Drucksache 17 / 14 025 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 17. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2014) und Antwort Vergünstigte Einzelfahrscheine für BerlinPass-Inhaber Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berlinerinnen und Berliner sind im Besitz eines BerlinPasses? Zahlen bitte für die letzten 10 Jahre detailliert aufschlüsseln. Zu 1.: Der berlinpass wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2009 eingeführt, so dass Daten über die Anzahl der ausgestellten und verlängerten berlinpässe erst ab dem Jahr 2009 zur Verfügung stehen. Jahr Anzahl berlinpässe 2009 471.615 2010 526.479 2011 518.451 2012 515.943 2013 536.867 2. Aus welchen Gründen ist es für BerlinPass-Inhaber nicht möglich, neben einer vergünstigten Monatskarte – Sozialticket/Berlin-Ticket-S – auch vergünstigte Einzelfahrscheine zu erwerben? 3. Wurde jemals die Einführung von vergünstigten Einzelfahrscheinen für BerlinPass-Inhaber in Betracht gezogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist mit der Einführung zu rechnen? 4. Welcher Haushaltstitel müsste um wie viel Euro verstärkt werden, um die Einführung vergünstigter Ein- zelfahrscheine für den Personenkreis der BerlinPass- Inhaber zu finanzieren? Zu 2 bis 4.: Sowohl der Tarif für das Berlin-Ticket S als auch jeder andere Tarif des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB) für den öffentlichen Personen- nahverkehr hat dem Kostendeckungsprinzip zu folgen. Nicht kostendeckende Tarife können von den Verkehrs- trägern nur gegen Ausgleich der entsprechenden Minder- einnahmen angeboten werden. Die Einführung eines vergünstigten Einzelfahrscheins für die Berlin-Ticket-S Berechtigten würde zu erheblichen Mindereinnahmen bei den Verkehrsunter-nehmen führen. Da diese nicht von den Verkehrsunternehmen getragen werden können, wäre eine entsprechende Kompensation durch das Land Berlin erforderlich. Vor dem Hintergrund der hohen Zahl der ggf. An- spruchsberechtigten und der hieraus resultierenden Höhe der Einnahmerisiken für die Verkehrsunternehmen müsste erst eine fundierte Marktforschung durchgeführt werden, um die erforderliche Kompensation durch das Land Ber- lin hinreichend genau quantifizieren zu können. Unterstellt man in einer groben Schätzung, dass 50 % der Nutzungsberechtigten, die heute nicht das Berlin- Ticket S nutzen, monatlich durchschnittlich lediglich zehn Fahrten mit Fahrausweisen des Bartarifs nachfragen, so ergäben sich bereits Mindereinnahmen der Verkehrsun- ternehmen in Höhe von jährlich rd. 30 Mio. EUR. Diese Einnahmeausfälle müssten durch das Land Berlin ausge- glichen werden. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)