Drucksache 17 / 13 991 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 16. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2014) und Antwort Ampelfrauen für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Einführung von „Ampelfrau“-en in Berlin? Antwort zu 1: Generell wird in der Straßenverkehr- Ordnung (StVO) für die Fußgängersignale von einem Sinnbild „Fußgänger“ geschrieben. In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) werden solche konkreten Sinnbilder abgebildet (eher dünne Strichmännchen). Dar- über hinaus verweisen die RiLSA konkret darauf, dass das „Ampelmännchen“ gemäß Einigungsvertrag verwendet werden darf. Berlin hat das Ampelmännchen weiter verwendet und setzt seit 2005 bei Neuanlagen nur noch das Ampelmännchen ein, da es eine größere Leuchtfläche hat und somit von Sehbehinderten besser erkannt werden kann. Frage 2: Wird der Senat aktiv Maßnahmen ergreifen, um die "Ampelfrau" in das Berliner Stadtbild einzubetten, wie es bereits in Teilen Sachsens, Thüringens, Branden- burgs, NRW und Bayern der Fall ist? Antwort zu 2: Nein. Berlin beabsichtigt nicht, abwei- chend von den RiLSA andere Sinnbilder einzuführen, da im Interesse der Verkehrssicherheit ein einheitliches Er- scheinungsbild gewährleistet werden muss. Darüber hin- aus ist die einheitliche Verwendung nur noch des „OstAmpelmännchens “ auch zu einem sympathischen Identitätsfaktor in Berlins Straßenbild geworden. Eine Rück- kehr zum geschlechtsneutralen Sinnbild der RiLSA ist daher nicht beabsichtigt. Symbolische Darstellungen im Straßenverkehr wie das „Ampelmännchen“ (mit Hut) folgen nicht bestimmten Rollenbildern, da bei Weitem nicht jedermann Hut trägt. Sie können also auch nicht ein Frauenbild in der Gesell- schaft spiegeln. Bei dem in Sachsen verwendeten Symbol der „Ampelfrau“ (mit Rock und Zöpfen) handelt es sich um eine recht klischeehafte, mädchenhafte Darstellung, während der „Ampelmann“ eindeutig einen erwachsenen Fußgänger darstellt, was im Hinblick auf Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung ebenfalls u. a. zu folgenden Dis- kussionen führen könnte. Was trägt eine moderne, selbst- bewusste Frau heute? Wie wird sie frauenspezifisch als solche erkennbar, ohne Klischees zu pflegen? Tests in Sachsen haben zudem ergeben, dass das weibliche Symbol bei Verwendung von Leuchtdioden (LED), die in Berlin immer mehr zum Einsatz kommen werden, schlechter konturiert erscheint. Frage 3: Hält der Senat eine kostengünstige Einfüh- rung der "Ampelfrau" bei Neuaufstellung oder Reparatur bzw. Ersatz von Ampeln für möglich? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Gibt es schon erste Ergebnisse zur Akzeptanz und Effektivität der sog. „Countdown-Ampeln“? Antwort zu 4: Erste Zwischenergebnisse zum Rot- und Grünblinken wurden bereits im letzten Jahr veröffent- licht. Zur „Countdown-Ampel“ liegen noch keine Zwischenergebnisse vor. Die umfangreichen Nachher- Untersuchungen für alle drei Ampelarten laufen das ganze Jahr 2014, Ergebnisse werden im letzten Quartal 2014 erwartet. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)