Drucksache 17 / 14 008 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 16. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014) und Antwort Studierende brauchen immer noch Wohnheimplätze und keine Luftschlösser! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer hat an dem von Senatorin Sandra Scheeres einberufenen „Strategiegespräch“ am 27. Mai 2014 zur Umsetzung der Senatsvorlage „Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums“ (Drucksache 17/1623) teilgenommen und welche wesentlichen Ergebnisse und Festle- gungen gibt es von diesem „Strategiegespräch“? Zu 1.: Am oben genannten Strategiegespräch haben Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, des Studentenwerks, des Liegenschaftsfonds sowie von drei städtischen Wohnungsunternehmen – HOWOGE, GESOBAU und GEWOBAG – teilgenommen . Ein Ergebnis war der Zielwert für die Miete, der bei maximal 300 €/Monat liegen soll und die Brutto-WarmMiete inklusive Möbeln darstellt. Die Wohnungsbauge- sellschaften werden nun gemeinsam mit dem Studenten- werk für das Grundstück Nordbahnstraße ein Bauprojekt durchrechnen und mögliche Varianten ermitteln, damit – wie im Senatsbeschluss vorgesehen – bis zum 31.08.14 dem Senat berichtet werden kann. Als weiteres Ergebnis wurden Anforderungen des Studentenwerks und der Wohnungsunternehmen hinsicht- lich der Inhalte für die Vertragsgestaltung festgehalten. 2. Welche landeseigenen Grundstücke bzw. Immobi- lien können für die Schaffung studentischen Wohnraums unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden? Zu 2.: Über die Liste hinaus, die dem Studentenwerk im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt wurde und auf deren Basis die fünf bereits mitgeteilten Grundstücken ermittelt wurden, hat der Liegenschaftsfonds den Woh- nungsunternehmen eine weitere Liste mit möglichen Grundstücken übermittelt, die nun für deren Zwecke zu prüfen sind. 3. Welche landeseigenen Wohnungsunternehmen werden nach dem „Strategiegespräch“ vom 27. Mai 2014 auf welchen unentgeltlich zur Verfügung gestellten Lan- desgrundstücken studentische Wohnheime mit wie vielen Plätzen errichten? Zu 3.: Drei städtische Wohnungsunternehmen sind in die derzeitigen Gespräche und Planungen eingebunden – es handelt sich um die HOWOGE, die GESOBAU und die GEWOBAG. Die Grundstücke sowie die möglichen Bebauungen befinden sich noch in der Planung. 4. In welchem Zeitraum sollen im Ergebnis des Stra- tegiegespräches“ vom 27. Mai 2014 diese Wohnheime errichtet werden? Zu 4.: Diese Frage wird frühestens auf Basis der oben genannten Modellrechnungen beantwortet werden kön- nen. 5. Über welche Parameter, die sich auf die Mietpreise der künftigen Wohnheimplätze auswirken, wurde in dem „Strategiegespräch“ am 27. Mai 2014 beraten und zu welchen m 2 -Mietpreisen (brutto/netto-kalt) sollen diese Plätze im Ergebnis dieser Beratung Studierenden angebo- ten werden, a) wenn sie dem Studentenwerk zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, b) wenn die landeseigenen Wohnungsunternehmen selbst als Vermieter dieses studentischen Wohn- raums auftreten? Zu 5.: Wie unter Frage 1 ausgeführt, wurde als maxi- maler Zielwert für die Miete (brutto-warm, möbliert) pro Monat 300 € vorgegeben. Es ist nicht vorgesehen, dass die Wohnungsunternehmen selbst als Vermieter auftreten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 008 2 6. Welche Ergebnisse und Festlegungen für die zu er- arbeitenden Musterverträge zwischen den landeseigenen Wohnungsunternehmen und dem Studentenwerk Berlin hat das „Strategiegespräch“ am 27. Mai 2014 gebracht a) hinsichtlich einer kostendeckenden Überlassung des von den landeseigenen Wohnungsgesellschaf- ten geschaffenen studentischen Wohnraums (siehe Ziffer 10 der Vorlage 17/1623) an das Studenten- werk? b) hinsichtlich der Modalitäten und des Zeitraums für die Refinanzierung der Kredite, die die landesei- genen Wohnungsunternehmen für die Errichtung studentische Wohnheime aufnehmen? Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Erst auf Basis der Modellrechnungen sowie weiterer Ge- spräche können diese Fragen beantwortet werden. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)