Drucksache 17 / 14 016 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 16. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014) und Antwort Akkreditierung von Studiengängen an Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Antwort „Aufmerksam“ auf die Frage 1 in meiner Kleinen Anfrage, Drs. 17/12481 konkret zu verstehen? Zu 1.: Mit der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfra- ge 17/12 481 war gemeint, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit großem Interesse die wissenschaftspolitische Diskussion in den einschlägi- gen Gremien (Akkreditierungsrat, Hochschulausschuss, Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz etc.) verfolgt und sich an entsprechenden Entscheidungs- prozessen aktiv beteiligt. Zudem verfolgt sie über die Mitgliedschaft in den Kuratorien der Berliner staatlichen Hochschulen die jeweilige Diskussion über die dortige Qualitätssicherung und bringt sich mit konstruktiven Hinweisen ein. Nicht zuletzt wird im Rahmen der Ge- nehmigung der Einrichtung neuer Studiengänge auf die einschlägigen Gebote zur Qualitätssicherung auch mittels Akkreditierung hingewiesen. 2. Mit welchen Verfahren, mit welchen Maßnahmen und in welchen Abständen prüft der Senat die Akkreditie- rung der Studiengänge an den Berliner Hochschulen? Zu 2.: Grundsätzlich ist § 8a Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) maßgeblich, wonach die Hochschulen ver- pflichtet sind, die jeweiligen Ergebnisse aus Akkreditie- rungsverfahren der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (BildJugWiss) mitzuteilen. Darüber hinaus verfolgt BildJugWiss über die Berichterstattung in den Kuratorien die jeweiligen Bemühungen um Sys- temakkreditierung. Bei den staatlich anerkannten privaten Hochschulen im Lande Berlin wird durch das Erfordernis der institutionellen Akkreditierung durch den Wissen- schaftsrat (s. auch § 123 Abs. 3 BerlHG) das Geschehen der Programmakkreditierung lückenlos überprüft. 3. In der Sitzung des Ausschusses Wissenschaft vom 26.02.2014 mahnten die Anzuhörenden an, dass die Ak- kreditierungskosten der Hochschulen, insb. bei der auf- wendigen Systemakkreditierung in den letzten Hoch- schulvertragsverhandlungen zu wenig berücksichtigt wurden. Teilt der Senat diese Einschätzung? a) Wenn ja, hält er es für nötig, die Mittel zu erhöhen, um den Bedarfen gerecht zu werden? Zu 3.:Der Senat ist der Auffassung, dass die Qualitäts- sicherung an den Berliner Hochschulen auch durch die Hochschulverträge 2014 bis 2017 im Rahmen einer Ge- samtbetrachtung ausfinanziert ist. 4. Die oben genannte Anhörung im Ausschuss Wis- senschaft hat ergeben, dass die Beteiligung von Studie- renden an den Akkreditierungsverfahren der Hochschulen höchst unterschiedlich gestaltet wird. An der FU finden lediglich Absolventen- und Exmatrikulierten-befragungen statt, an der HTW sitzen AStA-Mitglieder im Lenkungs- ausschuss zur Systemakkreditierung und es gibt Work- shops, in denen Studierende über ihre Beteiligung im Qualitätsmanagement mitbestimmen können. Wie bewer- tet der Senat die unterschiedliche Beteiligung von Studie- renden an den Akkreditierungsverfahren? a) Welche Vorteile sieht der Senat in der Beteiligung von Studierenden an Akkreditierungsverfahren? b) Wie lässt sich aus der Sicht des Senats die Beteili- gung von Studierenden an Akkreditierungs-verfahren verbessern? Zu 4.: Der Senat von Berlin weiß um den Sachverhalt, dass es an den Hochschulen jenseits der einschlägigen gesetzlichen Beteiligungsrechte unterschiedliche Partizi- pationskulturen gibt. Dies hat teilweise historische und soziokulturelle Gründe, hängt aber sicherlich auch von der Größe der Einrichtung und dem Engagement einzel- ner Personen ab. Grundsätzlich ist es allen Studierenden- vertretungen freigestellt, sich in die verschiedenen Ak- kreditierungsverfahren in unterschiedlichen Formen ein- zubringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 016 2 Zu a) Der Senat begrüßt jede aktive und konstruktive Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Studie- rendenschaften in den verschiedenen Akkreditierungsver- fahren. Der damit verbundene Vorteil besteht darin, dass die konkreten Studienbedingungen und möglichen Schwachstellen besser abgebildet und damit ggf. ausge- räumt werden können. Aus diesem Grund ist in den Ver- fahren der Programmakkreditierung regelmäßig auch eine auswärtige Studierende oder ein auswärtiger Studierender Mitglied der Gutachtergruppe. Diese Personen sollen auch als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die betroffenen Studierenden fungieren. Zu b) Der Senat hält die gesetzlich verbürgten Mit- wirkungsrechte der Studierenden am Hochschulleben für ausreichend. Ein weiterer Regelungsbedarf zumal für Einzelverfahren wie das der Akkreditierung würde zu einer Übersteuerung mit anderen Verwerfungen führen. In politischer Hinsicht würde sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft z.B. in den Kuratorien immer dafür einsetzen, dass sich Studierende konstruktiv an den Akkreditierungsverfahren beteiligen können. 5. Wie bewertet der Senat die Forderung der Hoch- schulen, ihnen sollte überlassen bleiben, welche Art von Qualitätsmanagement sie sich geben und wie sie ihre Ressourcen einsetzen, um ihren eigenen Zielvergaben gerecht zu werden? Zu 5.: Das Land Berlin verfolgt die Philosophie einer „Steuerung der Hochschulen auf Abstand“. Dies beinhaltet , dass die Hochschulen grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie staatliche Zielvorgaben und Rahmenbe- dingungen erreichen und ausfüllen wollen. So ist den Hochschulen freigestellt, ob sie die Programm- oder Sys- temakkreditierung einsetzen wollen. Das Instrument der Akkreditierung selbst ist zwischen den Bundesländern verbindlich vereinbart und entspricht der legitimen Ver- pflichtung des Staates, Mindeststandards aufzustellen. Aus dieser Verpflichtung dürfen die Hochschulen nicht entlassen werden. 6. In der Roten Nr. 1272 schreibt der Senat, er wisse noch nicht, wie viele Studiengänge an den 30 Hochschu- len im Land Berlin akkreditiert sind und wie viele noch in 2014 und in 2015 akkreditiert werden müssen. Sind dem Senat diese Zahlen inzwischen bekannt? a) Wenn ja, weil lauten sie? Zu 6.: An den staatlichen Hochschulen Berlins gab es in 2012 insgesamt 855 Studiengänge. Diese Zahlen ver- ändern sich jedoch kontinuierlich. Hinzu kommt, dass die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin in 2014 systemakkreditiert wurde, sich die Systemakkreditierung an der Freien Universität in einer Verfahrensumstellung befindet und der Humboldt-Universität zu Berlin eine Aussetzung der Akkreditierung zugebilligt wurde, um zunächst notwendige Anpassungen aufgrund der neuen Rahmenstudien- und -prüfungsordnung und den veränder- ten Anpassungen in den lehramtsbezogenen Studiengän- gen vornehmen zu können. Des Weiteren ist auch die Entwicklung an den privaten Hochschulen äußerst dyna- misch, so dass nach wie vor keine präzisen Zahlen ge- nannt werden können. 7. Auf welchem Stand befinden sich die FU und die HU hinsichtlich des Verfahrens zur Systemakkreditie- rung? Zu 7.: Die Humboldt-Universität hat keine konkreten Planungen für eine Systemakkreditierung. Die Freie Uni- versität Berlin hat entschieden, auf das vom Akkreditie- rungsrat im Februar 2013 beschlossene modifizierte Ver- fahren der Systemakkreditierung umzusteigen. Der Ver- fahrensabschluss ist gemäß angepasstem Zeitplan für das 4. Quartal 2015 vorgesehen. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 24. Juni 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014)