Drucksache 17 / 14 009 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 17. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014) und Antwort Flüchtlinge von der Oranienplatz-Liste von Abschiebung bedroht – was sind Vereinbarungen mit dem Senat wert? Und was tut eigentlich der Innensenator? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unterstützt der Innensenator die zwischen Senato- rin Kolat und den Flüchtlingen vom Oranienplatz ausge- handelte Vereinbarung und wenn ja, was trägt er zu deren Umsetzung bei? Zu 1.: Der Senator für Inneres und Sport unterstützt den Senatsbeschluss vom 27.05.2014 und setzt die ge- troffenen Vereinbarungen im Rahmen seiner Zuständig- keit in jedem Detail um. Seit dem 11.06.2014 laufen die aufenthaltsrechtlichen Einzelfallprüfungen gemäß Ziffer 4. des Einigungspapiers. 2. Wie trägt der Senat organisatorisch und juristisch dafür Sorge, dass der Schutz vor Abschiebung, der den Beteiligten in der Vereinbarung zwischen dem Senat und den Flüchtlingen vom Oranienplatz für die Dauer aufent- haltsrechtlichen Einzelfallprüfungen versprochen wurde, auch sichergestellt wird? Zu 2.: In Ziffer 4 des Einigungspapiers heißt es: „Für die Zeit der Prüfung der jeweiligen Einzelfallverfahren bleibt die Abschiebung ausgesetzt.“ Dieses Papier liegt der Ausländerbehörde vor. Aufenthaltsbeendende Maß- nahmen werden für die Dauer des jeweiligen Prüfverfah- rens nicht durchgeführt. 3. Wann und in welcher Weise wurde die Ausländer- behörde bezüglich des Umgangs mit den Flüchtlingen, die auf der mit der Vereinbarung verbundenen Liste stehen, angewiesen (bitte Wortlaut vorlegen)? Zu 3.: Zu den Modalitäten der Einzelfallprüfungen finden wöchentliche Koordinierungsrunden zwischen der Beauftragten des Senats für Integration und Migration, der Ausländerbehörde, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) und den Beraterinnen und Beratern der Flücht- linge statt, bei denen mit allen Beteiligten das Verfahren und das weitere Vorgehen besprochen wird. 4. In welcher Weise wurden die beteiligten Flüchtlin- ge in die Lage versetzt, den für sie bestehenden Abschie- beschutz gegenüber Dritten (z.B. Polizei, Behörden des Landes Berlin, Behörden anderer Länder, Bundespolizei) nachzuweisen? Zu 4.: Den Flüchtlingen wurde seitens der Senatsver- waltung für Arbeit, Integration und Frauen eine Karte ausgehändigt, die den Inhaberinnen und Inhabern be- scheinigt, auf der vom Senat erstellten Liste zu stehen. Diese Karte entfaltet über den Geltungsraum Berlin hin- aus jedoch keine Wirkung, das heißt, gegenüber der Bun- despolizei oder Behörden anderer Länder haben die Flüchtlinge keine herausgehobene Rechtsstellung. 5. Trifft es zu bzw. wie erklärt sich der Senat Berich- te darüber, dass Personen, die auf der Liste stehen, bereits Ausreiseaufforderungen von der Berliner Ausländerbe- hörde erhalten haben? Zu 5.: Personen, die gemäß der Vereinbarung zu den Vorspracheterminen erscheinen bzw. erschienen sind, haben keine solchen Aufforderungen erhalten. Es ist je- doch nicht auszuschließen, dass bisher Personen, die im Wege der allgemeinen Vorsprachemöglichkeiten bei der Ausländerbehörde erschienen sind, eine solche Aufforde- rung erhalten haben. 6. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Personen, die auf der Liste standen, bereits abgeschoben wurden? Zu 6.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 009 2 7. Ist dem Senat bewusst, dass unter den Flüchtlin- gen, die auf der Liste stehen, wegen der Berichte über drohende Abschiebungen große Verunsicherung besteht, und wenn ja, was unternimmt er dagegen? Zu 7.: Um Ängste und Unsicherheiten zu vermeiden bzw. aufzuklären hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Beraterinnen und Berater beauf- tragt, die die Flüchtlinge begleiten und beraten. Berlin, den 20.Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)