Drucksache 17 / 13 961 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gottfried Ludewig (CDU) vom 10. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014) und Antwort WLAN-Angebot im Bereich der Berliner U-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den Internetzugang der in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin zur Verfügung gestellt wird? Zu 1.: Der Internetzugang in den öffentlichen Ver- kehrsmitteln in Berlin ist grundsätzlich sehr gut, soweit er über das Mobilfunknetz erfolgt. Denn Berlin ist praktisch vollständig mit schnellem mobilem Internet (3G/4G) abgedeckt, so dass jedenfalls oberirdisch im Stadtgebiet eine gute Internetanbindung gegeben ist. 2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass der Internetzugang in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin überwiegend über die Mobilfunkversorgung erfolgt und nicht über ein WLAN? Zu 2.: Ein Internetzugang über WLAN hat für die Nutzerin und den Nutzer den Hauptvorteil, dass keine Anrechnung des Datenvolumens auf das im Mobilfunkbe- reich begrenzte Datenvolumen für schnelles Internet er- folgt. Außerdem ermöglicht er auch Nutzerinnen und Nutzern ohne Mobilfunkzugang oder Datenflatrate den Zugang zum Netz. Von daher ist aus Sicht der Nutzerin- nen und Nutzer eine möglichst flächendeckende und schnelle WLAN-Versorgung wünschenswert. Dies erfor- dert allerdings erhebliche Investitionen in Installation und Betrieb eines entsprechenden WLAN-Netzes, die vom Betreiber aufgebracht und refinanziert werden müssen. Dabei stellt der Netzaufbau innerhalb von öffentlichen Verkehrsmitteln wegen deren Bewegung noch höhere technische und finanzielle Anforderungen an die Netz- struktur. 3. Ist dem Senat bekannt, ob die BVG plant, ihren Fahrgästen (und ggf. auch Dritten) WLAN auf Ihren Bahnhöfen, Tunneln und Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen? Zu 3.: Hierzu berichtet die BVG: „Der Geschäftszweck der BVG AöR ist gem. Berliner Betriebe-Gesetz die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr mit dem Ziel kostengünstiger und umweltfreundlicher Verkehrsbedienung und nicht der Betrieb von öffentlichen WLAN-Netzen. Die BVG strebt deshalb eine Kooperati- on mit einem Internetprovider an, der die für das Projekt notwendige Infrastruktur und den späteren Betrieb finan- ziert. Zurzeit wird geprüft, ob eine Versorgung der U- Bahnhöfe, der U-Bahn Zugangshallen und der Tunnel, und damit Züge, realisiert werden kann. Eine Versorgung der Omnibusse und Straßenbahnen ist nicht vorgesehen.“ 4. Von welchen Voraussetzungen hängt die zur Verfügungsstellung eines möglichst weitrechenden WLAN ab? Zu 4.: Hierzu berichtet die BVG: „Notwendige Voraussetzung ist die Finanzierung der Infrastruktur und des Betriebs durch einen Kooperationspartner. Die Versor- gung der Tunnel, und damit Züge, unterliegt außerdem technischen Anforderungen, die im Einzelfall bei Umset- zung geprüft werden müssten.“ 5. Bieten sich bestimmte Standorte für die Errichtung eines WLAN z.B. Bahnhöfe, größere Umsteigepunk- te) im Betriebsgebiet der BVG an? Zu 5.: Hierzu berichtet die BVG: „Der größte Nutzen für die Fahrgäste würde sich an U-Bahnhöfen mit langer Verweildauer ergeben. Dies ist an Start/Endbahnhöfen und an Kreuzungsbahnhöfen der Fall.“ Berlin, den 26. Juni 2014 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)