Drucksache 17 / 13 966 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 10. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014) und Antwort Anstieg der Bezüge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche jährlichen Ausgaben in welcher Höhe entstehen dem Land Berlin, wenn die Bezüge der Beschäftig- ten im öffentlichen Dienst im Land Berlin zum 01.01.2015 um 15% erhöht werden? Zu 1.: Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Fragestellung genannte Gehaltssprung absolut unrealis- tisch ist. Rein rechnerisch würden sich Mehrkosten von insgesamt rd. 940 Mio. € pro Jahr ergeben, wenn sämtliche Statusgruppen in die Betrachtung einbezogen werden. 2. Welche direkten Einnahmen entstehen dem Land Berlin über folgende Steuern? a) Einkommenssteuer b) Umsatzsteuer, wenn ein durchschnittliches Kon- sumverhalten unterstellt wird? Zu 2.: Die Fragen 2a bis 2b werden wegen des Sach- zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Beantwor- tung nach zusätzlichen Steuereinnahmen aus der eingangs genannten Lohnerhöhung erforderte eine Vielzahl von Setzungen, die in der Summe spekulativ und nicht hinrei- chend belastbar wäre. So ist bei der Einkommensteuer der individuelle Grenzsteuersatz von einer Vielzahl von Faktoren abhän- gig (Familienstand, Abzugsbeträge, Kinderzahl etc.). Zudem haben u.a. auch die Sozialversicherungsbeiträge oder der Wohnsitz entscheidenden Einfluss auf die Steuer. Selbst wenn positive Effekte auf die Binnennachfrage unterstellt werden könnten, ist eine seriöse Bezifferung von Sekundäreffekten bei der Umsatzsteuer nicht mög- lich, da sie weitere Setzungen zum Konsumverhalten oder zur Sparquote erforderten. Letztendlich unterlägen auch die Steuereinnahmen aus der genannten Lohnerhöhung den einschlägigen Regelun- gen der Steuerverteilung und des Finanzausgleichs. Nach Abzug der Steueranteile des Bundes und Finanzausgleich verblieben in der Berliner Landeskasse von der in Berlin vereinnahmten Einkommensteuer weniger als 10% und von der Umsatzsteuer rd. 2,5%, da diese unabhängig vom Ort des Aufkommens im Wesentlichen nach der Einwoh- nerzahl verteilt wird. 3. Welchen Effekt auf das Wirtschaftswachstum des Landes Berlin erwartet der Senat durch eine solche Lohn- erhöhung? 4. Welche Steuereinnahmen entstünden dem Land Berlin durch das erwartete Wirtschaftswachstum zusätz- lich zu den oben angegebenen Steuereinnahmen? (Multi- plikatoreffekt) 5. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze könnten dadurch nach Schätzungen des Senats in Berlin entste- hen? Zu 3 bis 5.: Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus einer solchen sprunghaften Lohnerhöhung dürften keine we- sentlichen Effekte auf die Berliner Wirtschaft resultieren. Erhöhte kaufkraftorientierte Nachfrageeffekte sind kei- neswegs zwangsläufig. Zudem würde ein eventuell höhe- rer Konsum aufgrund der bundesweit hohen wirtschaftli- chen Verflechtung auch nur zu einem geringen Teil der Berliner Wirtschaft zu Gute kommen. Darüber hinaus dürfte ein derartiger singulärer Lohnanstieg in Berlin negative politische und damit mittelbar auch wirtschaftli- che Folgen nach sich ziehen. Er würde vom Bund und den anderen Ländern als unsolide Haushaltspolitik wahrge- nommen, würde das Vertrauen der Marktteilnehmer be- einträchtigen und damit wachstumsmindernd wirken. Auf dieser Basis sind ebenfalls kaum Multiplikatoreffekte oder Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu erwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 966 2 6. Stellt der Senat regelmäßig Überlegungen im oben genannten Sinne an bevor er mit seinen Beschäftigten über Gehälter verhandelt und wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Das Land Berlin ist Mitglied der Tarifgemein- schaft deutscher Länder (TdL). Ergebnisse von möglichen Tarifverhandlungen zwischen der TdL und den Gewerk- schaften wirken sich somit unmittelbar auf die Tarifbe- schäftigten des Landes Berlin aus. Für die beamteten Dienstkräfte des Landes Berlin sind die Bezüge gemäß § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finan- ziellen Verhältnisse anzupassen. Bei allen Maßnahmen von nicht unerheblicher finan- zieller Bedeutung ist es zwingend erforderlich, die haus- halts- und finanzpolitischen Möglichkeiten und Notwen- digkeiten des Landes Berlin zu bedenken. Berlin, den 20. Juni 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014)