Drucksache 17 / 13 964 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 10. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014) und Antwort Barrierefreie Internetangebote der Berliner Verwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Existiert inzwischen eine Rechtsverordnung zur barrierefreien Informationstechnik nach § 17 Landes- gleichberechtigungsgesetz (LGG), Satz 2? Zu 1.: Nein. Für die Berliner Landesbehörden ist eine entsprechende Landesverordnung auf Grundlage der Er- mächtigung im § 17 Satz 2 Landesgleichberechtigungsge- setz Berlin (LGBG) in der Verwaltungsabstimmung. 2. Wenn nicht, warum konnte seit dem Zeitpunkt der entsprechenden Verordnungsermächtigung im Jahr 2006 keine solche Verordnung erlassen werden und wann ist damit zu rechnen? Zu 2.: Nach Inkrafttreten der Novelle des LGBG 2006 wurde bereits intensiv und international diskutiert, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – weiterzuentwickeln zu den WCAG 2.0. Die Rechtsverordnung sollte diesen Standard berücksichtigen, so dass die Veröffentlichung der WCAG 2.0 und die darauf entsprechend novellierte Barrierefreie Informationstechnik Verordnung des Bundes (BITV 2.0) abgewartet wurden. Die WCAG 2.0 wurde Ende 2008 veröffentlicht, die BITV 2.0 trat auf dieser Grundlage Ende 2009 in Kraft. Entwürfe einer der BITV 2.0 nachgebildeten Rechtsverordnung für die Berliner Landesverwaltung wurden dem Senat nicht vorgelegt, da kein Konsens über die Höhe und Verteilung der erforder- lichen Aufwendungen erzielt werden konnte. Zuletzt erhielt ein modifizierter Entwurf von Anfang 2012 nicht die erforderlichen Mitzeichnungen, da die erforderlichen Aufwände nicht vollständig dargestellt werden konnten. Mittels Umfrage unter den IT-Fachverantwortlichen wur- de der geschätzte Kostenaufwand zwischenzeitlich weit- gehend ermittelt. Darüber hinaus soll das künftige Berliner E- Government-Gesetz maßgebliche Bedeutung für die bar- rierefreie Nutzung von Informationstechnik erlangen. Mit dem Berliner E-Government-Gesetz werden im Zusam- menwirken mit den E-Government-Regelungen des Bun- des gemäß dem E-Government-Gesetz Bund verbindliche Grundlagen für elektronische Übermittlungen und elekt- ronische Verarbeitung der Anträge, Auskunftsersuchen und anderer Anliegen behinderter und nicht-behinderter Menschen geschaffen: Angemessene barrierefreie Gestaltung der elektroni- schen Zugänge und Abläufe werden als Ziel und Auftrag festgelegt, medienbruchfreie elektronische Abwicklungen aller Verwaltungsvorgänge werden so weit wie möglich befördert, die Berliner Verwaltung wird verpflichtet, alle Zugangswege mit vergleichbarer Servicequalität anzubie- ten. Behinderten und nicht-behinderten Menschen werden damit mehr und vereinfachte Angebote gemacht, mit den Behörden der Berliner Verwaltung ihre Anliegen in glei- cher Art und Weise abzuwickeln. Die geplante BITV Berlin soll auch die Festlegungen des E-Government-Gesetzes Berlin berücksichtigen. 3. Welche Anstrengungen sind seitdem unternommen worden, um Internetangebote und auftritte öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten? Zu 3.: Gemäß der dezentralen Ressourcenverantwor- tung obliegen die erforderlichen Maßnahmen den IT- Fachverfahrens- und IT-Diensteverantwortlichen. Bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegen darüber folgende Erkenntnisse vor: In der laufenden Abfrage zur IT-Bestands- und Pla- nungsübersicht für den Jahresbericht 2014 ist enthalten, ob eine Prüfung zur Barrierefreiheit stattgefunden hat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 964 2 Dies wurde für 59 der insgesamt 320 IT-Fach- verfahren bestätigt. Für 245 IT-Fachverfahren wird die Durchführung einer entsprechenden Prüfung - mit unter- schiedlichen Begründungen - verneint und für 16 IT- Fachverfahren wurden keine Angaben gemacht. Im Betreibervertrag zum Betrieb des Stadtinformati- onssystems berlin.de zwischen dem Land Berlin und dem Dienstleister, der BerlinOnline Stadtportal GmbH, sind sämtliche Qualitätsanforderungen - auch hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der unter berlin.de veröf- fentlichten Angebote - vereinbart. Die ausdrücklichen Anforderungen zum Thema Barrierefreiheit wurden be- reits in der Konzeptionsphase des Stadtinformationssys- tems berlin.de berücksichtigt. Beim Relaunch der Lan- desauftritte 2014 nahm die barrierefreie Bereitstellung eine zentrale Rolle ein. Zur Sicherstellung bedient sich der Dienstleister unter anderem auch externer Beratungs- unternehmen. Das Web-Angebot berlin.de basiert auf dem Content- Management-System (CMS) Imperia. Das CMS Imperia ist ein Arbeitsmittel zur Erstellung gut zugänglicher, barrierefreier Webangebote und hält die Anforderungen zur Barrierefreiheit ein. Darüber hinaus wird die gute Zugänglichkeit der Internet-Darstellungen der Berliner Verwaltung mit verbindlichen Gestaltungsrichtlinien gewährleistet. Das Thema Barrierefreiheit ist Bestandteil der seitens des Dienstleisters geschuldeten Schulungsmaßnahmen zum CMS Imperia. Darüber hinaus hat die Verwaltungs- akademie Berlin (VAk) in Zusammenarbeit mit der BIK gGmbH (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. 4. Wie ist die Umsetzung der vorhandenen Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informati- onstechnik (VVBIT) seit 2005 erfolgt? Wie ist insbeson- dere die Umsetzung bis zum Stichtag am 31.12.2006 kontrolliert worden, mit welchem Ergebnis, und wie wird die Umsetzung seitdem kontrolliert? Zu 4.: Die Einhaltung von Rechts- und Verfahrensvor- schriften obliegt allgemein immer den handelnden, im Fall von Projekten den projektdurchführenden und pro- jektverantwortlichen Personen. Eine über die jährliche Erfassung der Bestandsdaten im Rahmen der IT- Bestands- und Planungsübersicht hinausgehende zentrale Überwachung oder Kontrolle ist aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung nicht vorgesehen. Für die in Entwicklung befindlichen IT-Fachverfahren wird die Abfrage zur IT-Bestands- und Planungsübersicht ebenfalls durchgeführt. Mit den jährlichen Berichten zur IT-Bestands- und Planungsübersicht wird dem Parlament auch zu diesem Thema umfassend berichtet. 5. Wird bis zum planmäßigen Außerkrafttreten der VVBIT am 31.12.2014 eine Verordnung nach § 17 LGG erlassen werden? Wenn nicht, welche Regelungen werden an ihre Stelle treten? Zu 5.: Sobald der Senat den Entwurf des E-Govern- ment- und Organisationsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen hat, wird das Mitzeichnungsverfahren zum Entwurf einer BITV Berlin auf Grundlage des § 17 LGBG wieder aufgenommen. Der Erlass der Rechtsver- ordnung kann rechtzeitig erfolgen, bevor die geltenden VVBIT außer Kraft treten. Berlin, den 19. Juni 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)