Drucksache 17 / 14 032 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014) und Antwort Ausbau Ladestationen für Elektroautos Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden bereits Vergabeentscheidungen zum flächendeckenden Ausbau von Ladestationen für Elektro- autos getroffen. Wenn ja, welche Firmen wurden mit dem Ausbau zu welchen Teilen beauftragt? Antwort zu 1.: Es wurden noch keine Vergabeent- scheidungen getroffen. Die Aufforderung an die Teilneh- merinnen und Teilnehmer des Vergabeverfahrens zur Angebotsabgabe wird im Juli 2014 erfolgen, eine Ent- scheidung im September 2014 wird angestrebt. Der Aus- bau der Ladeinfrastruktur soll bedarfsgerecht hinsichtlich der Anzahl der Ladeeinrichtungen, der technischen Aus- führung, der räumlichen Verteilung und eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel erfolgen. Die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt hat hierzu ein Standortkonzept entwickelt. Bei der Erweiterung des Infrastrukturangebots soll neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugänglicher privater Grund berücksich- tigt werden. Frage 2: Wie viele Ladestationen für Elektroautos gibt es zur Zeit in Berlin? Bis wann sollen die geplanten 1600 Ladepunkte installiert sein? Frage 3: Welche Firmen betreiben diese Ladestatio- nen? Frage 4: Gibt es unterschiedliche technische Standards für die Ladestationen die in Berlin zum Einsatz kommen? Wenn ja, wie unterscheiden sich diese und können diese Ladestationen von allen Elektrofahrzeuge der unter- schiedlichen Hersteller genutzt werden? Wurden die Pro- jekte in der beantragten Höhe bewilligt und wenn nein, wie wird die Differenz finanziert? Antwort zu 2., 3. Und 4.: Die Zahl der derzeit in Ber- lin im öffentlichen Raum errichteten und öffentlich zu- gänglichen Ladeeinrichtungen sowie deren Betreiberinnen und Betreiber ist dem Senat nicht bekannt. Zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber beantragten seit 2009 eine Vielzahl an Ladeeinrichtungen in unterschiedlichen tech- nischen Varianten bei den zuständigen Bezirksverwaltun- gen und haben die erteilten Sondernutzungsgenehmigun- gen nur teilweise umgesetzt. Einige Ladeeinrichtungen wurden im Verlauf der vergangenen Jahre wieder abge- baut, etliche Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum sind nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich. In- formationen über die auf privatem Grund errichteten Ladeeinrichtungen, deren Technik und Zugänglichkeit liegen dem Senat nicht vor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt baut derzeit ein Ladeinfrastrukturbüro (LIB) auf, um erstmals alle Informationen über die in Berlin künftig errichteten Ladeinfrastruktur zu bündeln, die Antrags- und Genehmigungsprozesse berlinweit einheitlich zu gestalten und Transparenz hinsichtlich des Angebots in Berlin zu schaffen. Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit zahlreichen Bezirken abgestimmte Kooperationsvereinbarung, mit der die Um- setzung der harmonisierten Prozesse angestrebt wird, wurde bisher nur von einem Teil der Bezirksverwaltungen unterzeichnet. Hinsichtlich der technischen Standards der Ladeinfra- struktur orientiert sich die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt bei den künftig vom Land Berlin geförderten Ladeeinrichtungen an den internationalen Entwicklungen und dem aktuellen Stand der laufenden Normungsverfahren. Es werden unterschiedliche Ladeein- richtungen mit einer geringen und mit sehr hohen Ladel- eistungen gefördert werden. Da die Hersteller sich nicht auf einen globalen Standard verständigt haben und sich ältere Elektrofahrzeuge mit nicht kompatiblen Anforde- rungen an die Ladetechnik und die Kommunikation zwi- schen Ladeeinrichtung und Fahrzeug im Bestand befin- den, kann eine barrierefreie Nutzung durch alle Fahrzeug- typen und Baujahre nicht sichergestellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 032 2 Das Land wird im Verfahren sicherstellen, dass – ungeachtet unterschiedlicher Hersteller bzw. Betreiberinnen und Betreiber der Ladeeinrichtungen – die Ladeinfrastruktur von den Nutzerinnen und Nutzern als einheitliche Ladeinfrastruktur genutzt werden kann und wahrgenom- men wird. Frage 5: Wie hoch sind die Eigenbeiträge, die die Be- treiber tragen und welche Kosten entstehen für das Land Berlin? Antwort zu 5.: Angaben zum Zuschussbedarf des Landes Berlin sind erst nach Unterzeichnung der Betrei- berverträge möglich. Die Eigenbeiträge der Betreiberin- nen und Betreiber wird das Land Berlin nicht beziffern können. Frage 6: Wie viele Elektroautos sind zur Zeit in Berlin zugelassen? Wie Viel davon sind durch Privatpersonen zugelassen und wie viel von Firmen, insbesondere von Car-Sharing-Firmen? Antwort zu 6.: Nach Angaben des Kraftfahrt- Bundesamtes waren am 1. Januar 2014 657 Pkw und 109 Nutzfahrzeuge mit „B-Kennzeichen“ zugelassen. Die in Berlin betriebene Flotte an Elektrofahrzeugen unterscheidet sich hiervon erheblich. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs -, Demonstrations- und Testzwecken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen zugelas- sen sind. Vergleichbar werden im übrigen Bundesgebiet in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge betrieben. Schät- zungen gehen davon aus, dass in Berlin derzeit größen- ordnungsmäßig 1.250 Elektro-Pkw und 100 Elektro- Nutzfahrzeuge im Einsatz sind. Der überwiegende Teil der in Berlin eingesetzten Elektrofahrzeuge ist von Unter- nehmen zugelassen. Die Flotte der Elektro-Pkw im Car- sharing-Einsatz liegt derzeit bei größenordnungsmäßig 400 Fahrzeugen. Berlin, den 30. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)