Drucksache 17 / 13 981 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2014) und Antwort Vandalismus im ÖPNV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur teileweise aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die in den folgenden Antworten wiedergegeben werden. Frage 1: Wie entwickeln sich die Kosten durch Van- dalismus bei der Berliner S-Bahn in den letzten 5 Jahren und gibt es Zahlen für das laufende Jahr? Antwort zu 1: Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Fol- gendes mitgeteilt: Die Beseitigung von Vandalismus- und Graffitischäden bei der Berliner S-Bahn kostet jährlich rund 6 Millionen Euro. Frage 2: Wie entwickeln sich die Kosten durch Van- dalismus bei der Berliner BVG in den letzten 5 Jahren und gibt es Zahlen für das laufende Jahr? Antwort zu 2: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Vandalismuskosten sind von 9,7 Mio. Euro in 2008 kontinuierlich auf 4,0 Mio. Euro in 2013 gesunken. Per April 2014 liegen die vandalismusbezogenen Kosten bei rd. 1,4 Mio. Euro und damit auf dem Niveau des ver- gleichbaren Zeitraumes des Vorjahres. Frage 3: Wie viele Strafanzeigen gab es wegen Van- dalismus, wie viele Ermittlungsverfahren und wie viele Verurteilungen im Zusammenhang mit Vandalismus in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 3: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Im Zeitraum 01.06.2009 bis 01.06.2014 wurden im U- Bahnbereich 9934 Anzeigen/Strafanträge bei der Polizei Berlin wegen Vandalismus gestellt (auch gegen unbe- kannt). In 4408 Vorgängen liegt der BVG noch kein Verfahrens- ausgang der Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft vor. In 315 Vorgängen wurden die Täterinnen und Täter verurteilt bzw. es wurden Auflagen erteilt. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitge- teilt: Strafanzeigen wurden in den Jahren 2010 – 2013 wie folgt gestellt (aus dem Jahr 2009 liegen der S-Bahn Berlin GmbH keine belastbaren Daten vor): 2010: 2.050 2011: 2.031 2012: 1.869 2013: 1.614 Im laufenden Jahr 2014 ist die Anzahl der Strafanzei- gen gestiegen. In den Monaten Januar bis Mai 2014 haben sich die Strafanzeigen gegenüber Vorjahr von 645 auf 839 Fälle erhöht. Alle Strafanzeigen waren auch mit einem Ermittlungsverfahren verbunden. Der S-Bahn Berlin GmbH sind 34 Urteile im Jahr 2011, 27 Urteile im Jahr 2012 und 5 Urteile im Jahr 2013 bekannt. In den Statistiken der Landespolizei wird der Begriff „Vandalismus“ als solcher nicht erfasst. „Vandalismus“ ist kein eigenständiger Straftatbestand, so dass sich die Zuordnung entsprechender Vorfälle auch je nach Unter- nehmen unterschiedlich darstellen kann. Um die Anzahl von Ermittlungsverfahren bei Vandalismusdelikten im Bereich der BVG und der S-Bahn/Regionalbahn gesamt- haft zu veranschaulichen, wurde für die nachfolgende Tabelle aus den polizeilichen Lagebildern ÖPNV der Jahre 2009 - 2013 das Delikt Sachbeschädigung entnom- men und dargestellt: Sachbeschädigungsdelikte 2009 – 2013 2009 2010 2011 2012 2013 BVG 3.711 3.127 2.648 2.281 1.528 S-Bahn/ Regional- bahn 4.464 3.861 3.297 2.786 1.842 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 981 2 Erledigungsart 2009 2010 2011 2012 2013 Anklage - Schöffengericht 2 3 1 0 1 Anklage - Jugendschöffengericht 43 39 28 16 5 Anklage - Strafrichter 16 37 50 20 15 Anklage - Jugendrichter 470 433 252 154 151 Antrag sof. Hauptverhandlung (HV.), (§ 417 StPO) 5 1 0 0 1 Antrag - vereinf. Jugendverf. (§ 76 Jugendgerichts gesetz [JGG]) 127 124 79 68 41 Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe (FS) 7 23 29 7 22 Endgültige Einstellung (e.E.) - § 153 a I Nr. 1 Strafpro- zessordnung (Stop) 0 1 0 0 1 e.E. - § 153 a I Nr. 2 StPO 2 2 3 0 0 Vorläufige Einstellung (VE) - § 153 a I Nr. 2 StPO (Geld- betrag) 0 0 0 1 0 VE - § 153 a I Nr. 2 StPO (Geldbetrag Landeskasse) 0 0 0 0 1 Einst. - § 45 I JGG, § 153 StPO 129 140 119 84 69 e.E. - § 45 II JGG 165 149 113 65 39 Einst. - § 153 I StPO 5 2 4 19 6 e.E. - § 154 StPO 295 224 84 31 54 VE - § 154 I StPO 10 31 40 43 37 Einst. - § 154 b I - 3 StPO 0 0 0 1 0 Einst. - § 20 Strafgesetzbuch (StGB) 1 0 1 5 1 Einst. - § 170 II StPO 1041 914 722 521 229 Einst. - § 170 II StPO Objektiv keine Straftat 0 0 0 12 13 Einst. - § 170 II StPO Verfahrenshindernis 0 0 0 198 135 Einst. - § 170 II StPO Privatklage 5 166 2 6 3 VE - § 154 f StPO 6 5 14 11 25 Im März/April 2012 wurden die Eingabemodi im po- lizeilichen Erfassungssystem verändert. Dies hat zur Fol- ge, dass ein valider Vergleich zwischen den Werten der Jahre 2009 - 2011 sowie 2012 - 2013 nicht hergestellt werden kann. Ein sinkender Trend der Anzahl von Straf- anzeigen wegen Sachbeschädigung im ÖPNV ist im 5-Jahres-Vergleich dennoch zu erkennen. Im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin werden Verfahren, die Vandalismus im ÖPNV zum Gegenstand haben, ebenfalls nicht gesondert ausge- wiesen. Jedoch werden in der Verfahrensklasse „GRAF“ solche Taten erfasst, die die bildliche oder schriftliche Darstellung (durch Sprühen, Schreiben, Malen, Ritzen oder Ätzen) auf Gegenständen betreffen. Dabei werden allerdings auch Taten erfasst, die nicht im Zusammenhang mit Tatorten im Bereich des ÖPNV stehen. Zu beachten ist zudem, dass die Notierung des Verfahrensmerkmals händisch verfügt werden muss, so dass nicht ausgeschlos- sen werden kann, dass die Verfahrenszahlen etwas höher liegen, aber in einigen Fällen die Notierung des Verfah- rensmerkmals versehentlich unterblieben ist. Für das Verfahrensmerkmal „GRAF“ können für den Berichtszeitraum folgende Ermittlungsverfahren gegen bekannte (Js-Verfahren) und unbekannte Täterinnen und Täter (UJs-Verfahren) festgestellt werden, wobei eine Unterscheidung, ob die Strafanzeigen von Amts wegen oder auf Strafanzeigen von natürlichen oder juristischen Privatpersonen eingeleitet worden sind, nicht erfolgen kann. Jahr Anzahl Js-Verfahren Anzahl Beschuldigte Anzahl UJs-Verfahren offene Verfahren 2009 2036 3434 827 0 2010 1641 2876 820 0 2011 1614 2617 950 0 2012 810 1474 687 0 2013 672 1147 518 12 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 981 3 Die wesentlichen Arten der Abschlüsse der angeführ- ten Ermittlungsverfahren bei der Staats- und Amtsanwalt- schaft Berlin können wie folgt zusammengefasst werden: Da es sich in einer Vielzahl der Verfahren um solche mit jugendlichen oder heranwachsenden Täterinnen und Täter handelt, sind auch die Erledigungen nach dem JGG mit erfasst worden. Sofern die Verfahren bei Gericht anhängig wurden und es nicht zu gerichtlichen Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip gekommen ist, ergeben sich folgen- de Verfahrensabschlüsse: Entscheidungsart 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Freiheitsstrafe mit Bewährung 8 2 4 5 1 0 Geldstrafe 42 58 57 28 35 2 Erziehungsmaßregel (§ 9 JGG) 0 0 0 2 3 6 Strafvorbehalt (§ 59 StGB) 0 1 0 0 1 0 Jugendstrafe ohne Bewährung 0 1 4 0 0 0 Jugendarrest 0 0 1 0 0 2 Freiheitsstrafe ohne Bewährung 0 2 4 1 1 0 Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 0 0 1 0 0 0 Gesamtgeldstrafe 9 1 7 1 0 0 Jugendstrafe mit Bewährung 0 0 1 1 1 0 Erledigung - Aufl.m./o.Verwarn., § 13 II JGG 2 10 24 17 18 2 Summe 61 75 103 55 60 12 Frage 4: Was waren die schlimmsten Vorfälle von Vandalismus im Jahr 2013 bei der BVG und bei der Ber- liner S-Bahn? Antwort zu 4: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Bezogen auf die auswertbaren Kosten waren die „schlimmsten“ Vandalismus- und Graffitivorfälle im Bereich der U-Bahn-Fahrzeuge und der U-Bahnhöfe zu verzeichnen. In diesem Bereich entstanden in 2013 über 50 % der Gesamtkosten (s. Frage 2). Das Thema Graffitibeseitigung an anderen Gebäuden bzw. Infrastruktureinrichtungen hat verkehrsträgerüber- greifend einen Anteil von rund 28 % an den Gesamtkos- ten in 2013. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitge- teilt: Herausragende Vorfälle bei der S-Bahn Berlin im Jahr 2013 waren zum einen eine Hindernisbereitung im April 2013. Hier verklemmte sich ein Einkaufswagen unter einem Drehgestell. Der Schaden beläuft sich auf rd. 20.000,- €. Zum anderen wurden im gleichen Monat 75 Scheiben eines Viertelzugs mutwillig zerstört, auch hier beträgt der Schaden rd. 20.000,-€. Frage 5: Gibt es Schwerpunkte (Linien, Orte) an de- nen verstärkt Vandalismus im ÖPNV auftritt? Antwort zu 5: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Gemäß statistischer Quartalsmeldung der Berliner Landespolizei sind in 2013 rund 32 % aller Sachbeschä- digungen im ÖPNV dem Bereich U-Bahn zuzuordnen. Dabei betrachtet die Polizei Berlin eine vom Kalender- jahr abweichende Periode vom April bis Dezember. Vandalismus tritt verstärkt zentrumsnah an stark fre- quentierten U-Bahnhöfen auf und betrifft alle Tageszei- ten. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitge- teilt: Graffitistraftaten werden vorwiegend in den Zugbil- dungsanlagen im gesamten S-Bahnnetz, sowohl innerhalb als auch außerhalb des S-Bahnrings verübt. Alle anderen Sachbeschädigungen werden vorwiegend auf den Außen- ästen und zu Zeiten mit geringen Fahrgastaufkommen verübt. Frage 6: Wie hoch waren die durchschnittlichen Aus- fallzeiten von Fahrzeugen, die durch Vandalismus be- schädigt wurden? Antwort zu 6: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Nicht jede Sachbeschädigung führt zwangsläufig zu einer sofortigen Ausfallzeit. Grundsätzlich ist es aber so, dass das subjektive Sicherheitsempfinden bzw. der „Wohlfühlfaktor“ der Kundinnen und Kunden durch Vandalismusfälle auch ohne Ausfallzeiten des Fahrzeuges negativ beeinträchtigt wird und die BVG deshalb bemüht ist, Vandalismusschäden oder Graffiti schnellstmöglich ohne Beeinträchtigungen des Linienbetriebs zu beseitigen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitge- teilt: Die Ausfallzeit von Fahrzeugen, die durch Vanda- lismus beschädigt wurden, ist abhängig vom Schadenszu- stand und kann alleine durch die Werkstattzuführung und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 981 4 Wiederinstandsetzung 4 bis 8 Stunden, im Falle von besonders schwerem Vandalismus -wie der am 1.06.2014 zwischen Mahlow und Lichtenrade demolierte Viertelzug 481 312 -auch mehrere Wochen betragen (eine Kennziffer „durchschnittliche Ausfallzeit“ liegt nicht vor). Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)