Drucksache 17 / 14 033 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014) und Antwort Begegnungszonen – Aufenthaltsqualität für Alle? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Im Rahmen des Projektes „Begegnungszonen “ hat der Senat eine Fußgängerstrategie entwickelt (Einzelplan 12, Kapitel 1270, Titel 52122 729).Was bein- haltet diese Strategie, bitte eine genaue Darstellung der politischen, psychologischen Ziele sowie der baulichen Umsetzungs-möglichkeiten? Antwort zu 1: Das Projekt „Begegnungszonen“ ist ein Projekt im Rahmen der Fußverkehrsstrategie. Die vom Senat beschlossene Fußverkehrsstrategie ver- folgt die Zielstellung, den Fußverkehr in der Stadt siche- rer und komfortabler zu gestalten. Außerdem soll der öffentliche Straßenraum künftig barrierefrei gestaltet werden. Die Strategie ist im Wesentlichen eine Handlungsan- weisung an die für die Umsetzung verantwortlichen Ber- liner Behörden (wie z.B. die Berliner Bezirke, die Ver- kehrslenkung Berlin), sich künftig stärker für die Belange des Fußverkehrs einzusetzen. Sie enthält eine Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen zu unterschiedlichen Hand- lungsfeldern des Fußverkehrs in der Stadt. Da eine signifikante Förderung des Fußverkehrs nur mit zusätzlichen Impulsen erreicht werden kann, hatte der Senat ergänzend ein zweiteiliges Umsetzungsprogramm mit beschlossen, das aus einem Sonderprogramm zur Herstellung der Barrierefreiheit („Bordabsenkungsprogramm “) und 10 Modellprojekten zu unterschiedlichen Themen der Fußverkehrsförderung bestehen. Das Bordab- senkungsprogramm und die Modellprojekte werden aus dem Titel 52122 des Einzelplans 12, Kapitel 1270 finan- ziert. Im Rahmen des Bordabsenkungsprogramms erhalten die Bezirken Mittel für die Herstellung der Barrierefrei- heit. So konnten seit 2012 an rund 300 Kreuzungen Bordabsenkungen vorgenommen werden. Von den 10 Modellprojekten wurden seit 2012 drei Modellprojekte durchgeführt oder befinden sich in der Umsetzung („Fußverkehrsbefragung“, „Fußverkehrsfreundliche Ampeln“, „Begegnungszonen“), ein weiteres Modellprojekt („Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“) ist gerade begonnen worden. Weitergehende Informationen finden sich unter www.berlin.de\weitergehen. Frage 2: Was waren die Kriterien für die Zuordnung von Straßen in eine der 4 Wertstufen in der Anlage 1 und 2 zur Sondernutzungsgebührenverordnung? Frage 4: Was sind die Gründe dafür, dass bisher die Wertstufeneinteilung nicht auch die touristischen Ent- wicklungen in einer Straße Berücksichtigung fanden, hier insbesondere die Entwicklung der Schöneberger Maaßen- straße? Antwort zu 2 und 4: Die Wertstufeneinteilung orien- tiert sich am Zentrensystem des Flächennutzungsplans und des Stadtentwicklungsplans „Zentren und Einzelhandel “. Nach dieser Grobfestlegung haben die einzelnen Bezirke die Bewertung ihrer Straßen vorgenommen. Die Wertstufeneinteilung wird durch die Sondernut- zungsgebührenverordnung (SNGebV) festgelegt. Mit der ersten Verordnung zur Änderung der SNGebV vom 16. Mai 2012 wurde eine Anpassung der Wertstufeneintei- lung vorgenommen, da in bestimmten Einzelfällen die Wertstufeneinteilung öffentlicher Straßen Berlins nicht mehr die örtlichen Gegebenheiten, z.B. die touristische Entwicklung, abbildeten. Die von den bezirklichen Stra- ßenbaubehörden gewünschte Anpassung ermöglicht nun eine homogenere Abbildung innerhalb einzelner Wertstu- fen. Frage 3: Ist beabsichtigt, in dem Zusammenhang mit der Einrichtung der Begegnungszonen die Wertstufenein- teilung sowie die Höhe der Gebührensätze zu verändern, wenn ja, mit welcher Zielsetzung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 033 2 Antwort zu 3: Nein, der zuständige Bezirk Tempelhof- Schöneberg plant im Zusammenhang mit dem Pilotpro- jekt Maaßenstraße keine Anpassung der Wertstufeneintei- lung für die Maaßenstraße. Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist allerdings vom Bezirk beabsichtigt, die Flächen für die Sondernutzung in der Straße (speziell Außengastronomie) durch Erlass einer Nutzungsverordnung zu begrenzen. Hierfür sind die vor- bereitenden Arbeiten eingeleitet worden. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)