Drucksache 17 / 14 023 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alex Lubawinski (SPD) vom 12. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014) und Antwort Unterrichtsausfall (vgl. die Kleine Anfrage Nr. 0583/VII in der BVV Pankow) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1 a. Wie hat sich der Unterrichtsausfall in Pankow im ersten Schulhalbjahr 2013/2014 entwickelt (Angabe des Gesamtausfalls in Stunden und anteilig)? 1 b. Wie verteilt sich der Unterrichtsausfall auf die einzelnen Schultypen? Zu 1a. und 1 b.: Eine Auswertung für das 1. Schul- halbjahr 2013/14 liegt nicht vor. Alle öffentlichen Schulen erfassen jährlich pro Unter- richtswoche die statistischen Daten in einer vorgegebenen Struktur. Die statistischen Daten werden halbjährlich über die zuständige Schulaufsicht gesammelt und gemeldet, die Auswertung wird jedoch immer erst nach Ende eines Schuljahres vorgenommen. Die Daten für das Schuljahr 2013/2014 stehen voraussichtlich im Herbst 2014 zur Verfügung. Nachfolgend die Daten der Region Pankow – Schuljahr 2012/2013 in % in Wochen- stunden in % in Wochen- stunden in % in Wochen- stunden 2012/2013 10,4 4.600 8,8 3.890 1,6 710 nach Schulart Grundschule 10,0 2.000 8,8 1.760 1,2 240 Integrierte Sekundarschule 11,8 1.180 9,9 990 1,9 190 Gymnasium 9,9 980 7,3 730 2,6 250 Schulen mit sonderpäd. Förderschwerpunkt 11,3 440 10,5 410 0,8 30 Zweiter Bildungsweg 0,3 0 0,0 0 0,3 0 Vertretungsanfall Vertretungsunterricht Unterrichtsausfall Merkmal Vertretungsanfall, Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall an öffentlichen allgemein bildenden Schulen einschl. Zweiter Bildungsweg in der Region Pankow im Schuljahr 2012/2013 1 c. Wie viele ausgefallene Stunden sind durch hitzefrei oder Wandertage, flexible Brückentage usw. verursacht? Zu 1 c.: Die Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatis- tik ist in 3 Blöcke gegliedert:  Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden (Vertretungsanfall) – 6 Kategorien  Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden (Vertretungsunterricht ) – 5 Kategorien  Ausfall (Unterrichtsausfall) Ein Ausweis des Unterrichtsausfalls nach einzelnen Anfallkategorien ist nicht möglich. Hitzefrei wird unter der Kategorie „Sonstige Gründe“ erfasst, Vertretungsanfall durch Wandertage wird unter der Kategorie „dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen“ geführt. Brückentage stehen bereits bei der Schuljahresplanung fest; diese werden genau wie Ferienzeiten nicht mit Unterrichtseinheiten geplant und können somit auch zu keinem Vertretungsanfall führen. Alle Schulen werden jährlich neben der Erfassungsda- tei auch die ausführlichen Ausfüllhinweise zum „Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte“ zur Verfügung gestellt (Anlage), hier sind die Zuordnun- gen zu den Kategorien erläutert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 023 2 2. Wie hat sich der Unterrichtsausfall in den letzten zehn Jahren entwickelt (Gesamtausfall je Schultyp)? Zu 2.: Der Ausweis des Unterrichtsausfalls erfolgt üb- licherweise nur auf Ebene der Region oder auf Ebene der Schulart. Nachfolgend die Zeitreihe zur Entwicklung des Unterrichtsausfalls für die Region Pankow: Unterrichtsausfall in % 2012/2013 1,6 2011/2012 1,9 2010/2011 2,0 2009/2010 1,7 2008/2009 1,9 2007/2008 1,9 2006/2007 2,6 200520/06 2,1 2004/2005 2,2 2003/2004 Keine Angaben (Stichprobenerhebung) Zeitreihe zum Unterrichtsausfall an öffentlichen allgemein bildenden Schulen einschl. Zweiter Bildungsweg in der Region Pankow Schuljahr 3. Welche Fächer (getrennt nach Klassenstufe) sind dabei besonders betroffen? Zu 3.: Angaben zum Vertretungsanfall und somit auch zum Unterrichtsausfall werden nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig feine Differenzierung würde die Schulen in ho- hem Maße zusätzlich belasten. 4. Ist es vorgekommen, dass bestimmte Fächer auf Grund des vermehrten Unterrichtsausfalls nicht benotet werden konnten? Zu 4.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist kein Fall bekannt, wo auf Grund des vermehrten Unterrichtsausfalls einzelne Fächer nicht benotet werden konnten. 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher ergriffen , um den Unterrichtsausfall auf ein Minimum zu reduzieren, und welche Schritte sind in der Planung? Zu 5.: Mit Einführung der Personalkostenbudgetie- rung im Schuljahr 2007/2008 erhalten die Berliner Schu- len die Möglichkeit, durch Vertretungseinstellungen kurz- fristig entstehenden Unterrichtsausfall entgegen zu wir- ken. Die Vertretungsmöglichkeiten waren bisher auf kurz- fristige Krankheitsvertretungen und Vertretungen für schwangerschaftsbedingten Bedarf begrenzt. Wir beabsichtigen, die Personalkostenbudgetierung auch für andere kurzfristige Vertretungstatbestände, wie etwa Bedarfssituationen aufgrund des Weiterbildungsma- nagements der Lehrkräfte, Projekt-, Seminar- und Klas- senfahrten zu öffnen. Mit Einführung der Personalkostenbudgetierung wur- de gleichzeitig sichergestellt, dass langfristig erkrankte Lehrkräfte dem Bestand an Personal in der Schule nicht mehr angerechnet werden. Hier können dann zentrale befristete Arbeitsverträge für die Sicherstellung einer validen Vertretung abgeschlossen werden. Dauerhaften Bedarfssituationen kann darüber hinaus nach Prüfung des Einzelfalls auch unterjährig durch Ein- stellungen entgegnet werden. Die Möglichkeit, Ermäßigungsstunden zur Abgeltung des individuellen Arbeitszeitkontos in Anspruch zu neh- men, verringert zudem den Vertretungsbedarf am Ende der aktiven Arbeitszeit kurz vor Ende eines Schuljahres. Die sonstigen Möglichkeiten, etwa durch die Anord- nung von Mehrarbeit oder der kurzfristigen Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten bestehen natürlich weiterhin. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014) Anlage uausfall\hinweise\Hinw_Uausfall_1314.DOC Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin - Mitte Telefon: 90227 - 6524 Intern: (9227) Ausfüllhinweise zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte Allgemeine Hinweise ...................................................................... Seite 2 Spezielle Erläuterungen................................................................... Seite 3 Besondere Regelungen ................................................................... Seite 5 Datenschutz ................................................................................... Seite 6 Daten-Version ............................................................................... Seite 6 - 2 - Allgemeine Hinweise Der Begriff Unterrichtsausfall bezieht sich auf die Unterrichtsstunden, die die Schule laut den ”Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften ... ” des aktuellen Schuljahres erhält. Es muss bei den Eintragungen also nicht der aktuelle Stundenplan, sondern der „100%-Bedarf“ berücksichtigt werden. Dieser „100%-Bedarf“ setzt sich zusammen aus der Zumessung nach der Stundentafel; für Teilungsstunden/Förderunterricht; für strukturelle Unterstützung; aus dem Dispositionspool und für Profile der Schule. Es ist unbedingt von dem gemäß Ergebnis der Lehrerbedarfsfeststellung jeder Schule vorliegendem Stundenvolumen auszugehen. Diese Angabe ist über der Tabelle im Feld „Wochenstunden“ einzutragen. (1) Es ist der Unterrichtsausfall und der Vertretungsunterricht an allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen einschl. Schulen des zweiten Bildungsweges zu erfassen. Diese Erhebung ist von allen Schulen permanent zu führen. (2) Die Daten werden je Schule insgesamt erfasst, eine Trennung nach Schulstufen ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Im beruflichen Bereich kann für die einzelne Schule in Absprache mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten/in entschieden werden, ob die Erfassung ggf. getrennt nach Bildungsgängen erfolgt. (3) Es gibt für jedes Halbjahr eine gesonderte Hilfstabelle und ein Tabellenblatt. Die Daten der einzelnen Unterrichtswochen sind bereits vorgetragen. Die Angabe der Wochentage wird für die Ermittlung der Summendaten/Prozentuierung benötigt. (4) Hilfstabellen (Papierform/Excel) verbleiben generell in der Schule. Sie dienen lediglich als Basis für die Datenzusammenstellung der U-Bogen. Die Hilfstabellen (Papierform/Excel) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen (s. Abschnitt Datenschutz) zu vernichten bzw. die Excel -Datei nach Druck der Auswertungstabelle/Grafik zu löschen. Spätester Zeitraum der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Der ausgefüllte und unterschriebene Bogen ist unverzüglich nach Halbjahresende an die zuständige Schulaufsicht zu senden. (5) Unterrichtsausfall und geleistete Vertretungsstunden sind an der Schule zu erfassen, an der diese Unterrichtsstunden zu Vertretung anfallen/ausfallen (unabhängig von der Stammschule der ausgefallenen Lehrkraft/Vertretungskraft). (6) Unterrichtsstunden - jede geplante/erteilte Unterrichtsstunde wird als ”1” U-Stunde gezählt, unabhängig von der schulinternen Regelung über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Falls in Ausnahmefällen an der Schule ein Kurzstundenplan (z.B. wg. hitzefrei) angeordnet ist, so sind die verkürzten Stunden zu zählen. - 3 - Spezielle Erläuterungen Abschnitt I - Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Alle zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte dieses ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter der Kategorie ”sonstige Gründe” vorzunehmen. Bei Einsatz von PKB-Mitteln für den Ersatz einer erkrankten Lehrkraft bzw. bei fehlenden Lehrerstunden (negative Bilanz) entfällt in dem ersetzen Umfang der Anfall, d.h. es ist kein Anfall und auch keine Vertretung einzutragen. Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Es handelt sich hier um die Stunden, die fehlen, um die vollständige Unterrichtsversorgung (100%) der Schule zu sichern. (Neben der vorgenannten negativen Bilanz zum LBF-Stichtag, sind hier auch eventuell im Laufe des Schuljahres hinzukommende fehlende Stunden gegenüber dem StichtagStand der Lehrerbedarfsfeststellung zu berücksichtigen) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Hierzu zählen sowohl die Krankheit der Lehrkräfte (einschl. Langzeiterkrankungen; ebenso Kur und Mutterschutz) als auch Unterrichtsausfall durch den für Krankheit der Kinder der Lehrkräfte gewährten Sonderurlaub. Fortbildung /Sonderurlaub Hier sind die Stunden der Fort- und Weiterbildung einzutragen, die nicht in Form von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden abgedeckt sind. Anfallende Stunden, die gemäß Sonderurlaubsverordnung genehmigt worden sind, sind in dieser Kategorie einzutragen. (Sonderurlaub für Krankheit der Kinder ist unter der Kategorie ”Krankheit, Kur, Mutterschutz usw.” zu erfassen.) Schulbezogene Gründe (! Stunden, die im Rahmen der persönlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden berücksichtigt sind, bleiben unbeachtet, da diese geplant sind und zu keiner Vertretungsregelung führen. Gleiches gilt für die planmäßig durchgeführten Personalversammlungen!) Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Fallen Unterrichtsstunden in anderen Klassen/Kursen aus, weil die Lehrkraft an Klausuren, Betreuung im Betriebspraktikum, Prüfereinsatz oder an der Durchführung von Sportwettkämpfen teilnimmt, so sind diese Stunden hier zu erfassen. Hingegen sind für die an der ”Klausur, Betriebspraktika, u.ä. ...” teilnehmende Klasse/Kurs die Veränderungen im Unterrichtsablauf nicht als zur Vertretung angefallene Stunden zu zählen. Ebenso sind die wegen Hospitation in der Lehrkräfteausbildung, Projekttage, Dienstreisen, etwaige Sondersitzungen der Personalvertretung, außerplanmäßige Veranstaltungen (Schulleitersitzungen ) u.ä. zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden unter dieser Kategorie zusammenzufassen. Dieser Kategorie sind die Stunden zuzuordnen, die anfallen wegen ”Wandertagen, Schülerfahrt, Museumsbesuch u.ä.“. Bei Zutreffen dieser Gründe erfolgt eine Eintragung gemäß den zu ”Klausuren,...” gegebenen Erläuterungen. Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Sollten - Unterrichtsstunden in einer/m Klasse/Kurs wegfallen oder - Teilungsunterricht nicht stattfinden oder - Unterricht für Sprachförderung oder sonderpädagogische Förderung oder - Förderunterricht oder - Zusatzstunden für Schulversuche oder fakultativen Unterricht oder - 4 - - zusätzliche Unterrichtsstunden für besondere Fächer bzw. besondere Klassen nicht gegeben werden können, weil die Lehrkraft zur Sicherung des Unterrichtes in einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Sonstige Gründe Falls ausnahmsweise die Gründe/Ursachen der tatsächlich zur Vertretung anstehenden Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Gruppen zuzuordnen sind, erfolgt die Eintragung hier. Auf eine Benennung des konkreten Grundes/Ursache wird verzichtet, bei Nachfrage muss die Eintragung des Unterrichtsausfalls in dieser Kategorie jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt II - Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Alle tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. (Seit dem Schuljahr 2004/05 gilt: Es entfällt der getrennte Ausweis der Vertretungsmaßnahmen nach fachgerecht und fachfremd.) Sollte die Zuordnung zu einer der folgend genannten Kategorie ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter ”Sonstige Maßnahmen” vorzunehmen. Aufhebung von Teilung / Integration & Zusammenlegung von Klassen/Kursen Wird nicht wie vorgesehen der Unterricht für die Klasse in mehreren Gruppen erteilt, sondern die planmäßige Teilung der Unterrichtsstunden einer Klasse aufgehoben, um den Unterricht für eine fehlende Lehrkraft mit zu übernehmen, so ist dies hier zu erfassen. Aufhebung von Sonderpädagogischer Förderung (Integration; Einzelintegration); Sprachförderung ist ebenfalls in dieser Kategorie einzutragen; einschl. der Wegfall von Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen. Hierzu zählt die Vermeidung von Unterrichtsausfall, indem mehrere Klassen/Kurse zusammengelegt bzw. neu gruppiert werden. Vertretungsreserve Es handelt sich hier um Stunden, die verfügbar sind, bei einem Ausstattungsgrad der Schule über 100%; bzw. Stunden, die nicht verplant sind. Sie dienen der Reduzierung des Unterrichtsausfalles. Geleistete Mehrarbeit Hier ist jede Unterrichtsstunde einzutragen, die aktuell angeordnet wird, über die Stundenzahl nach Lehrer-Wochenstundenplan hinausgeht, unabhängig davon, um welche Form von Mehrarbeit es sich handelt. (D.h. alle zum Tag angeordneten Mehrarbeitsstunden; es ist kein Vergleich zur „bezahlten Mehrarbeit“ möglich.) Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Hier werden die Unterrichtsstunden eingetragen, die stattfinden, weil Lehrkräfte aus einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt werden. Sonstige Maßnahmen Falls ausnahmsweise die Vertretungslösung der tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Maßnahme zuzuordnen ist, so muss die Eintragung hier erfolgen. Auf eine Benennung des Grundes auf dem Erhebungsbogen wird verzichtet, bei Nachfrage sollte die Maßnahme jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt III - Ausfall - tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden In diesem Abschnitt sind die ausgefallenen Unterrichtsstunden ausgewiesen. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden in dieser Spalte berechnet als Differenz zwischen Summe in Abschn. I ./. Summe in Abschnitt II. - 5 - Besondere Regelungen Besonderheiten der Grundschule Betreuer/-in, Erzieher/-in, Vertreter/-in der Religionsgemeinschaften: Dieses sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Als Information kann ein Ausfall dieser Nichtlehrkräfte bzw. unter Pkt. II. der Ersatz einer Lehrkraft durch eine Nichtlehrkräften / der Einsatz von Lehrkräften als Vertretung von Nichtlehrkräften in den zutreffenden Spalten unter ”INFO” erfolgen. In keinem Fall ist in solchem Fall ein Eintrag unter Spalte ”Ausfall”. vorzunehmen. Besonderheiten der Sekundarstufe II - Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, sondern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. Forschungsaufgaben erhalten; in der SchulBibliothek recherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie ”Sonstige Maßnahmen” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung”/ Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall. Besonderheiten der sonderpädagogischen Förderzentren Ambulanzlehrer/-innen: Diese Lehrkräfte sind für Unterricht an anderen Schulen vorgesehen; sofern jedoch keine Anforderung erfolgt ist, stehen diese der eigenen Schule zum Einsatz zur Verfügung (bei Einsatz zur Vertretung ---> Pkt. II ...durch ”Vertretungsreserve”) Krankheit der Ambulanzlehrer/-innen, Ambulanzlehrer/-innen mit sporadischem Einsatz an anderen Schulen: Grundsätzlich werden zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden, tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden als auch ausgefallene Unterrichtsstunden immer an der Schule erfasst, an der dieses aufgetreten ist. . D.h. die Herkunft(Stammschule) der Lehrkraft ist unerheblich, entscheidend ist nur der ”Ausfall-/Einsatzort” der Lehrkraft. Unterrichtsausfall durch Teilnahme der Lehrkraft am Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderung: Sofern Lehrkräfte durch Einsatz im Rahmen der Feststellungsverfahren an anderen Schulen nicht ihren planmäßig vorgesehenen Unterricht erteilen können - d.h. Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an -, dann ist dieses unter Kategorie: ”dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen” einzutragen. Besonderheiten der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte Pädagogische Unterrichtshilfen: Diese sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Um den besonderen Bedingungen der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte gerecht zu werden, sind die durch Fehlen der PU zur Vertretung anfallenden Stunden und durch Lehrkräfte vertretene Stunden bzw. durch PU vertretene Unterrichtsstunden in einer gesonderten Spalte auszuweisen. (siehe Regelung ”Besonderheiten der Grundstufe”) - 6 - Datenschutz Bei der Erfassung und Weitergabe der Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind die gefertigten Auswertungsbogen (und nur diese Zusammenfassungen) ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Verlangen kann diese Auswertung (nicht die Hilfstabellen) der Gesamtelternvertretung und den örtlichen Personalräten zugänglich gemacht werden. Nach Fertigstellung und Weitergabe der Auswertungstabellen am Ende des Schulhalbjahres sind alle Hilfstabellen umgehend (spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres) in geeigneter Form zu vernichten bzw. von den verwendeten Datenträgern zu löschen. Datenversion (EXCEL ) Als Hilfe wird durch SenBJW eine Excel-Datei der Erhebung zu ”Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte” angeboten. Nach tagaktueller Eintragung in die jeweilige Hilfstabelle werden maschinell die Verknüpfungen zum Auswertungs-Bogen hergestellt. Nach Ende jedes Schulhalbjahres kann der ausgefüllte Bogen jeweils ausgedruckt weitergereicht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist, bei der die Dateneingabe nur durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen stattfinden darf. Die Hilfstabellen (Papierform/Datei-Version) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten bzw. die Datei zu löschen. Spätester Zeitpunkt der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Bei Verwendung von Dateien sind die jeweiligen Dateien mit einem Kennwortschutz zu versehen. S17-14023 S1714023_Anlage