Drucksache 17 / 13 993 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 16. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2014) und Antwort Hybridbusse für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nutzt der Berliner Senat die Mittel des Fonds für „Modellregionen Elektromobilität“ des Bundes für Projekte in der Hauptstadt und wenn ja wie? Antwort zu 1.: Das Programm „Modellregion Elektromobilität “ wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 26. März 2009 veröffentlicht und im Rahmen des Konjunk- turpakets II gefördert. Auf Grund dieses Förderrahmens mussten die Projekte bereits im Mai 2009 in die Umset- zung gehen und im Sommer 2011 abgeschlossen sein. In der Modellregion Berlin-Potsdam konnten fünf Projekte realisiert werden. Die am 16. Juli 2011 vom BMVBS veröffentlichte „Förderrichtlinie Elektromobilität“ knüpft an dieses Programm an. In der Region Berlin-Potsdam wurde ein Projekt realisiert und im Februar 2014 abge- schlossen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die TSB Innovationsagentur Berlin GmbH mit der Begleitung beider Programme beauftragt und die Kofinanzierung übernommen. Frage 2: Hat die zuständige Senatsverwaltung geprüft, ob diese Mittel für die Beschaffung von Bussen mit Hyb- rid-Technologie bei der BVG eingesetzt werden können? Antwort zu 2.: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt hat – auch im Zusammenhang mit der Bewerbung als „Schaufenster Elektromobilität – zahlreiche Gespräche mit der BVG A.ö.R. zu unterschied- lichen Projektvorschläge geführt. Der Einsatz von Hyb- ridbussen wurde von der BVG A.ö.R. zu keinem Zeit- punkt favorisiert. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, eine Vielzahl von Bussen mit Hybrid-Technologie auszustat- ten, um einen aussagekräftigen Testbetrieb durchzufüh- ren, wie dieses in vielen deutschen Städten bereits statt- findet? Antwort zu 3.: Die zahlreichen Forschungs-, Erpro- bungs- und Demonstrationsprojekt mit Hybridbussen unterschiedlicher Hybridtechnik sowie die heterogenen Praxiserfahrungen sind der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt bekannt. Der Erkenntnisgewinn durch die zeitgleiche Durchführung vergleichbarer Praxis- tests in Berlin wird als begrenzt eingeschätzt. Der hohe Einsatz von Mitteln des Landes Berlin wäre nicht gerecht- fertigt. Frage 4: Beabsichtigt der Senat, die BVG dahinge- hend positiv zu beeinflussen, einen Testbetrieb mit Hyb- rid-Fahrzeugen aufzunehmen, anstatt nur auf Einzelpro- jekte (Wasserstoffbusse, Testbetrieb einer Elektrobuslinie am „Stadtrand“) zu setzen, die wenige Aussichten auf dauerhafte Umsetzung haben? Antwort zu 4.: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt ist im ständigen Gespräch mit der BVG A.ö.R. über die dort verfolgten Ansätze, alternative Antriebe in der Praxis zu erproben. Die Festlegung auf eine isolierte Technologie ist dabei nicht vorgesehen. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)