Drucksache 17 / 13 973 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2014) und Antwort Beiräte zur nachhaltigen Stadtentwicklung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Beiräte und Beratungsgremien mit zu- sätzlichem externen Sachverstand wurden und werden bei Entscheidungen durch die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt seit Beginn dieser Legislaturperiode für welche Vorgänge in welcher Art und Weise (u.a. einma- lig bis dauerhaft und Art der Regelmäßigkeit) hinzugezogen? Antwort zu 1: Unter „Hinzuziehung von Beiräten und Beratungsgremien bei Entscheidungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt“ werden Beschlusspunkte von Beiräten bzw. Beratungsgremien verstanden, die unmit- telbar in Senats- oder Abgeordnetenhausvorlagen einfließen. Dies ist regelmäßig nicht der Fall. Beirat oder Beratungsgremium Vorgang / Projekt Art und Weise / Art der Regelmäßigkeit Hinzuziehung bei Ent- scheidung der SenStad- tUm 1 i.o.g. Sinn: ja / nein Wissenschaftlicher Beirat Stadt- entwicklungskonzept Berlin 2030 Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030: inhaltliche Arbeiten in den unterschiedlichen Phasen fachlich und wissenschaftlich zu beraten und zu reflektieren Art und Weise: für die Dauer d. Erarbei- tungsprozesses, Häufigkeit abhängig vom Projektablauf Nein Begleitkreis und Expertenrat zu Stadtentwicklungsplänen Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen für die Dauer d. Erarbei- tungsprozesses Nein Landesdenkmalrat Denkmalschutzgesetz (DSchG) Berlin, § 7; Beratung des zuständigen Senatsmitgliedes in denkmal- intendierten Angelegenheiten Mind. vier Sitzungen pro Jahr Nein Sachverständigenbeirat für Na- turschutz und Landschaftspflege Der Beirat soll die Behörden in Angelegenheiten des Natur- schutzes und der Landschafts- pflege beraten sowie Vor- schläge und Anregungen un- terbreiten. Er soll vor wesentlichen Ent- scheidungen gehört werden. Der Beirat wird für die Dauer einer Legislaturperi- ode berufen und tagt in einem sechswöchigen Tur- nus. Nein Jagdbeirat Der Jagdbeirat berät und un- terstützt die Jagdbehörde und unterbreitet Anregungen und Vorschläge. In allen Angele- genheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist er zu hören. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen und tagen drei- bis viermal im Jahr. Nein 1 SenStadtUm = Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 973 2 Beirat oder Beratungsgremium Vorgang / Projekt Art und Weise / Art der Regelmäßigkeit Hinzuziehung bei Ent- scheidung der SenStad- tUm 1 i.o.g. Sinn: ja / nein Kleingartenbeirat Beratung des Senators in Kleingartenfragen Der Beirat wird für die Dauer einer Legislaturperi- ode berufen und tagt zwei- mal im Jahr. Nein Baukollegium Beratung von Einzelprojekten und städtebaulichen Planungen von besonderer Bedeutung. Expertenkommission; 6 – 8 Sitzungen/Jahr; Projekte können u. a. nach bestimmten Regeln über ein Internet-Formular vorge- schlagen werden. Die Beratung wird als Handlungsrichtlinie durch die Genehmigungsbehörden der Bezirke und des Senats genutzt. Frage 2: Welche Erfahrungen hat der Senat bei der Zu- sammenarbeit zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in den jeweiligen Beiräten und Beratungsgremien gesammelt? Wie gelingt es dem Senat, die in den Gremien ehrenamtlich tätigen Beiratsmitglieder dauerhaft bzw. bis zum gewünschten Beratungsziel in die Arbeit einzubinden? Frage 3: Wie sind die unter Punkt 1 aufgeführten Beiräte und Beratungsgremien für ihre Arbeitsweise finanziell und materiell ausgestattet? Nach welchen Kriterien richtet sich diese Ausstattung? Frage 4: Welche Beiräte und Beratungsgremien sind mit der Aufstellung, Erarbeitung und Umsetzung von Stadtent- wicklungsplänen durch Auftrag oder Selbstbefassung be- fasst? Welche Zugriffsmöglichkeiten erhalten sie auf not- wendige Informationen, beispielsweise auch auf Beratungs- ergebnisse parallel arbeitender Beiräte und Beratungsgremi- en bis hin zu Fachgutachten? Antwort zu 2, 3, und 4: In der Regel werden in Beiräte und Beratungsgremien Mitglieder berufen, die hauptamtliche Tätigkeiten ausüben. Die Ausstattung ergibt sich aus den spezifischen Projekterfordernissen bzw. der jeweiligen Auf- gabenstellung. Bei Stadtentwicklungsplänen handelt es sich um informelle Konzepte, die gesetzlich nicht normiert sind, dementsprechend werden Beiräten und Beratungsgremien erforderliche Informationen projektablaufs- bzw. aufgaben- bezogenen zur Verfügung gestellt. Zur Erarbeitung des Stadtentwicklungsplan Wohnen wurde beispielsweise ein Begleitkreis mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbän- den und Zivilgesellschaft, der Politik und Verwaltung sowie ein Expertenrat einberufen. Mit Abschluss der inhaltlichen Arbeiten an diesem Stadtentwicklungsplan wurden diese Gremien aufgelöst. Der Senat hat gute Erfahrungen mit dieser Beteiligungsform gemacht und strebt an, diese z.B. bei der in 4-5 Jahren anstehenden Fortschreibung des StEP Wohnen wieder zu konstituieren. Die Beratung des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt durch den Landesdenk- malrat basiert auf der Regelung im DSchG Bln, § 7. Danach werden die Mitglieder ehrenamtlich berufen und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro pro teil- genommener Sitzung. Die Einbeziehung in die Arbeit erfolgt über Informationen und Projektvorstellungen im Rahmen der Sitzungen, die nach Diskussion im Gremium in Empfehlun- gen an den Senator münden. Landesdenkmalrat: In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 stehen jeweils € 11.000,-- aus dem Titel 1220 / 52602 zur Verfügung. Für die Teilnah- me an den Beiratssitzungen des Sachverständigenbeirates für Naturschutz und Landschaftspflege und des Kleingartenbei- rates erhalten die Beiratsmitglieder, welche hauptberuflich nicht im öffentli- chen Dienst beschäftigt sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € pro teilgenommener Sitzung. Die Mitglieder des Jagdbeirats erhalten keine Aufwandsentschädigung. Baukollegium: In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 stehen jeweils € 90.000,-- aus dem Titel 1220 / 533 14 zur Verfügung . Frage 5: Welchen Stellenwert misst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Beschlüssen und Hinweisen aus diesen unter Punkt 1 aufgeführten Beiräten und Beratungsgremien bei? Frage 6: Wie ist der Umgang mit Beschlüssen und Hin- weisen aus diesen Beiräten und Beratungsgremien innerhalb der Senatsverwaltung geregelt? Gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen der Verwaltung im Umgang mit von ihren beauftragten und in Selbstbefassung erstellten Beratungser- gebnissen? Frage 7: In welcher Art und Weise werden die Beiräte und Gremien über die Wirkungsweise und Berücksichtigung ihrer Beratungsergebnisse informiert? Antwort zu 5, 6 und 7: Der Senat misst Beiräten und Be- ratungsgremien einen hohen Stellenwert zu. Beiräte und Beratungsgremien steuern abhängig vom Projektauftrag oder der konkreten Aufgabenstellung aus den Perspektiven von Wissenschaft, Forschung, gesamtstädtischen Institutionen oder Verbänden Erkenntnisse bei, die für das jeweilige Pro- jekt oder die Aufgabenstellung relevant sind. Sie liefern damit u.a. wertvolle Hinweise, die über die unmittelbare Verwaltungstätigkeit hinausgehen und für den jeweiligen Projektverlauf oder die Aufgabenstellung nützlich sind. Der Umgang mit den Hinweisen und Erkenntnissen aus Beiräten oder Beratungsgremien ist verfahrensbezogen differenziert ausgestaltet. Die Beirats- und Gremienmitglieder werden – abhängig vom Procedere im jeweiligen Projekt oder Aufga- bengebiet – in geeigneter Weise über den Fortschritt und das Verfahren mit ihren Hinweisen informiert, z.B. durch Proto- koll, modifizierte Berichtsfassungen. Berlin, den 01. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)