Drucksache 17 / 13 995 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 16. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2014) und Antwort Projekt Jugendberufsagentur Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke werden sich an dem Projekt Ju- gendberufsagentur beteiligen? Zu 1.: Die Jugendberufsagentur ist ein gemeinsames Vorhaben im Land Berlin, an dem sich alle zwölf Berliner Bezirke beteiligen. Die Bezirke wurden über den Rat der Bürgermeister über die Projektvereinbarung informiert. Der Rat der Bürgermeister hat mit der Benennung der Bezirksbürgermeisterinnen Frau Schöttler und Frau Herrmann, des Bezirksbürgermeisters Herrn Komoß und des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Herrn Liecke die Lenkungsgruppenmitglieder der Bezirke im Projekt gemeinsam vorgeschlagen, ebenso vier Vertreterinnen und Vertreter (den Bezirksbürgermeister Herrn Kleebank, die stellvertretend Bezirksbürgermeisterin Frau Kaddatz und die Stadträte Herr Mildner-Spindler und Herrn Schworck). Die Änderungsvorschläge aus den Beratungen des Rates der Bürgermeister zur Projektvereinbarung wurden eingearbeitet, so dass nunmehr die Projektvereinbarung von den Senatorinnen Frau Sandra Scheeres und Frau Dilek Kolat, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Herrn Wagon und allen zwölf Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern als Auftraggeberinnen und Auftraggeber des Projektes unterzeichnet wird. In den thematischen Arbeitsgruppen des Projekts werden Vertreterinnen und Vertreter auch von den Bezirken mitarbeiten, die in der Lenkungsgruppe nicht vertreten sind. 2. Wird mit den ausgewählten Bezirken eine Projekt- vereinbarung geschlossen – wenn ja, mit welchen Inhalten ? Zu 2.: Die Projektvereinbarung gemäß der Antwort zu 1. beinhaltet die Ziele und die damit verbundenen Aufgaben des Projekts, die Projektorganisation mit Meilensteinen der Projektentwicklung und der Gremienstruktur des Projektes. Es liegt eine Geschäftsordnung vor, die insbesondere Fragen der Einvernehmlichkeit und Beschlussfähigkeit der Projektgremien regelt. 3. Auf welchen Rechtsgrundlagen wird das Projekt realisiert werden? Zu 3.: Die Projektvereinbarung beruht, wie die angezielte landesweite Kooperationsvereinbarung, auf der gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit, wie sie sich für das Land Berlin mit seinen Bezirken als Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus § 81 SGB VIII, als Schulträgerin aus §§ 5 und 5a Berliner Schulgesetz, für die Bundesagentur für Arbeit aus den §§ 9, 9a SGB III und für die Jobcenter/gE aus § 4 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB II in Verbindung mit § 18 SGB II, ergibt. 4. Welche Aufgaben und Ziele soll dieses Projekt er- füllen? Zu 4.: Folgende Ziele sind in der Projektvereinbarung zur Jugendberufsagentur Berlin formuliert: Die Jugendberufsagentur Berlin (im Folgenden: JBA Berlin) soll innerhalb der nächsten zwei Jahre errichtet sein. Übergreifendes Ziel der JBA Berlin ist es, jeder Jugendlichen/jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu einem Berufsabschluss zu führen, indem er/sie - umfassend und ggf. aufsuchend beraten wird, - seine/ihre Zielperspektiven geklärt werden, - ihm/ihr ein realistisches Qualifizierungsangebot un- terbreitet wird, - flankierende Maßnahmen gebündelt werden, - der/die Jugendliche bis zum erfolgreichen Ausbil- dungsabschluss oder im Einzelfall einer nachhalti- gen Beschäftigungsaufnahme unter Einbeziehung al- ler zur Verfügung stehenden Instrumente begleitet wird, wenn es erforderlich ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 995 2 Dazu sollen die wesentlichen berufsbezogenen und flankierenden Maßnahme- bzw. Beratungsangebote für junge Menschen unter 25 Jahren, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die derzeit von verschiedenen Instituti- onen wahrgenommen werden, in gemeinsamen regionalen Standorten, jeweils unter einem Dach zusammengeführt bzw. koordiniert werden („One-Stop-Government“). Wesentliches Ziel ist die systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung der an dieser Aufgabe beteiligten Akteurinnen und Akteure, um durch kurze Wege und einen verbesserten Informationsaustausch, durch Festlegung der fallbezogenen Federführung und ein arbeitsteiliges Fallmanagement die berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration durch Ausbildung und Arbeit für die jungen Menschen zu erreichen. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs geleistet. Dies bedeutet: o Einrichtung eines Arbeitsbündnisses (Jugendberufsagentur ), das die wichtigsten Leistungen nach dem zweiten, dritten und achten Buch des Sozialgesetz- buchs (SGB II, III, VIII), nach dem Berliner Schul- gesetz (BSG) sowie weitere unterstützende Dienste unter einem Dach gemeinsam erbringt. In diesem Zusammenhang ist auch festzulegen, ob und inwie- weit Leistungen nach dem neunten Buch des Sozial- gesetzbuchs (SGB IX, Rehabilitation und des SGB XII) integriert werden können, um den gesetzlichen Auftrag einer inklusiven beruflichen Bildung zu er- füllen o Einrichtung einer für alle beteiligten Kooperationspartner zugänglichen Informationsplattform, die alle Angebote der verschiedenen Leistungsträger enthält o Austausch aller relevanten Informationen, um alle Jugendlichen erreichen und angemessen beraten und vermitteln zu können o Austausch bzw. Weitergabe der Ergebnisse der jeweiligen Beratung, unter Wahrung datenschutzrecht- licher Regelungen, an die aufnehmende Instanz o Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den zuständigen Behörden vor dem Hintergrund der festgestellten Bedarfe sowie von Angebot- und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt o Einrichtung eines Controllings mit dem sicherzustellen ist, dass die Ziele der Jugendberufsagentur Ber- lin erreicht werden  Informationsaustausch und Abgleich mit parallel laufenden Vorhaben im Bereich Übergang Schu- le/Beruf (Landeskonzept Berufs- und Studienorien- tierung, Umbau der schulischen Berufsausbildungs- vorbereitung als Integrierter Berufsausbildungsvor- bereitung, Inklusionskonzepte im Bereich der beruf- lichen Bildung, berufsvorbereitende Aktivitäten der Jugendämter, etc.). 5. Über welchen Zeitraum ist das Projekt geplant und wie wird dessen Erfolg gemessen? Zu 5.: Die Laufzeit des Projektes ist bisher vom 13.06.2014 bis zum 31.12.2016 festgelegt, wobei schon in der ersten Hälfte des Jahres 2015 von der Einrichtung erster regionaler Anlaufstellen in den Bezirken ausgegangen wird und somit Umsetzungsphase und Projektphase noch parallel laufen werden, bis alle Einzelregelungen und Prozesse festgelegt werden können. Der Erfolg des Projektes bemisst sich an der Erarbei- tung eines umsetzungsfähigen Konzepts für die Jugend- berufsagentur Berlin, das von allen Auftraggeberinnen und Auftraggebern getragen wird und für das die jeweili- gen Leistungen abgestimmt sind. Die Kennzahlen für die Evaluation der Wirkungen der Jugendberufsagentur selbst werden im Projektprozess entwickelt. Zur Zielerreichung im Kontext dieses zu erarbeitenden Evaluationskonzeptes können erste Aussagen frühestens nach zwei Jahren Um- setzungsphase der Jugendberufsagentur unter Einbezug von mindestens drei regionalen Anlaufstellen getroffen werden. 6. Mit welchen finanziellen und personellen Ressour- cen soll das Projekt ausgestattet werden? Zu 6.: In der Projektphase sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, weil die Projektakteure durch schwerpunktmäßige Einbindung von vorhandenem Personal und auch von vorhandenen Sachmitteln auch den kurzfristigen Beginn der Projektphase gewährleisten wollen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft als federführende Behörde stellt sicher, dass die Projektstelle Jugendberufsagentur Berlin seit dem 13.06.2014 die Organisation des Projektes betreibt. Eine weitere Projektschnittstelle besteht zum Bereich Jugend- hilfe in dem für Jugend zuständigen Bereich dieser Se- natsverwaltung. Für die IT-betreffenden Aspekte des Projektes ist die fachliche Zuarbeit ebenfalls gewährleis- tet. 7. Welche Senatsverwaltung wird für eine hinrei- chende Ressourcenausstattung sorgen? Zu 7.: Für die operativen Projektkosten im Kontext der thematischen Arbeitspakete ist eine Kostenteilung bisher zwischen dem Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. 8. Sind für die Realisierung des Projektes Kooperati- onspartner vorgesehen – wenn ja, welche? Zu 8.: Auf der Sitzung der Sonderkommission „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfteentwicklung“ unter dem Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters am 28. April 2014 haben die Wirtschafts- und Sozialpartner in der „Berliner Erklärung“ ihre Unterstützung des unter der Schirmherrschaft des Regierenden Bürgermeisters ste- henden Vorhabens einer JBA Berlin erklärt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 995 3 (Link: http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/politik- aktuell/berliner_erklarung.pdf) Durch die Einbindung in die Lenkungsgruppe und die Arbeitsebene des Projektes sind die Sozialpartner Deut- scher Gewerkschaftsbund (DGB), die Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin-Brandenburg e.V. (UVB), die Kammern, der Landesjugendhilfeausschuss sowie der Landesausschuss für Berufsbildung Kooperati- onspartner. Berlin, den 25. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)