Drucksache 17 / 13 989 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 13. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2014) und Antwort Wie ist der Abstimmungsprozess zum Freienstatut im rbb verlaufen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die arbeitnehmerähnlich Beschäftigten des rbb in den Abstimmungsprozess zum Freienstatut nach § 34 Abs. 2 rbb-StV einbezogen worden? Zu 1.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Der rbb hat die bereits existierende Freienvertretung im Sen- der noch vor Inkrafttreten des novellierten rbb- Staatsvertrages zu Gesprächen über ein Freienstatut ein- geladen. Ein erstes Gespräch zwischen der rbb-Delegation und der existierenden Freienvertretung sowie eines Ver- treters des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) fand am 20. Dezember 2013 statt. Zur rbb-Delegation gehörten die Leiterin der Personalabteilung, die stellvertretende Justitiarin, der Leiter der Abteilung Personalmanagement sowie die Leiterin der Intendanz. Zu Anfang des Jahres 2014 folgten weitere Gesprächstermine am 17. Januar, 7. Februar, 4. und 20. März, an denen auch eine Vertreterin der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) teilge- nommen hat. Alle Beteiligten bekundeten dabei ihr Inte- resse, im Konsens zu einem Ergebnis zu kommen. Der rbb hatte der Freienvertretung und der Vertreterin bzw. dem Vertreter der Gewerkschaften am 8. Januar 2014 zunächst die Eckpunkte eines Freienstatuts und am 25. Februar 2014 dann ein ausformuliertes Freienstatut im Entwurf übermittelt. Die Gesprächspartner auf Seiten der Freienvertretung hatten ihrerseits vor dem zweiten Termin dem rbb den Entwurf eines Freienstatuts übersandt. Diese Entwürfe waren Grundlage der jeweils folgenden Gesprä- che, in denen der rbb die Rechte der Freienvertretung im Vergleich zu seinem ersten Entwurf erheblich ausgeweitet und konkrete Anregungen und Vorschläge der Freienver- tretung zur Problemlösung im rbb-Alltag in seinen Ent- wurf aufgenommen hat.“ 2. Sind dem Senat Unstimmigkeiten im Abstim- mungsprozess zwischen den Beteiligten bekannt und wenn ja, wie erklärt er diese? Zu 2.: Dem Senat sind keine Unstimmigkeiten be- kannt. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Die Freienvertretung hatte sich in einem eigenen Entwurf eines Freienstatuts weitgehend an die Regelun- gen im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) angelehnt, das jedoch auf die Bedürfnisse von Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern zugeschnitten ist. Die Freienvertretung hat die Gespräche mit der rbb- Delegation Ende März ausgesetzt, weil sie weitere Zuge- ständnisse – insbesondere bei den Mitbestimmungsrechten – forderte. Der vom rbb im Freienstatut vorgesehene Katalog an Beteiligungsrechten für die Freienvertretung ging den Beteiligten nicht weit genug. Der rbb hatte der Freienvertretung von Beginn an den Zeitplan mit Blick auf die Vorlage im Rundfunkrat am 8. Mai 2014 kommu- niziert. Dieser Zeitplan gründet nicht zuletzt darauf, dass die beiden Staatsvertragsländer das Freienstatut in der Praxis bereits 2016 evaluieren wollen.“ 3. Wie soll zur Möglichkeit der Nachjustierung die erforderliche Evaluation des Freienstatuts von Beginn an gewährleistet werden? Zu 3.: Im Rahmen der regelmäßigen Gespräche zwi- schen dem Chef der Senatskanzlei und der Intendanz des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) wurde vereinbart, dass der rbb die Anwendung des Freienstatuts in der Pra- xis von Anfang an dokumentiert. Dies bildet die Grundla- ge für die gemäß Protokollerklärung zu § 34 Abs. 2 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vorgesehene Evaluierung. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Vor dem Hintergrund der Protokollerklärung zu § 34 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag, die eine Evaluation des verabschiedeten Freienstatuts spätestens zwei Jahr nach Inkrafttreten des novellierten Staatsvertrags vorsieht, hat der rbb schon jetzt damit begonnen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 989 2 dass mit Inkrafttreten des Statuts sämtliche Vorgänge, die auf seiner Basis stattfinden – beginnend bei den Wahlen über die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestim- mungsverfahren bis hin zu Gesprächsrunden, Regeltermi- nen und Schiedsstellenverfahren – zu Evaluationszwecken dokumentiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Prozesse und Abläufe kontinuierlich dokumentiert, die im Rahmen der jour fixes und Quar- talsgespräche mit der Freienvertretung (§ 33 des Freienstatuts) regelmäßiger Diskussionsgegenstand sein werden.“ 4. Wann erfolgt die erste Wahl und Zusammenset- zung der Freienvertretung? Zu 4.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „In einer von der Intendantin einberufenen Freienversamm- lung am 13. Juni 2014 wurde ein Wahlvorstand gewählt, der umgehend die Vorbereitungen für die erste Wahl einer Freienvertretung auf Basis des Freienstatuts in Angriff genommen hat. Diese wird nach Ende der Sommerpause, voraussichtlich im September stattfinden. Der rbb geht derzeit davon aus, dass spätestens im Oktober 2014 die gewählte Freienvertretung ihre Arbeit aufnehmen wird. Sie wird voraussichtlich 7 Mitglieder haben, wobei sich nach den Regelungen des Freienstatuts die Freienvertre- tung aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten zusammensetzen soll. Zudem soll das Geschlechterverhältnis demjenigen innerhalb der Gruppe der Wahlberechtigten entsprechen.“ Berlin, den 1. Juli 2014 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)