Drucksache 17 / 13 999 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 05. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2014) und Antwort Lärmschutzmaßnahmen und -mittel im Umfeld BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie viele Anträge auf Lärmschutzmaßnah- men wurden aus Treptow- Köpenick bisher gestellt? Antwort zu Frage 1: Es liegen ca. 6.100 Anträge aus dem Bezirk Treptow-Köpenick vor. Die Anzahl der voll- ständigen formellen Anträge, die dem Grunde nach auf einem Anspruch auf Schallschutz und/oder Entschädi- gung beruhen, beträgt ca. 3.450 Anträge. Für die Voll- ständigkeit ist das Vorliegen eines formellen Antrags des Eigentümers oder seines Bevollmächtigten erforderlich, es bedarf eines Eigentumsnachweises und der Nachweise für die rechtmäßige Errichtung/ Nutzung des Gebäudes. Aufgrund fehlender Nachweise nicht vollständige Anträ- ge können nicht abschließend bearbeitet werden. Frage 2: Wie viele Anträge in welche Höhe wurden bisher bewilligt? Frage 3: Wie viele Maßnahmen sind rein finanziell ausgezahlt worden und wie viele wurden über bauliche Maßnahmen ausgeführt? Antwort zu den Fragen 2 und 3: Für umgesetzte bauli- che Maßnahmen wurden bisher Zahlungen in Höhe von ca. 4,1 Mio. Euro für 678 Anträge (ca. 917 Wohneinhei- ten) geleistet. Entschädigungen für die Nutzungsbeein- trächtigung der Außenwohnbereiche wurden in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro für 625 Anträge ausgezahlt. Nach der 30%-Höchstkostenregelung für schallschutzbezogene Verkehrswerte ohne Umsetzung von Schallschutzmaß- nahmen erfolgten bisher keine Zahlungen. Frage 4: Was waren die häufigsten baulichen Maß- nahmen, die ausgeführt wurden bzw. was waren die häu- figsten Summen, die ausgezahlt wurden? Antwort zu Frage 4: Auf der Grundlage objektspezi- fisch individuell umgesetzter Maßnahmen, die vom Ei- gentümer direkt beauftragt wurden, lässt sich folgende Reihung der Gewerke benennen: 1. Gewerk Belüftungseinrichtungen 2. Gewerk Fenster/ Rollläden 3. Gewerk Dach und Decke 4. Gewerk Außenwände 5. Sonstige Gewerke z.B. Mauerarbeiten, Gerüstar- beiten, Haustüren Die Kostenanteile der einzelnen Gewerke verhalten sich wie folgt: 1. Gewerk Fenster/ Rollläden 2. Gewerk Dach und Decke 3. Sonstige Gewerke z.B. Mauerarbeiten, Gerüstar- beiten, Haustüren 4. Gewerk Belüftungseinrichtungen 5. Gewerk Außenwände Frage 5: Welche Bestimmungen gelten für den Be- scheid von Anträgen? Antwort zu Frage 5: Für die Bearbeitung der Anträge gelten die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und seiner ergänzenden Regelungen sowie die einschlägigen technischen Normen (DIN 4109, VDI 2719 etc.). Frage 6: In welchen Abstandsregionen zum Flughafen bzw. Lärmschutzregionen werden welche Maßnahmen in welchen Umfang in der Regel eingeplant? Antwort zu Frage 6: Es gelten die einschlägig bekann- ten Pegelkarten mit den Isophonen-Bereichen im Umfeld des Flughafens BER. Die Schallschutzmaßnahmen wer- den von den Ingenieurbüros objektspezifisch ermittelt. Es gelten die Lärmpegel an den konkreten Objekten. Für die flughafennahen Gebiete des Bezirks Treptow-Köpenick liegen mit dem Tagschutzziel 0,005 x 55 dB(A) noch keine umfassenden Daten zu Maßnahmen vor, da die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 999 2 Neuberechnung und deren Auswertung noch nicht hinrei- chend weit fortgeschritten ist. Frage 7: Wie ist der durchschnittliche Bearbeitungs- zeitraum von Anträgen? Antwort zu Frage 7: Ein von der FBB beauftragtes In- genieurbüro hat gemäß Rahmenvereinbarung innerhalb von 7 Monaten für das jeweilige Objekt die schalltechni- sche Objektbeurteilung, das Leistungsverzeichnis bauli- cher Maßnahmen und die Anspruchsermittlung zu erstel- len. Frage 8: Wie viele Anträge auf Lärmschutzmaßnah- men wurden bisher abgelehnt und aus welchen Gründen in der Regel? Antwort zu Frage 8: In den meisten Ablehnungsfällen liegen die Objekte der Antragsteller außerhalb der An- spruchsgebiete nach Planfeststellung. Andere Gründe einer Ablehnung können z.B. darin liegen, dass die Grundstücke der Antragsteller zum 15.05.2000 nicht bebaubar waren bzw. Ausschlussgründe nach A II 5.1.7 Nr. 6, 7 oder 8 vorlagen (keine Erfüllung von Auflagen aus Bebauungsplänen, Baugenehmigung oder gesetzli- chen Vorschriften). Eine hinreichend gesicherte Doku- mentation über abgelehnte Anträge liegt derzeit noch nicht vor. Frage 9: Wie viele Widerspruchsverfahren zu Anträ- gen fanden statt und mit welchem Ergebnis? Frage 10: Wie viele Prozesse wurden bisher nach ab- gelehnten Widerspruchsverfahren angestrengt und mit welchem Ergebnis? Antwort zu den Fragen 9 und 10: Widerspruchsver- fahren zu Anträgen, die nach den Urteilen des OVG Ber- lin Brandenburg vom 25.04.2013 bearbeitet wurden, lie- gen derzeit nicht vor. Etwaige Widersprüche vor der OVG-Entscheidung sind obsolet geworden. Gesicherte Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor. Frage 11: Kann der Senat garantieren, dass bis zur Er- öffnung des Flughafens alle Betroffenen ausreichende Lärmschutzmaßnahmen erhalten haben? Antwort zu Frage 11: Der Senat wird seinen Einfluss gegenüber der FBB dahingehend geltend machen, dass die genehmigungsrechtlichen Anforderungen des Flugha- fens BER eingehalten werden. Berlin, den 1. Juli 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)