Drucksache 17 / 13 970 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 11. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014) und Antwort Deutschkurse für Flüchtlinge-nochmal nachgefragt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele vom Land Berlin finanzierte Deutsch- kurse werden derzeit für Flüchtlinge angeboten? 2. Wie viele Teilnehmer_innen haben seit dem 1.1.2014 an den angebotenen Deutschkursen teilgenom- men? Welche Aufenthaltstitel hatten die Teilneh- mer_innen? (Bitte tabellarisch nach Aufenthaltstiteln auflisten) 3. Welche Träger bieten diese Kurse an? Zu 1. bis 3.: Zum einen stehen Flüchtlingen mit nach- rangigem Arbeitsmarktzugang die aus dem ESF-BAMF- Programm finanzierten berufsbezogenen Sprachkurse zur Verfügung. Außerdem bieten die Volkshochschulen aus Mitteln des Landeshaushaltes finanzierte Plätze zur Sprachförde- rung an, und zwar zunächst bei den Volkshochschulen Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg. Seit dem 16.06.2014 werden Tests zur Feststellung der Sprachstän- de durchgeführt. 4. Wie viele Anträge auf Gewährung eines Deutsch- kurses wurden gestellt? 5. Wie viele davon wurden abgelehnt? Aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung? Welche Aufenthaltstitel hatten die abgelehnten Personen? (Bitte tabellarisch nach Aufenthaltstiteln auflisten) Zu 4. und 5.: Dem Senat sind keine individuellen An- träge auf Sprachförderung von Flüchtlingen bekannt. 6. Gibt es inzwischen eine Vereinbarung oder Ab- sprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlin- ge (BAMF) oder dem Bundesministerium des Inneren, wonach die Sprachmodule der Integrationskurse auch von Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung besucht werden können? Zu 6.: Eine vertragliche Vereinbarung ist nicht erfor- derlich. 7. Auf welchem Wege werden Flüchtlinge in den Un- terkünften über die Möglichkeiten an Deutschkursen teilzunehmen informiert? Zu 7.: Informationen über die mögliche Inanspruch- nahme von Sprachkursen werden sowohl durch die in den Unterkünften tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbei- ter als auch durch den Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vermittelt. Ergänzend sehen die Qualitätsanforderungen für ver- tragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte unter anderem vor, dass in den Einrichtungen die Organisation von Sprachkursen angeboten wird. Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Personen, die keinen Zugang zu den gesetzlich geregelten Sprach- und Integrationskursen für Migrantinnen und Migranten haben. Berlin, den 01. Juli 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)