Drucksache 17 / 14 021 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 12. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014) und Antwort Denkmalgeschütze Villa Calé in Zehlendorf verfällt und Berlin ist machtlos? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass es sich bei der Villa Calé in Zehlendorf um extraterritoriales Gebiet handelt, weil der Staat Katar es erworben hat, obwohl das Anwesen gar nicht als Botschaft genutzt wird? Zu 1. Exterritorialität bedeutet eine eingeschränkte Rechtshoheit der deutschen Behörden im Hinblick auf die Räumlichkeiten und das Gelände einer Botschaft unter voller Beibehaltung seiner Gebietshoheit. Eine wesentli- che Beschränkung ergibt sich aus Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD), wonach die Räumlichkeiten der Mission und das dazugehörige Gelände unverletzlich sind und Vertreter und Vertreterinnen deutscher Behörden sie nur mit Zu- stimmung des Missionschefs betreten dürfen. Der Staat Katar hat nach Aktenlage des Auswärtigen Amts keine Nutzungsgenehmigung für die Liegenschaft Schützallee 27-29 beantragt. Das Gebäude ist nicht exterritorial. 2. Was konstituiert die Extraterritorialität und inwie- fern wird das Denkmalschutzgesetz dadurch gebrochen? Zu 2. Botschaften sind nach Artikel 41 WÜD ver- pflichtet, die Gesetzte des deutschen Empfangsstaates zu beachten. Der Status als diplomatische Vertretung würde eine Eintragung des Botschaftsgebäudes als Baudenkmal nicht ausschließen. Da keine Immunität und Unverletz- lichkeit der Räumlichkeiten nach Artikel 22 WÜD vor- liegt, gilt das Denkmalschutzgesetz nach deutschem Recht uneingeschränkt. 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, den derzeitigen Eigentümer zum denkmalgerechten Umgang mit dem Anwesen zu verpflichten? Zu 3. Es gilt deutsches Recht. 4. Welche Anstrengungen hat der Bezirk Steglitz- Zehlendorf bisher unternommen, um den Verfall der denkmalgeschützten Villa Calé aufzuhalten? Zu 4. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezir- kes Steglitz-Zehlendorf hat das Landesdenkmalamt 2013 gebeten, die Mängel der Immobilie zu beanstanden. 5. Welche Anstrengungen hat der Senat bisher unter- nommen, um den Verfall der denkmalgeschützten Villa Calé aufzuhalten? Zu 5. Das Landesdenkmalamt als zuständige Denk- malfachbehörde des Senats von Berlin hat am 23. Oktober 2013 eine Besichtigung im Beisein von Vertretern der Botschaft Katar durchgeführt, eine denkmalpflegerische Bestandsaufnahme durchgeführt, in denkmalpflegerischer Sicht beraten und Ansprechpartner für die Wiederherstel- lung genannt. 6. Gab es schon Initiativen, um den Beistand des Bundes (Außenministerium) in dieser Angelegenheit zu erhalten, bzw. welche Anstrengungen hat die Bundesre- gierung bisher unternommen, um den Verfall der denk- malgeschützten Villa aufzuhalten? Zu 6. Die Aufgabe zur Einhaltung des Denkmal- schutzes obliegt nicht der Zuständigkeit des Auswärtigen Amts, sondern dem Staat Katar als Eigentümer. 7. Ist daran gedacht worden, dass der Bund oder Ber- lin das Anwesen von Katar erwerben könnten, um den Verfall aufzuhalten und dann nach potentiellen Käufern oder Nutzern zu suchen? Zu 7. Ein Erwerb sowie eine Investition in das An- wesen werden seitens des Bundes nicht in Erwägung gezogen. Bundesbedarf an dieser Liegenschaft ist aus Sicht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben derzeit nicht gegeben. Berlin, den 07. Juli 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)