Drucksache 17 / 13 987 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 13. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2014) und Antwort Entwicklung der Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Veränderungen hat es für den Haushaltstitel „Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen“ (Einzelplan 03, Kapitel 310, Titel 68610) in den letzten fünf Jahren gegeben? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung für die im Haushaltsplan abgebildeten Untergruppen, um Aus- kunft für welche Gruppen/Institutionen Mittel aus die- sem Titel fest gebunden sind, für wen Gelder in wel- cher Höhe aus dem Titel in einen anderen Titel über- führt wurden. Zu 1.: Die Ansätze bei Kapitel 0310 Titel 68610 ver- änderten sich wie folgt (in Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bildende Kunst 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 U-Musik (Populäre Musik, Jazz) 285.000 256.000 256.000 375.000 395.000 395.000 Darstellende Kunst/Spiel- stättenförderung 4.319.700 4.477.700 4.027.700 4.767.700 4.767.700 4.987.700 E-Musik 263.300 263.300 263.300 313.300 313.300 313.300 Künstlerinnen- förderung 52.000 52.000 52.000 52.000 52.000 52.000 Strukturförderung für die freie Szene (Kofi- nanzierung von EFRE- Förde-rungen) 0 0 0 150.000 150.000 150.000 Eigenmittelfonds 0 0 0 0 0 400.000 Wiederaufnahme-fonds 0 0 0 0 0 300.000 4.960.000 5.089.000 4.639.000 5.698.000 5.718.000 6.638.000 Einige Erläuterungen: 2010 wurde ein Betrag von 29.000 € zu Titel 54053 – Veranstaltungen (für die Fête de la Musique) verlagert. Damit wurde Haushaltsklarheit hergestellt, weil auch in den Vorjahren im Rahmen der Haushaltswirtschaft so die Voraussetzungen für die Auf- tragsvergabe geschaffen wurden. 2010 wurde der Teilansatz "Darstellende Kunst/Spielstättenförderung" für die Basisförderung der ATZE Musiktheater GmbH von 442.000 € um 158.000 € auf 600.000 € erhöht. 2011 wurden aus dem gleichen Teilansatz 450.000 € zu Titel 68322 – Zuschüsse an sonstige Privattheater – verlagert. Folgende Theater erhielten anstatt Basisförde rung eine Konzeptförderung: Constanza Macras, Kleines Theater am Südwestkorso, Rimini Protokoll und Theater- discounter. 2012 erhöhte sich der Titel 68610 um 519.000 €. Die Mittel wurden für folgende Bereiche verwendet: 50.000 € für die Ernste Musik, 119.000 € für die U-Musik (Populäre Musik, Jazz, Weltmusik), 200.000 € für die Darstellende Kunst und 150.000 € für Strukturförderungen der freien Szene (Kofinanzierungen für EFRE-Förderungen). Darüber hinaus erhöhte sich der Titel ab 2012 um 540.000 € beim Teilansatz Darstellende Kunst/Spielstättenförderung , darunter 90.000 € für die ATZE Musik- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 2 theater GmbH. 2013 erhöhte sich der Titel 68610 um weitere 20.000 € beim Teilansatz U-Musik. Bei der Bildenden Kunst gibt es immer eine gemein- same Jurysitzung für die Einzel- und Gruppenprojektför- derung (Titel 68610) sowie die Katalogförderung (Titel 68303). Je nach Menge und Qualität der Anträge empfeh- len die Jurys die Förderungen nicht exakt in der Höhe der jeweiligen Teilansätze. Entsprechend kommt es zu Um- buchungen. Folgende Beträge wurden von Titel 68610 in Titel 68303 überführt: 2009: 8.024 €, 2010: 15.300 €, 2012: 32.000 € und 2013: 3.100 €. Fest gebunden, also ohne Befassung einer Jury, wur- den folgende Mittel für die nachfolgenden Gruppen und Institutionen verausgabt: Bereich E-Musik a) bis einschließlich 2013 ca. 50.000 € bis 55.000 € jährlich für das Kammer-musikensemble Neue Musik Berlin (KNM Berlin); b) bis einschließlich 2014 ca. 90.000 € jährlich für die Veranstaltungsreihe "Unerhörte Musik". Bereich Künstlerinnenförderung Der Ansatz 2009 bis 2013 in Höhe von jeweils 52.000 Euro ist fest gebunden für die Förderung des Verborgenen Museums. 2010 wurden die Mittel aus haushaltstechni- schen Gründen zu Titel 68303 (Zuschüsse für Veranstal- tungen) verlagert und aus diesem Titel an das Verborgene Museum zugewendet. Bereich Tanz Von 2009 bis 2013 wurden jährlich 10.000 € für Tanzstipendien zu Titel 68119 verlagert. Seit 2014 ist der Betrag dauerhaft dorthin verlagert worden. Darstellende Kunst 2009 2010 2011 2012 2013 2014 € € € € € € ATZE Musiktheater GmbH 442.000 600.000 600.000 600.000 690.000 690.000 Puppentheater Hans Wurst Nachfah- ren (GbR); 113.000 113.000 113.000 113.000 113.000 153.000 Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V. / für Tanzkalender 14.300 14.300 14.000 14.000 14.000 14.000 Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V. / für Videodokumentation 20.000 20.000 22.000 30.000 18.000 42.000 Hebbel-Theater Berlin GmbH / für "Tanz im August" 222.412 222.412 222.412 222.412 222.412 222.412 Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH – Berliner Festspiele / für Forum junger Bühnenangehöri- ger 2.000 2.000 2.000 2.000 ab 2013 Juryverfahren Joint Adventures - Nationales Per- formance Netz für Theater (GbR) 25.000 25.000 50.000 50.000 50.000 50.000 "Showing" 0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 2. Wie hat sich die prozentuale Verteilung der Mittel für den Unterpunkt „Darstellende Kunst/Spielstättenförderung“ für die Bereiche Einstiegsförderung , Einzelprojektförderung, zweijährige Basisför- derung, ein – und zweijährige Spielstättenförderung in den letzten fünf Jahren entwickelt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 3 Zu 2.: 2009 Einstiegsförderung ----- --- Einzelprojektförderung 398.850,00 € 10,67 % Basisförderung (zweijährig) 2.841.200,00 € 76,04 % einjährige Spielstättenförderung 246.757,25 € 6,60 % zweijährige Spielstättenförderung 250.000,00 € 6,69 % 3.736.807,25 € 100,00 % 2010 Einstiegsförderung 24.800,00 € 0,62 % Einzelprojektförderung 687.890,00 € 17,18 % Basisförderung (zweijährig) 2.753.390,00 € 68,80 % einjährige Spielstättenförderung 286.200,00 € 7,15 % zweijährige Spielstättenförderung 250.000,00 € 6,25 % 4.002.280,00 € 100,00 % 2011 Einstiegsförderung 25.000,00 € 0,68 % Einzelprojektförderung 739.950,00 € 19.98 % Basisförderung (zweijährig) 2.428.175,00 € 65,60 % einjährige Spielstättenförderung 92.500,00 € 2,50 % zweijährige Spielstättenförderung 416.000,00 € 11,24 % 3.701.625,00 € 100,00 % 2012 Einstiegsförderung 80.000,00 € 1,92 % Einzelprojektförderung 953.863,00 € 22,88 % Basisförderung (zweijährig) 2.428.925,00 € 58,25 % einjährige Spielstättenförderung 291.100,00 € 6,97 % zweijährige Spielstättenförderung 416.000,00 € 9,98 % 4.169.888,00 € 100,00 % 2013 Einstiegsförderung 20.000,00 € 0,45 % Einzelprojektförderung 758.500,00 € 17,12 % Basisförderung (zweijährig) 2.924.500,00 € 66,02 % einjährige Spielstättenförderung 250.000,00 € 5,64 % zweijährige Spielstättenförderung 477.000,00 € 10,77 % 4.430.000,00 € 100,00 % 3. Nach welchen Kriterien wurde über die jeweilige Höhe der Mittel aus dem Wiederaufnahmefonds und dem Eigenmittelfonds für welche Bereiche entschieden? Zu 3.: Beim Wiederaufnahmefonds werden die An- träge von der Jury nach folgenden Kriterien beurteilt:  Künstlerische Qualität (maßgebliches Kriterium)  Entwicklungsmöglichkeiten der Künstlerinnen, Künstler und Gruppen  Plausibilität in der Umsetzung (z.B. angemessene Probenzeit)  Ergänzung des Kulturangebotes der Stadt  Anzahl der geplanten Aufführungen  Prognose: Größe des zahlenden Publikums  Nachgewiesene Notwendigkeit für die Wiederaufnahme bzw. nachgewiesener Erfolg (Auslastungszah- len bei der Erstproduktion, öffentliche Resonanz u.ä.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 4 Folgende Wiederaufnahmen sind bislang zur Förde- rung vorgesehen: Darstellende Kunst Empfängerin bzw. Empfänger Projekt-Titel Betrag € Hebbel-Theater Berlin GmbH Meg Stuart/Damaged Goods - Sketch- es/Notebook 15.000 Hebbel-Theater Berlin GmbH The Wasp Factory 10.000 Joachim Hamster Damm Psychogramme einer Revolution 4.500 Alte Möbelfabrik e.V. Das klingende Haus – Musiktheater für Kinder 4.500 Kirschendieb & Perlensucher Kulturpro- jekte (GbR) Die Borsig-Verschwörung 2.725 Kultursprünge im Ballhaus Naunynstraße gemeinnützige GmbH Telemachos - Should I stay or should I go? 8.500 Kultursprünge im Ballhaus Naunynstraße gemeinnützige GmbH Scheppernde Antworten auf dröhnende Fra- gen 8.000 Lubricat (GbR) Der Block 10.200 Lwowski Kronfoth Musiktheater- kollektiv (GbR) LULU/NANA oder Das Huhn mit dem Inne- ren und dem Äußeren 15.000 Felix Mathias Ott odysseycomplex 7.000 Riki von Falken one more than one 7.500 suite42, Lydia Ziemke Und jetzt bitte direkt in die Kamera 12.000 Tanzcompagnie Rubato, Dieter Baumann FindeOrte 10.000 THEATER O.N. e.V. eine kleine geschichte | a small story 10.000 Theater Thikwá e.V. Schillers Schreibtisch - Eine Heimatvergewisserung 8.500 Thin Skin Theater, Nadine Rahimtoola Berlin Bound 12.000 unitedOFFproductions, Mirka Preissler Eigentlich wollte ich nach Finnland 16.000 weltempfänger – berlin, Regina Gyr Victor von Aveyron, HUND! 7.000 Zufit Simon I Like To Move It 7.830 Musik Empfängerin bzw. Empfänger Projekt-Titel Bewilligt € Folkert Uhde Inside Partita 12.000 KNM Berlin (GbR) Gehörte Stadt 12.000 Beim Kofinanzierungsfonds ("Eigenmittelfonds") werden die Anträge von der Jury nach folgenden Kriterien beurteilt:  künstlerische Qualität (maßgebliches Kriterium)  Plausibilität in der Umsetzung und in der Wirtschaftlichkeit  Ergänzung des Kulturangebotes der Stadt. Die Mittel des Kofinanzierungsfonds können nur ziel- führend eingesetzt werden, wenn den Künstlerinnen und Künstlern eine laufende Antragstellung, also ohne feste Abgabefristen, ermöglicht wird. Im Falle einer Förder- empfehlung der Jury dient diese Inaussichtstellung als gesicherte Kofinanzierung bei solchen externen Fonds, die eine Kofinanzierung zur Fördervoraussetzung ma- chen. Das Vergabeverfahren 2014 läuft noch, abschlie- ßende Entscheidungen wurden noch nicht getroffen, da Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 5 die Entscheidung der anderen Fonds abgewartet werden müssen. Die Mittel können fließen, sofern eine Finanzie- rung eines Förderers, der nicht dem Land Berlin zugeord- net wird, erfolgt. 4. Wie und an welche künstlerischen Initiativen wurden die Mittel für den Bereich E-Musik in den ver- gangenen fünf Jahren vergeben und welche Förderent- scheidung wurde für das Jahr 2015 getroffen (bitte die Förderentscheidungen und die jeweils bewilligten Sum- men und Förderzeiträume einzeln auflisten)? Zu 4.: In den vergangenen fünf Jahren wurden fol- gende Förderungen vergeben: 2009 Empfängerin / Empfänger Zweck Bewilligungs-zeitraum 2009 Betrag € Rubbert & Daske GbR Veranstaltungsreihe "Uner- hörte Musik" 01.01. – 31.12. 90.000 KNM Berlin (GbR) Probenphasen 01.03. – 31.12. 53.400 Kulturprojekte Berlin GmbH "ohrenstrand" (zahlreiche Initiativen und Projekte) 01.01. – 31.12. 70.000 Singuhr e.V. "ohrenstrand" - Netzwerk Neue Musik, hier: Klang- kunst-Projekte 01.05. – 31.12. 10.000 Verein Musik aus Berlins histori- scher Mitte e.V. Publikation "500 Jahre Kir- chenmusik aus Berlins histo- rischer Mitte" 01.12. – 31.12. 15.000 Ensemble Adapter (GbR) Ensembleförderung 22.07. – 31.12. 19.000 Berlin PianoPercussion (GbR) Ensembleförderung 22.07. – 31.12. 14.000 Kairos Quartett (GbR) Ensembleförderung 22.07. – 31.12. 19.000 KNM Berlin (GbR) Ensembleförderung 22.07. – 31.12. 8.000 Ensemble mosaik (GbR) Ensembleförderung 22.07. – 31.12. 25.000 Zinc & Copper Works (GbR) Ensembleförderung 22.07. – 31.12. 3.300 2010 Empfängerin / Empfänger Zweck Bewilligungs-zeitraum 2010 Betrag € Rubbert & Daske GbR Veranstaltungsreihe "Uner- hörte Musik" 01.01. – 31.12. 90.000 KNM Berlin (GbR) Probenphasen 20.02. – 31.12. 54.000 Kulturprojekte Berlin GmbH "ohrenstrand" (zahlreiche Initiativen und Projekte) 01.01. – 31.12. 70.000 Singuhr e.V. "ohrenstrand" - Netzwerk Neue Musik, hier: Klang- kunst-Projekte 01.04. – 31.12. 10.000 Kulturprojekte Berlin GmbH "Sounding d" im Rahmen von "ohrenstrand.net" 01.06. – 31.10. 5.000 Asianart Ensemble (GbR) Ensembleförderung 08.04. – 31.12. 5.200 Les femmes savantes (GbR) Ensembleförderung 25.05. – 31.12. 10.000 Solistenensemble Kaleidoskop e.V. Ensembleförderung 10.03. – 31.12. 20.000 Ensemble work in progress – Berlin e.V. Ensembleförderung 10.03. – 31.12. 20.000 2011 Empfängerin / Empfänger Zweck Bewilligungs-zeitraum 2011 Betrag € Rubbert & Daske GbR Veranstaltungsreihe "Uner- hörte Musik" 01.01. – 31.12. 90.000 KNM Berlin (GbR) "lunch & after work" 02.03. – 31.12. 27.000 KNM Berlin (GbR) Probenphasen 01.03. – 31.12. 20.000 Kulturprojekte Berlin GmbH "ohrenstrand" (zahlreiche 01.01. – 31.12. 70.000 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 6 Initiativen und Projekte) Singuhr e.V. "ohrenstrand" - Netzwerk hier: Klangkunst-Projekte 01.03. – 31.12. 10.000 Ensemble BerlinPiano Percussion (GbR) Ensembleförderung 03.05. – 31.12. 8.400 modern art sextet (GbR) Ensembleförderung 04.08. – 31.12. 5.000 Ensemble mosaik (GbR) Ensembleförderung 03.05. – 31.12. 15.000 Sonar Quartett (GbR) Ensembleförderung 18.05. – 31.12. 8.000 Trio Nexus (GbR) Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 7.000 Die Maulwerker (GbR) Ensembleförderung 01.06. – 31.12. 5.000 Zafraan Ensemble (damals GbR) Ensembleförderung 06.05. – 31.12. 5.400 2012 Empfängerin / Empfänger Zweck Bewilligungs- zeitraum 2012 Betrag € Rubbert & Daske GbR Veranstaltungsreihe "Uner- hörte Musik" 01.01.2012 – 31.01.2013 112.462 KNM Berlin (GbR) Apero-Konzerte 17.02. – 30.06. 21.000 KNM Berlin (GbR) Probenphasen 05.09. – 31.12. 21.000 KNM Berlin (GbR) Clang Cut Book 19.11. – 31.12. 12.000 Solistenensemble Kaleidoskop e.V. Ensembleförderung 13.07. – 31.12. 32.000 klarinette-akkordeon-plus (GbR) Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 6.000 modern art ensemble (GbR) Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 3.000 Ensemble mosaik (GbR) Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 34.500 sonic.art Saxophonquartett (GbR) Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 5.000 projekt archiv e.V. Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 20.000 work in progress – Berlin e.V. Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 15.000 Ensemble Adapter (GbR) Ensembleförderung 13.07. – 31.12. 10.000 Asianart Ensemble (GbR) Ensembleförderung 03.07. – 31.12. 10.000 KNM Berlin (GbR) Ensembleförderung 01.07. – 31.12. 5.500 Ensemble LUX:NM (GbR) Ensembleförderung 30.07. – 31.12. 12.500 Ensemble unitedberlin (GbR) Ensembleförderung 05.07. – 31.12. 12.000 2013 Empfängerin / Empfänger Zweck Bewilligungs- zeitraum 2013 Betrag € Rubbert & Daske GbR Veranstaltungsreihe "Uner- hörte Musik" 01.01. – 31.12. 90.000 KNM Berlin (GbR) Probenphasen 04.02. – 31.12. 19.250 KNM Berlin (GbR) Clang Cut Book 04.02. – 31.12. 14.000 KNM Berlin (GbR) Apéro-Konzerte 01.12. – 31.12. 23.600 Ensemble Adapter (GbR) Ensembleförderung 16.01. – 31.12. 6.000 AsianArt Ensemble (GbR) Ensembleförderung 05.02. – 31.12. 10.000 Boulanger Trio (GbR) Ensembleförderung 23.01. – 31.12. 7.100 Die Maulwerker (GbR) Ensembleförderung 01.03. – 31.12. 5.000 KNM Berlin (GbR) Ensembleförderung 01.12. – 31.12. 13.200 LUX: Neue Musik Berlin GbR (LUX: NM) Ensembleförderung 10.04. – 31.12. 15.000 modern art ensemble (GbR) Ensembleförderung 30.04. – 31.12. 7.000 Ensemble mosaik (GbR) Ensembleförderung 25.01. – 31.12. 40.000 sonic.art Saxophonquartett (GbR) Ensembleförderung 25.01. – 31.12. 13.000 Solistenensemble Kaleidoskop e.V. Ensembleförderung 24.05. – 31.12. 20.000 Sonar Quartett (GbR) Ensembleförderung 05.03. – 31.12. 15.000 Zafraan Ensemble e.V. Ensembleförderung 29.03. – 31.12. 22.000 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 7 Für 2015 sind folgende Förderungen vorgesehen: Empfängerin / Empfänger Zweck Bewilligungszeitraum 2015 Blazanovic Engström Williams GbR Veranstaltungsreihe Neue Musik: "Klanghafen", hier: 2. Rate (Förderung pro Jahr insg. 105.000 € ) Der Bewilligungs- zeitraum kann erst bei Erteilung des Beschei- des festgelegt werden. 80.000 N.N. Veranstaltungsreihe Neue Musik: N.N., hier: Vorlauf- kosten für 2016 25.000 Ensemble mosaik (GbR) zweijährige Basisförderung (1. Jahr) 50.000 KNM Berlin (GbR) zweijährige Basisförderung (1. Jahr) 50.000 Ensemble Adapter (GbR) einjährige Basisförderung 40.000 AsianArt Ensemble (GbR) einjährige Basisförderung 10.000 Les Femmes Savantes (GbR) einjährige Basisförderung 18.300 Zafraan Ensemble e.V. einjährige Basisförderung 40.000 a) Welche dieser Förderentscheidungen wurden durch Ausschreibungen entschieden (bitte Ausschreibun- gen einzeln auflisten unter Nennung der zu erbringenden Leistung, der Höhe der Ausschreibungssumme, der Initia- tiven, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben und welche Initiative den jeweiligen Zuschlag erhalten hat)? zu a) Alle Ensembleförderungen (ab 2015 Basisför- derung genannt) sowie die Veranstaltungsreihe Neue Musik wurden über Ausschreibungen vergeben. Im Einzelnen: Ensembleförderung / Basisförderung Diese erfolgten in den vergangenen fünf Jahren 2009 bis 2013 auf dem Wege der Ausschreibung und im Rah- men von Juryverfahren. Gleiches gilt für die Basisförde- rung, die ab 2015 die Ensembleförderung ersetzen wird und ab diesem Förderjahr sowohl ein- als auch zweijährig vergeben werden kann. Es werden Kammermusikensem- bles gefördert, die professionell tätig sind und künstleri- sche Eigenart zeigen. Bei der Höhe der Ausschreibungs- summen handelt es sich in der Regel um Schätzwerte, die unter Vorbehalt genannt werden. Im Hinblick auf die Planungssicherheit der freien Gruppen finden die Verga- beverfahren im Vorjahr der Förderung statt. Zu diesem Zeitpunkt sind manchmal die Haushaltspläne noch nicht verabschiedet: 2013: 170.000 € 2012: 120.000 € 2011: 55.000 € 2010: 55.000 € 2009: 53.000 €. Veranstaltungsreihe Neue Musik Die Veranstaltungsreihe "Unerhörte Musik" erfolgte aufgrund verwaltungs-interner Entscheidung seit 25 Jah- ren als regelmäßige Projektförderung, somit ohne Aus schreibung und ohne Jurybefassung. Auf Empfehlung der Prüfgruppe Antikorruption und Innenrevision der Senats- kanzlei – Kulturelle Angelegenheiten erfolgte eine Ausschreibung , um zum einen eine Gleichbehandlung mit anderen Interessenten zu erreichen und zum anderen den Vorgaben von Nr. 3.9 Ausführungsvorschriften § 23 Lan- deshaushaltsordnung zu entsprechen. Danach sind Pro- jektförderungen für denselben Zweck oder denselben Empfänger grundsätzlich auf fünf Jahre zu beschränken. Die Ausschreibung erfolgte für das Jahr 2015. Die Verwaltung behält sich eine Option auf Verlängerung um vier weitere Jahre vor (Verpflichtungsermächtigung ist vorhanden). Die Entscheidung über eine Verlängerung wird durch die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten getroffen, nachdem die Jury angehört wurde. Es stehen jährlich 105.000 € zur Verfügung. Ziel ist die Durchführung einer Veranstaltungsreihe, die ganzjäh- rig, in einem erkennbaren zeitlichen Rhythmus, mög- lichst regelmäßig und mindestens einmal monatlich ter- miniert sein soll. Bei der Programmgestaltung sollen überwiegend in Berlin ansässige Ensembles bzw. Solis- tinnen und Solisten berücksichtigt werden. Aber auch auswärtige Künstlerinnen und Künstler sind nicht ausge- schlossen, falls sie Werke von Berliner Komponistinnen und Komponisten aufführen oder wenn sich aus anderen Gründen eine Aufführung anbietet. Hinweis: Negative Förderentscheidungen werden aus Datenschutzgründen nicht berichtet. b) Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe und wer hat diese Kriterien formuliert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 8 zu b) Ensembleförderung bzw. Basisförderung Die bisherige Arbeit der Gruppe muss von deutlicher öffentlicher Präsenz sein. Die Gruppe muss kontinuierlich über einen Zeitraum von mehreren Jahren mindestens zwei Konzertprogramme der Neuen Musik selbständig entwickeln und auf besonders hohem künstlerischem Niveau in Berlin aufführen. Im Falle einer einjährigen Basisförderung soll die Gruppe erwarten lassen, dass sie in den Jahren der Förde- rung ebenfalls mindestens je zwei eigene Konzertpro- gramme selbständig entwickeln und in Berlin aufführen wird. Im Falle einer zweijährigen Basisförderung soll die Gruppe darüber hinaus erwarten lassen, dass sie in der Lage ist, ihre Aktivitäten auch überregional bzw. interna- tional zu betreiben. Die künstlerische Qualität ist das wichtigste Kriteri- um. Veranstaltungsreihe Neue Musik Die Veranstaltungsreihe Neue Musik wird nach fol- genden Kriterien vergeben:  künstlerische Qualität des Programms (Darstellung durch ein überzeugendes Konzept und/oder Darstellung detaillierter Programminhalte); die künstlerische Qualität ist das wichtigste Kri- terium.  Der Antrag muss eindeutig erkennen lassen, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller mit ei- ner Förderung keine eigenen künstlerischen Inte- ressen verfolgen wird.  Innovativer Charakter des Konzepts (z.B. Zielgruppen zu definieren und gezielte Programme anzubieten; neue geeignete Räume zu entwickeln oder bestehende Räume weiter zu entwickeln);  Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter soll aufgrund des bisherigen Tätigkeitsspektrums na- helegen, organisatorisch zur Umsetzung des Konzepts befähigt zu sein.  Transparente Kostenstruktur;  Nachhaltigkeit (erkennbares Interesse an einer Verbesserung der Situation für Berliner Künstle- rinnen und Künstler und ihr Publikum, z.B. durch Bereitschaft zu Vernetzung und Koopera- tion). Die Kriterien der Förderprogramme gibt die Senats- kanzlei – Kulturelle Angelegenheiten vor. c) Gibt es Fälle, in denen von BewerberInnen Nachbesserungen des Angebots verlangt wurden, wenn ja zu welchem Zeitpunkt der Ausschreibung erfolgte dies und durch wen wurde die Nachbesserung des Angebots ausgelöst? zu c) Nachbesserungen von Angeboten im vergabe- rechtlichen Sinne gibt es nicht. Sobald die Jury ihre Aus- wahl getroffen hat, kommen Nachbesserungen im Laufe des Zuwendungsverfahrens hingegen sehr häufig vor. Nahezu alle Finanzierungspläne enthalten entweder nicht zuwendungsfähige Ausgaben, unklare Angaben zu Dritt- mitteln, nicht berücksichtigte Ausgaben, Verständnisfeh- ler, Rechenfehler, nicht vollständige Daten oder müssen aufgrund gesetzlichen Vorgaben angepasst werden (z.B. Abgabesätze der Künstlersozialkasse, Beachtung des Besserstellungsverbots). Diese Änderungen ergeben sich zum einen durch Ju- ryvoten. Manchmal empfiehlt die Jury beispielsweise nur einen Teil der beantragten Maßnahmen zur Förderung. Zum anderen werden Änderungen von Finanzplänen durch die Verwaltung veranlasst, weil zuwendungsrecht- liche Bestimmungen dies erforderlich machen. d) In welchen Fällen wurde die Entscheidung durch eine Jury getroffen und welche Personen gehören der jeweiligen Jury an? Gibt es Fälle, in denen Entscheidun- gen getroffen wurden, obwohl nicht alle Jurymitglieder anwesend waren? Wenn ja, bei welchen Entscheidungen war dies der Fall und wurde von den abwesenden Jury- mitgliedern ein Votum eingeholt? zu d) Die öffentlich ausgeschriebenen Förderpro- gramme wurden im Rahmen eines Juryverfahrens abge- wickelt. Das betrifft die Ensembleförderung (2009 bis 2014) bzw. Basisförderung (ab 2015) sowie die Vergabe der Veranstaltungsreihe Neue Musik (ab 2015). Den Jurys gehörten an: Förderjahr 2015 (zweijährige Basisförderung 2015/2016, einjährige Basisförderung 2015 und Veran- staltungsreihe Neue Musik) Stefan Fricke, Julia Gerlach, Andreas Göbel und Dr. Margarete Zander; Dr. Eleonore Büning gehört dieser, auf drei Jahre berufenen Jury an, war zur Vergabesitzung jedoch verhindert. Förderjahr 2014 (Ensembleförderung) Evelyn Naujocks, Sophie Schricker und Titus Engel; Förderjahr 2013 (Ensembleförderung) Evelyn Hansen, Christine Fischer und Prof. William Forman; Förderjahr 2012 (Ensembleförderung) Martina Seeber, Arno Lücker und Helmut Zapf; Förderjahr 2011 (Ensembleförderung) Björn Gottstein, Prof. Dr. Elena Ungeheuer und Prof. Manuel Nawri; Förderjahr 2010 (Ensembleförderung) Dr. Christa Brüstle, Jens Schubbe und Dr. Margarete Zander; Förderjahr 2009 (Ensembleförderung) Ingrid Beirer, Matthias Osterwold und Rainer Pöll- mann. Der Austausch von Argumenten und die gemeinsame Diskussion bestimmen maßgeblich das abschließende Juryvotum. Deshalb geben berufene Jurymitglieder, die zur Vergabesitzung verhindert sind, keine Voten ab, selbst wenn sie bereits Antragsunterlagen erhalten haben sollten. Die Beschlussfähigkeit der jeweiligen Jurys lag vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 9 e) Wer war für die Berufung der jeweiligen Jury verantwortlich und welche Kriterien lagen den Berufun- gen zugrunde? zu e) Die Berufung der Jurymitglieder für Förder- programme der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenhei- ten erfolgt durch die Verwaltung. Vorschläge für Jurymit- glieder werden regelmäßig von der Initiative Neue Musik Berlin e.V. (inm) erbeten und berücksichtigt. Bei der Auswahl spielen folgende Kriterien eine Rol- le: Umfassende Kenntnisse der Neuen-Musik-Szene ins- besondere in Berlin, Wohnsitz in Berlin, bereits vorhan- dene Jurymitgliedschaften in anderen Förderprogrammen oder in früheren Förderperioden, Kommunikationsfähig- keit, mögliche Interessenskonflikte, Geschlechterparität und Ausgeglichenheit mit Blick auf Mitglieder mit Migra- tionshintergrund. Darüber hinaus spielen zeitliche Ver- fügbarkeit und persönliches Interesse an einer Jurytätig- keit eine wesentliche Rolle. Längst nicht alle angefragten Persönlichkeiten sind bereit, eine Juryfunktion zu über- nehmen. 5. Wie hoch war in den jeweiligen Antragszyklen der vergangenen fünf Jahre das gesamte Antragsvolumen für den Titel 68610, wie viele Anträge konnten bewilligt werden und wie hoch war das von der Jury empfohlene Volumen zur Förderung der kulturellen Aktivitäten freier Gruppen? Bitte aufschlüsseln nach den 8 unter dem Titel 68610 vereinten Bereichen. Zu 5.: Die Jurys werden stets aufgefordert, sich auf die Summe zu beschränken, die für die jeweiligen För- derprogramme zur Verfügung stehen. Die geförderten Anträge werden häufig nicht in der beantragten Höhe bewilligt. Zu den Antragszahlen der Bildenden Kunst ist anzumerken, dass in der Ausschreibung und dem Bewer- bungsverfahren die Einzel- und Gruppenprojekte mit der Katalogförderung zusammengeführt werden, so dass das Antragsvolumen und die Zahl der Anträge sowohl den Titel 68303 als auch Titel 68610 betreffen. Antragsvolumen und Vergabe (hier: durch Jury emp- fohlene Förderungen) 2009 Anträge, die Titel 68610 betrafen Bewilligungen Antrags- volumen € Anzahl Betrag gesamt € Anzahl Förderungen Bildende Kunst 222.843 24 31.976 3 U-Musik (Populäre Musik,Jazz) 1.187.191 123 287.630 40 Darstellende Kunst/ Spielstättenförderung 30.706.691 253 3.294.807 57 E-Musik 804.800 26 88.300 6 Künstlerinnenförderung 52.000 1 Vergabe ohne Jury-verfahren 2010 Anträge, die Titel 68610 betrafen Bewilligungen Antrags- volumen € Anzahl Betrag gesamt € Anzahl Förderungen Bildende Kunst 337.231 43 24.700 3 U-Musik (Populäre Musik,Jazz) 1.008.819 152 260.129 39 Darstellende Kunst/ Spielstättenförderung 16.083.632 313 3.402.280 65 E-Musik 716.750 31 55.200 4 Künstlerinnenförderung 52.000 1 Vergabe ohne Jury-verfahren 2011 Anträge, die Titel 68610 betrafen Bewilligungen Antrags- volumen € Anzahl Betrag gesamt € Anzahl Förderungen Bildende Kunst 318.466 36 41.035 5 U-Musik (Populäre Musik,Jazz) 813.617 124 262.014 35 Darstellende Kunst/ Spielstättenförderung 14.908.400 298 3.101.625 71 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 10 E-Musik 642.665 23 53.800 7 Künstlerinnenförderung 52.000 1 Vergabe ohne Juryverfahren 2012 Anträge, die Titel 68610 betrafen Bewilligungen Antrags- volumen € Anzahl Betrag gesamt € Anzahl Förderungen Bildende Kunst 590.361 77 8.000 1 U-Musik (Populäre Musik,Jazz) 877.021 140 274.744 46 Darstellende Kunst/ Spielstättenförderung 17.426.235 495 3.569.888 95 E-Musik 789.773 30 165.500 7 Künstlerinnenförderung (Vergabe ohne Juryverfahren) 52.000 1 0 0 Strukturförderung für die freie Szene (Kofinanzierung von EFRE-Förderungen) 161.000 4 Vergabe ohne Juryverfahren 2013 Anträge, die Titel 68610 betrafen Bewilligungen Antrags- volumen € Anzahl Betrag gesamt € Anzahl Förderungen Bildende Kunst 222.843 69 16.900 3 U-Musik (Populäre Musik,Jazz) 877.920 124 336.002 40 Darstellende Kunst/ Spielstättenförderung 24.002.248 298 3.740.000 71 E-Musik 751.492 27 173.300 12 Künstlerinnenförderung (Vergabe ohne Juryverfahren) 52.000 1 0 0 Strukturförderung für die freie Szene (Kofinanzierung von EFRE-Förderungen) 141.882 3 Vergabe ohne Jury-verfahren 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat zur Gewährleistung von Mindestlöhnen an die über „Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen“ geförderten KünstlerInnen und Einrichtungen? Zu 6.: Bei allen Zuwendungen müssen Antragstelle- rinnen und Antragsteller seit dem 1.1.2014 vor der Bewil- ligung durch Unterschrift erklären, dass sie ihren Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Min- destlohn zahlen (§ 7 Abs. 1 S. 1 Mindestlohngesetz Ber- lin). Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Gewäh- rung von Zuwendungen. 7. Welche Konsequenz zieht der Senat aus der Forderung nach Honoraruntergrenzen für die über den Titel 68610 zu fördernden KünstlerInnen? Zu 7.: Das Mindestlohngesetz Berlin greift bei sol- chen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet haben, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfü- gig Beschäftigte gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbständiger Arbeit im Inland erbracht werden. Auf das Einkommen freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler hat es daher keine direkte Auswirkung, da künstlerische Leistungen in der Regel über Honorarver- träge geregelt werden und entsprechend die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, die zur Anwendung des Mindestlohngesetzes führen. Die Honoraruntergrenze wird vom Interessensverband LAFT Berlin - Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. für den Bereich der Darstellenden Kunst emp- fohlen. Danach liegt die Honoraruntergrenze für eine Person bei 2.000 € für 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche . Diese Empfehlung wird von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten aufgegriffen und breit kom- muniziert. Sie ist beispielsweise auf der Internetseite des Hauptstadtkulturfonds zu finden und wird auf der jährli- chen Informationsveranstaltung der Senatskanzlei - Kul- turelle Angelegenheiten vermittelt. Die Jury der Darstel- lenden Kunst hat bereits beschlossen, dieser Empfehlung zu folgen. Personalkosten, die nach dieser Untergrenze im Antrag berechnet worden sind, werden seitdem nicht gekürzt, sondern in voller Höhe zur Förderung vorge- schlagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 987 11 Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – wird auch im Rahmen der anderen Juryprogramme diese Empfehlung zur Honoraruntergrenze übermitteln. Wo sie nicht greift, weil die Art der künstlerischen Tätigkeit nicht nach Stunden berechnet werden kann, werden die Jurys darauf hingewiesen, dass Förderungen unterhalb der be- antragten Summe in der Regel zu Lasten der künstleri- schen Honorare gehen. Sie sollten deshalb nicht pauschal, sondern nur in begründeten Fällen vorgenommen werden. Berlin, den 30. Juni 2014 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)