Drucksache 17 / 14 013 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 17. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014) und Antwort Koevolution der Moderne in Berlin – Wie weiter mit Karl-Marx-Allee und Interbau 1957 nach dem vorerst gescheiterten Weltkulturerbe-Antrag? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat der Senat auf die Aussage des Fach- beirates der KMK reagiert, den Berliner Antrag, Karl- Marx-Allee und Interbau 57 gemeinsam für die deutsche Liste des Weltkulturerbes zu nominieren, nicht zur Auf- nahme zu empfehlen? Antwort zu 1: Der Senat hat das Ergebnis des von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) eingesetzten Fachbeirates enttäuscht und mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Mit Blick auf das Anliegen der KMK, der "global stra- tegy" der UNESCO zu folgen, wonach das Tempo von Neueintragungen in die Welterbeliste entschleunigt wer- den soll und infolge des Eurozentrismus der Liste künftig insbesondere Vorschläge anderer Kontinente Priorität genießen sollen, erkennt Berlin jedoch das Ergebnis des Fachbeirates an. Danach enthält die neue deutsche Tenta- tivliste neun Positionen und wird wesentlich schneller abgearbeitet sein als die bisherige (1998 bis 2016). Mit Blick auf fachliche Fragen zu inhaltlichen Aussa- gen des Berichts hat Berlin dem Beschluss der KMK zur Annahme der neuen Tentativliste nicht zugestimmt. Frage 2: Welche Maßnahmen hatte der Senat im Vor- feld ergriffen, auch angesichts der breiten politischen Unterstützung Berliner Bundes- und Landespoliti- ker/innen für diese Initiative, um dem Berliner Antrag Nachdruck zu verleihen und für den Antrag übergreifende Unterstützung zu mobilisieren? Antwort zu 2: Beeindruckt von der Antragsinitiative und der bereits seit 2012 vorhandenen breiten bürger- schaftlichen und politischen Unterstützung hat sich der Senat in kürzestem Zeitraum 2012 für eine Nominierung des Vorschlags als Thema für die neue deutsche Tentativ- liste entschieden und dem Vorschlag einen der beiden Plätze, über die das Land verfügte, zugebilligt. Der Senat hat weiterhin die Kommunikation und Ver- breitung der Idee direkt - z.B. durch Unterstützung des Kolloquiums der Hermann-Henselmann-Stiftung im De- zember 2014 - und indirekt durch intensive Kommunika- tion der Idee bei allen sich bietenden Gelegenheiten un- terstützt. Frage 3: Welche Aussichten sieht der Senat dafür, den Antrag im Dialog mit Bürger- und Fachinitiativen weiter- zuentwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu stellen? Antwort zu 3: Nach Aussagen im Bericht des Fachbei- rates wird die Idee des Antrags durch diesen gewürdigt. Da die Architektur aus der zweiten Hälfte des 20. Jahr- hunderts und Stätten, die die ehemalige Trennung Euro- pas dokumentieren, einer unterrepräsentierten Kategorie der Welterbeliste angehören, empfiehlt der Fachbeirat, die Thematik weiter zu erforschen. Da dem Senat bekannt ist, dass sowohl zur Thematik als auch zu den ausgewählten Gebieten bereits umfang- reiche Forschungen vorliegen, wird zunächst genauer zu prüfen sein, welche Aussichten tatsächlich für den Erfolg einer erneuten Bewerbung für die Welterbeliste bestehen. In die Prüfung einbezogen werden sollte dabei, das von der KMK für 2015 in Aussicht genommene Sympo- sium zur weiteren Fortschreibung der deutschen Tentativ- liste, auf dem Handlungsempfehlungen für Länder und Kommunen sowie ein Zeitplan erarbeitet werden sollen. Frage 4: Wie beurteilt der Senat den von den Initiati- ven entwickelten Vorschlag, die betreffenden Ensembles auch - unabhängig von nationalen und internationalen Antragsverfahren - als Gebiete „Städtebaulicher Denkmalschutz “ auszuweisen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, Fördermittel für die Sicherung und Weiterent- wicklung des denkmalgeschützten Bestandes und seines Umfeldes zu akquirieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 013 2 Antwort zu 4: Der Senat wird den Vorschlag auf seine Umsetzbarkeit überprüfen. Die Ausreichung von Städte- baufördermitteln ist an die Erfüllung von städtebaulichen Fördervoraussetzungen gebunden. Dazu zählen die Aus- weisung von Gebietskulissen und das Vorliegen von In- strumenten wie Integrierten Stadtentwicklungskonzepten, die in der Zuständigkeit der Bezirke liegen. Frage 5: Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, für die Koordinierung der substanzerhaltenden Maßnahmen in beiden Denkmalbereichen eine Senat, Bezirke, Woh- nungseigentümer, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Antragsinitiativen umfassende Projektgruppe zu etablie- ren? Antwort zu 5: Der Senat nimmt den Vorschlag einer übergreifenden Projektgruppe zur Kenntnis und verweist auf die für die Begleitung und Betreuung denkmalschutz- relevanter baulicher Maßnahmen in beiden Gebieten zuständigen Institutionen beim Bezirksamt Mitte und dem Landesdenkmalamt Berlin. Darüber hinaus wird der Senat Notwendigkeit, Mach- barkeit und zu erzielende Effekte einer solchen informel- len Projektgruppe prüfen. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)