter – Versteckt oder selbstbewusst ?“. Hier wurde auch das Thema „Sexuelle Vielfalt im Alter – Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen“ thematisiert. Zu den ergriffenen Maßnahmen des Senats gehören auch die Prüfungen der Heimaufsicht nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) in Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften. Dabei fragte die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozia- les, ob und inwieweit nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 i.V.m. § 1 Satz 2 Nummer 3 WTG Leistungserbringer die Wahrung der kulturellen, religiösen, geschlechtlichen und sexuellen Identität und Selbstbestimmung in ihre Konzeption der Leistungserbringung aufgenommen haben und sich deren Umsetzung an diesen Zielen ausrichtet. Entsprechende Prüffragen sind in den Fragenkatalogen der zum 01.07.2012 eingeführten WTG-Prüfrichtlinien enthalten und werden von der Heimaufsicht im Rahmen von Regelprüfungen gestellt. Bei anlassbezogenen Prü- fungen infolge von Beschwerden zu Fragen der sexuellen Identität geht die Heimaufsicht gezielt der Beschwerde nach und prüft die beanstandeten Sachverhalte individuell ab. Die LADS hat zusätzlich die fachliche Begleitung der Beteiligten am Berliner Bündnis für Fachkräftesicherung in der Altenpflege im Handlungsfeld 2 "Die Vielfalt der Lebensentwürfe in Berlin erfordert ein adäquates Angebot in der Altenpflege" aufgenommen, das von der Abteilung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 959 2 Arbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen initiiert wurde. Ein anlassbezogener Fachaustausch hat bereits stattgefunden und wird weitergeführt. Darüber hinaus ist die LADS Kooperationspartnerin im Forschungsprojekt „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Selbstbestimmung im Alter (GLESA) – Milieusensibles und selbstbestimmtes Wohnen im Alter als Beitrag innovativer kommunaler Altenhilfe?“, das vom Institut für angewandte Forschung Berlin (IFAF) durchge- führt wird. Weitere Kooperationspartnerinnen sind die Schwulenberatung Berlin gGmbH sowie die Alice- Salomon Hochschule Berlin. GLESA untersucht, welchen Beitrag ein ehrenamtlich initiiertes, professionell organi- siertes und selbstbestimmt konzipiertes Wohn- und Pfle- geprojekt für die kommunale Daseinsvorsorge und für die Sensibilisierung von Pflegekräften leisten kann. Zudem entwickelt die LADS aktuell ein Informations- blatt (Fact-Sheet), das die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation der AH-Beschlussnummer 7 der ISV aufberei- tet. Weiterhin begleitet und unterstützt ein auf Senatsbe- schluss hin eingerichtetes Koordinierungsgremium den Senat bei der Entwicklung eines Konzepts zur Förderung der berlinbezogenen Erforschung und Dokumentation der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer und der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und transge- schlechtlichen Menschen in der frühen Bundesrepublik und der DDR. Ende März 2014 hat der Senat mit der Kooperationspartnerin Bundesstiftung Magnus Hirschfeld das gemeinsame Zeitzeugenprojekt „Archiv der anderen Erinnerungen“ vorgestellt. Die LADS und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld haben hierzu ein Video- Dokumentations-Projekt initiiert, um die Erfahrungen der noch lebenden Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für die Forschung aufzuzeichnen, für die Überlieferung an die jüngeren Generationen zu erhalten sowie die Aufmerk- samkeit in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Ziel ist auch, weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zu gewinnen. 2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in Umsetzung der Leitlinien (a.a.O.) ergriffen, um seinem in den vergangenen Jahren immer wieder postulierten Wunsch (vgl. Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 18. Mai 2012, Drs. 17/10511, Nr. 5) nach einer „stärkere[n] Einbindung und Beteiligung dieser Personengruppen in die Gremien der Seniorenpolitik und der Pflege“ zur Umsetzung zu verhelfen, was sind die Ergebnisse, wo liegen ggf. Hindernisse? Mit welchen Akteur*innen der Zivilge- sellschaft wurde bzw. wird hierbei jeweils zusammenge- arbeitet? Zu 2.: Gemäß § 6 des Gesetzes zur Stärkung der Mit- wirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesell- schaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Senioren- mitwirkungsgesetz - BerlSenG) vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Mail 2011 (GVBl. S. 225) mit Wirkung vom 02. Juni 2011, soll bei der Zusammensetzung des Landessenioren- beirats darauf geachtet werden, dass die Vertreterinnen und Vertreter die Seniorinnen und Senioren in ihrer Ge- samtheit widerspiegeln und wichtige gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt werden. Bereits jetzt ist gesetzlich normiert, dass mindestens eine Vertreterin oder ein Ver- treter aus dem Kreis der Organisationen berücksichtigt wird, die sich in Berlin für Belange der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen. Aus Sicht des Senats würde eine neu hinzuzufügende ausdrückliche Berücksichtigung von Trägern mit Kompe- tenz für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSB- TI) in den Landesseniorenbeirat, das in Leitlinie 8 der Seniorenpolitischen Leitlinien formulierte Ziel, diese Personengruppe stärker in die Gremien der Seniorenpoli- tik einzubinden und zu beteiligen, erfüllen. Hierfür ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Aktuell erfolgt, initiiert von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren, ein breit angelegter Diskussionsprozess zur Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes. Damit wird der im Koalitionsvertrag normierte Anspruch auf Überprüfung des Seniorenmitwirkungsgesetzes eingelöst. Im Rahmen des Diskussionsprozesses wurde seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eine Ar- beitsgruppe, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertre- tern der Bezirke, konstituiert. Der Landesseniorenbeirat hat eine eigene Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales gebildet, die die Diskussion zur Überprüfung bzw. Optimierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes begleiten und das Plenum des Landesseniorenbeirats bei der Erarbeitung einer Stel- lungnahme unterstützen wird. Die Landesseniorenvertre- tung hat am 28. März 2014 im Abgeordnetenhaus eine Fachtagung veranstaltet, auf der – ausgehend von den bezirklichen Seniorenvertretungen eingebrachten Verän- derungsvorschlägen und den Erfahrungen der Hamburger Seniorenvertretung – Anregungen für Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes diskutiert wurden. Alle in diesem Rahmen erzielten Diskussionsergebnisse wer- den auf der von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veranstalteten Fachtagung am 25. November 2014 gebündelt und abschließend erörtert. Darauf aufbau- end wird, unter Einbeziehung der für Januar 2015 erwar- teten Stellungnahme des Landesseniorenbeirates, seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung des Seniorenmit- wirkungsgesetzes entwickelt, so dass eine mögliche Ge- setzesänderung nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zur nächsten Wahl der bezirklichen Senioren- vertretungen in 2016 und zur Neuberufung des Landes- seniorenbeirats 2017 wirksam werden könnte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 959 3 3. Was ist seit Juni 2012 geschehen, um der Schaffung eines Frauen-Kultur- und Wohnprojektes näher zu kom- men, welches der Senat nach eigenem Bekunden „im Rahmen seiner Möglichkeiten […] unterstützt“ (vgl. die Antwort auf meine Kleine Anfrage, a.a.O., Nr. 1)? Mit welchen Akteur*innen der Zivilgesellschaft wurde bzw. wird hierbei jeweils zusammengearbeitet? 8. Was hat der Senat seit Juni 2012 unternommen, um den nach eigenem Bekunden „weitere[n] Handlungsbedarfe [n], LSBT-freundliche Wohnangebote zu schaffen“ (vgl. Antwort des Senats, a.a.O., Nr. 1), zu entsprechen? Zu 3. und 8.: Die LADS hat den Träger RuT – Rad und Tat Berlin gGmbH in der Phase der Konzipierung des Projekts „FrauenKultur und Wohnen“ und bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie im Zusammenhang mit der Förderung des Projekts RuT- Treffpunkt für Frau- en/Lesben beratend begleitet. Von 2010 - 2013 förderte die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ferner im Rahmen des Programms zur Stärkung der Fraueninfrastruktur bei diesem Träger eine Personalstelle, die sich dezidiert mit dem Aufbau des Wohnprojekts für die Zielgruppe Frauen/ Lesben mit und ohne Behinderung befasst. Die Förderung wurde – da das Projekt in diesem Zeitraum noch nicht realisiert werden konnte – um ein Jahr bis Ende 2014 verlängert. Der Träger hat zwischenzeitlich ein Grundstück ge- funden, das für die Realisierung des Projektes geeignet ist und bereit steht sowie eine Bau- und Finanzierungspla- nung entwickelt. Am 11.6.2014 gab der Stiftungsrat der Stiftung Deutschen Klassenlotterie Berlin seine grund- sätzliche Zusage zur Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses / Darlehen für den geplanten Umbau des Vorderhauses in der Böhmischen Straße 53 - 54 zu einem generationsübergreifenden und interkulturellen Bera- tungs-, Kompetenz- und Kulturzentrum für Frauen mit zwei integrierten Pflege/Demenz-Wohngemeinschaften. Der Senat kann somit konkrete Fortschritte bei der Schaf- fung LSBT-freundlicher Wohnangebote für ältere Schwu- le (Lebensort Vielfalt) und Lesben (RuT – FrauenKultur & Wohnen) verzeichnen. 5. Kann der Senat versichern, dass ältere LSBTI in sämtlichen ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtun- gen Berlins in öffentlicher oder freier Trägerschaft jeder- zeit herzlich willkommen sind und ihren Belangen rund- um Rechnung getragen werden? Wenn nein: wo liegen hier die hauptsächlichen Probleme und was kann der Senat unternehmen, um dem abzuhelfen? 10. Welche „Maßnahmen zur Umsetzung der ISV für öffentliche und öffentlich geförderte Pflege- und Betreu- ungseinrichtungen“ wurden bereits „implementiert“ (vgl. Drs. 1652 vom 13. Mai 2014, lit. e) und welche Möglich- keiten hat der Senat, diese Maßnahmen „als verbindliche Standards“ (ebd.) festzulegen und auszubauen? Zu 5. und 10.: Im Rahmen des Wohnteilhabegesetzes (WTG) wurden – wie zu Frage 4. dargestellt – Anforderungen an Leistungserbringer im Hinblick auf die LSBTI- Belange ausdrücklich aufgenommen. Für die Umsetzung sind die Leistungserbringer selbst verantwortlich. Die staatlichen Einflussmöglichkeiten sind begrenzt und letzt- lich auf die Kontrollbefugnisse der Heimaufsichtsbehörde beschränkt. Für den Senat ist die Zusammenarbeit mit dem Lan- despflegeausschuss in diesem Zusammenhang von beson- derer Bedeutung. Das Gremium nach § 92 SGB XI be- steht insbesondere aus stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie der zuständigen Behörden. In Zusammenarbeit mit den beratenden Mitgliedern aus Gewerkschaften, dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, dem Lan- despsychiatriebeirat und dem Landesseniorenbeirat wer- den alle die Pflege betreffenden relevanten Themen dis- kutiert und ggf. Empfehlungen abgegeben. Zu diesen relevanten Themen gehört auch der Umgang mit älteren LSBTI in der ambulanten und stationären Pflege. Der Landespflegeausschuss hat sich wiederholt mit der Thematik beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Neben der generellen Unterstützung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und die Akzeptanz sexueller Vielfalt“, wurde u.a. beschlossen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminie- rung – bezogen auf die Merkmale Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltan- schauung sowie sexuelle Identität – ebenso wie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sowohl im Hinblick auf die Pflege im Alter als auch bei der Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen, in den Rahmenverträ- gen, Leitbildern und Pflegekonzepten verankert werden soll. Zudem hat der Landespflegeausschuss seinen Mit- gliedern empfohlen, Standards für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und die Achtung der sexuellen Selbstbestimmung zu entwickeln und Maßnahmen der Qualifizierung, Sensibilisierung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Leitungskräfte zu Diversity mit dem Schwerpunkt „sexuelle Identität“ wahrzunehmen bzw. anzubieten. Die Akzeptanz sexueller Vielfalt soll zudem in das Qualitäts- management einfließen und spezifische Pflegeangebote und zielgruppenspezifische Informationsmaterialien an- geboten werden. Der Landespflegeausschuss hat auf seiner 43. Sitzung am 23. Juli 2012 das Thema LSBTI in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erneut besprochen. Kern waren die Ergebnisse der Evaluation der ISV zur AH- Beschlussnummer 7 sowie die Vorstellung des Projektes „Jo weiß Bescheid“ der Schwulenberatung Berlin gGmbH. Die vorgestellten und diskutierten Ergebnisse sowie die Informationen zum Projekt sollten im An- schluss in den Einrichtungen bekannt gemacht werden. Der Landespflegeausschuss hat sich in seiner Sitzung darauf verständigt, das Thema nach zwei Jahren – also voraussichtlich auf der Sitzung im Oktober 2014 – wieder auf die Tagesordnung zu setzen und die zwischenzeitliche Entwicklung zu neu zu betrachten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 959 4 6. Liegt inzwischen „ausreichendes Datenmaterial“ (vgl. Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage, a.a.O., Nr. 6) vor, wie die wohlfahrtspflegerischen Ziele in der Anlage 1 des Rahmenfördervertrags zwischen dem Land Berlin und den Wohlfahrtsverbänden vom 16. De- zember 2010 umgesetzt werden? Wenn ja: Wie ist der Stand, wo liegen Probleme, welcher Handlungsbedarf wird seitens des Senats gesehen? Wenn nein: Warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Zu 6.: Das verfügbare Datenmaterial aus den ausge- werteten Sachberichten der Wohlfahrtsverbände lässt aus Sicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales den Rückschluss zu, dass die Themen Akzeptanz sexuel- ler Vielfalt und Diversity im Rahmen der alltäglichen Arbeit der Wohlfahrtsverbände berücksichtigt werden. So hat z. B. das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz im Rahmen regelmäßig stattfin- dender Fortbildungsangebote im Jahr 2012 die weiteren Aspekte von Diversity-Ansätzen (Alter, Geschlecht, In- klusion, Religion) behandelt. Nicht alle wohlfahrtspflegerischen Ziele und Aktivitä- ten werden von jedem Wohlfahrtsverband mit der glei- chen Schwerpunktsetzung ausgeführt. Da die Wohlfahrts- verbände selbstständig in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben (u. a. § 5 SGB XII) sind, ist eine Einfluss- nahme des Senats nur eingeschränkt gegeben. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die Wohl- fahrtsverbände die Themen Akzeptanz sexueller Vielfalt und Diversity ausführlicher in ihren jährlichen Sachbe- richten darstellen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat sich daher mit den Wohlfahrtsverbänden darauf verstän- digt, die übergreifenden Themen der Anlage 1 zum Rah- menfördervertrag sukzessive zu konkretisieren, beginnend mit Thema Barrierefreiheit der geförderten Angebote als eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Forderung nach Inklusion aufgrund der UN- Behindertenrechtskonvention. Eine hierzu erfolgte Erhe- bung zu den aktuellen Gegebenheiten wird derzeit ausge- wertet. Mögliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden im Weiteren mit den Wohlfahrtsverbänden abge- stimmt. 9. Verfügt der Senat inzwischen über systematische Erkenntnisse zur Lebenssituation, Bedürfnissen und För- derbedarfen von LSBTTI*-Senior*innen, insbesondere der trans- und intergeschlechtlichen Menschen im Alter, die über die Antwort auf meine Kleine Anfrage (a.a.O., Nr. 2) hinausgehen? Wenn nein, was hat der Senat konk- ret unternommen, um diesem Defizit an Kenntnis per- spektivisch abzuhelfen? Zu 9.: Dem Senat liegen keine weiteren, über die o.g. Kleine Anfrage hinausgehenden, systematischen Erkennt- nisse vor. Im Rahmen der Projektförderung der LADS im Doppelhaushalt 2014/2015 wird der Aufbau einer Ge- sprächsgruppe „Trans* im Alter“ des Sonntags-Club e.V. sowie bei TrIQ e.V. fachlich begleitet. Ziel ist es dabei u.a., das Themenfeld zu erschließen. 11. Was hat der Senat vor, um die Fort- und Weiter- bildung im Bereich Diversity weiter auszubauen und vor allem „als festen Bestandteil auf alle Pflegeberufe auszuweiten “ (Drs. 17/1652, a.a.O., lit. b), welche Instrumente stehen hierzu zur Verfügung und welche Ressourcen würden hierzu voraussichtlich benötigt? Zu 11.: Im Land Berlin sind derzeit 62 Schulen des Gesundheitswesens staatlich anerkannt, 7 Modellvorha- ben zur Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ge- nehmigt sowie 24 Weiterbildungsstätten staatlich aner- kannt. Fortbildungen werden im Landesamt für Gesund- heit und Soziales (LAGeSo) nicht registriert. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des entspre- chenden Berufsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bzw. die Weiter- bildung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Weiterbildungs- und Prü- fungsverordnung. Die Curricula werden von jeder Aus- bzw. Weiterbildungsstätte auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben konzipiert. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Schule/ Weiterbildungsstätte. Diversity ist ein wichtiger Bestandteil in der Berliner Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege. Bedarfsgerechte Pflege ist bereits jetzt ein zentraler Aspekt in der Ausbil- dung der Berliner Pflegefachkräfte. Der Begriff Diversity wird hier allerdings breiter gefasst und beinhaltet neben der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt eine Vielzahl von weiteren Aspekten, wie Kultur, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion etc. Diversity ist in den Rahmenlehrplänen der Ausbildung in der Altenpflege curricular verankert. Vielfalt der Sexu- alität im Alter, Sensibilisierung für Prägungen aufgrund unterschiedlicher kultureller Hintergründe und verschie- dene Formen der Behinderungen von Menschen werden im Unterricht als Themen behandelt. Diversity wird dar- über hinaus als Querschnittsthema verstanden, welches in allen Unterrichtsfächern verankert ist. Schülerinnen und Schülern in der Altenpflege wird über das Erlernen und die Bedeutung von Biografiearbeit die Notwendigkeit der Selbstreflexion und die Empathie für die unterschiedli- chen Lebensentwürfe und Lebensbedingungen von Men- schen vermittelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 959 5 In der Altenpflegeausbildung wird ebenfalls ein ver- pflichtendes Modul zur „Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung“ in den theoretischen Unterricht eingebunden (siehe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) der Alten- pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Alt- PflAPrV)). Der Teilbereich „Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Han- deln berücksichtigen“ befasst sich u.a. mit: - Ethniespezifische und interkulturelle Aspekte - Glaubens- und Lebensfragen - Familienbeziehungen und soziale Netzwerke al- ter Menschen - Sexualität im Alter Im Ausbildungsziel, welches in § 3 Abs. 1 Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) niederge- schrieben ist, ist festgelegt, dass die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der zu pfle- genden Menschen zu berücksichtigen sind. Explizit wird demnach darauf geachtet, dass der Umgang mit der Viel- falt der Lebenssituationen und -phasen der Menschen in die Ausbildung Eingang findet und eine handlungsleiten- de Maxime darstellt. Der theoretische Unterricht für die Berufe in der Krankenpflege befasst sich verpflichtend mit dem The- menbereich „Pflegehandeln personenbezogen ausrichten“. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, in ihrem Pflegehandeln insbesondere das Selbstbestimmungsrecht und die individuelle Situation der zu pflegenden Personen zu berücksichtigen, sowie in ihr Pflegehandeln das soziale Umfeld von zu pflegenden Personen einzubeziehen, eth- nische, interkulturelle, religiöse und andere gruppenspezi- fische Aspekte sowie ethische Grundfragen zu beachten (siehe Anlage 1 (zu § 1 Abs.1) Ausbildungs- und Prü- fungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV)). Seit 2005 erfolgten zudem durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales u.a. folgende Schritte zur Integration von sexueller Vielfalt in die Ausbildung: - In die Berliner Handreichung zur Ausbildung in der Altenpflege wurde das Thema „Sexualität im Alter“ aufgenommen. - In einzelnen Einrichtungen und bei Trägern der Altenpflege wurden Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung für die besonderen Belange und Lebenssituationen von Lesben, Schwulen, Bise- xuellen und transgeschlechtlichen Menschen im Alter durchgeführt. Im Rahmen der Durchführung des Senats- und Abge- ordnetenhausbeschlusses „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt!“ hat der Landespflegeausschuss die Zielsetzung unterstützt und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, entsprechen- de Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen durch- zuführen. Dazu zählt auch die Verankerung der Grundsät- ze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung – bezogen auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setz (AGG) genannten Merkmale – ebenso wie des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und eines Diversity- Leitbildes in den Rahmenverträgen, Leitbildern und Kon- zepten der Träger und Einrichtungen der Seniorenarbeit und Pflege. Wie oben aufgeführt, wurden und werden Maßnahmen ergriffen, um die adäquate und bedarfsgerechte Pflege in die theoretische sowie praktische Ausbildung zu integrie- ren und umzusetzen. Die Integration aller Lebensweisen, insbesondere auch im Alter und damit verknüpft die be- darfsgerechte Pflege, ist ein sehr wichtiges Anliegen. Die Sensibilisierung der Pflegekräfte für die spezifischen Belange ihrer zu Pflegenden und der grundsätzliche Res- pekt vor unterschiedlichen Lebensformen gehören zur heutigen Pflegeausbildung und -weiterbildung dazu. Grundsätzlich ist zu prüfen, inwiefern die Behandlung des Themenfeldes „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität im Alter“ im Kontext eines Moduls „Sexualität im Alter“ in den Rahmenplänen als ausreichend differenziert gesehen werden kann. Um Diversity weiterhin in der Aus- und Weiterbil- dung zu verstärken, sind vor allem weitere Personalres- sourcen im Lehrkörper der Alten- und Krankenpflege- schulen notwendig. 12. Wie bewertet der Senat die Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen aufgrund ihrer sexuellen Orientie- rung oder Geschlechtsidentität in konfessionellen Einrich- tungen in freier Trägerschaft und was kann unternommen werden, um hier – auch im Sinne einer Diversifizierung der Pflege, wie sie auch Frage 5 intendiert – Abhilfe zu schaffen? Sind dem Senat hier einzelne Fälle bekannt und wie geht er damit um? Zu 12.: Dem Senat ist die beschriebene Problematik aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht bewusst. Die LADS hat in Zusammenhang mit der Frage der Benach- teiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale im Jahr 2013 eine rechtswissenschaftliche Facheinschätzung bei der Humboldt Universität Berlin (HU Berlin) in Auf- trag gegeben. Gemäß der Facheinschätzung der HU Ber- lin hat die in § 9 AGG manifestierte Wechselwirkung von verfassungsrechtlich abgesichertem kirchlichen Selbstbe- stimmungsrecht und den europarechtlichen Vorgaben zu einer Reihe umstrittener Punkte in der Auslegung der Norm geführt. Jüngst hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin- Brandenburg (4 Sa 238/14 vom 28.05.2014) ein gegentei- liges Urteil des Arbeitsgerichts Berlin aufgehoben und bestätigt, dass ein kirchlicher Arbeitgeber die Besetzung einer Referentenstelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen darf und nicht zur Zahlung einer Entschädigung an eine nicht berücksichtig- te konfessionslose Bewerberin verpflichtet ist. Hier hat jedoch das LAG die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuge- lassen. Grundsätzlich bleibt abzuwarten, wie zukünftig Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 959 6 auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in solchen Fällen entscheiden wird. Dem Dialog mit den Kirchen und auch den Verbänden in konfessioneller Trägerschaft misst der Senat eine große Bedeutung zu. So nehmen am Runden Tisch Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, der im Auftrag der LADS vom Migrationsrat Berlin Brandenburg (MRBB) im Rahmen der Fortführung der ISV organisiert und durchgeführt wird, auch konfessionelle Träger teil. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)