Drucksache 17 / 14 034 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014) und Antwort Stand der neuen Ämterstruktur im Seminar- und Fachseminarleiterbereich Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fachseminarleiterinnen bzw. Fachsemi- narleiter sind von der neuen Ämterstruktur (Grundschule, ISS/Gymnasium, Berufsschule) des kürzlich verabschie- deten Lehrkräftebildungsgesetzes betroffen? Zu 1.: Die aktuell in der Lehrkräfteausbildung tätigen Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter sind Lehr- kräfte, die nach bisherigem Recht ausgebildet wurden. Von den Änderungen durch das neue Lehrkräftebildungs- gesetzt sind nur diejenigen betroffen, die nicht aus der Studienratslaufbahn stammen. Näheres siehe die Antwor- ten zu den Fragen 2 und 3. Insgesamt gibt es 468 Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter. Davon stammen 55 aus der Laufbahn der Lehrerin/des Lehrers – sog. L1-Lehrer, 54 aus der Laufbahn der Lehrerin/des Lehrers - mit fachwissen- schaftlicher Ausbildung in zwei Fächern – (sog. L2- Lehrer) und 32 aus der Laufbahn der Lehrerin/des Lehrers an Sonderschulen/für Sonderpädagogik (sog. L3-Lehrer). 286 kommen aus der Studienratslaufbahn für den allge- meinbildenden und 41 aus der Studienratslaufbahn für den berufsbildenden Bereich. 2. Warum können Lehrerinnen und Lehrer mit einem Wahlfach, die in der Sekundarstufe I unterrichten und bereits Lehramtsanwärter für einen Einsatz bis zur zehn- ten Klasse in der Funktion des/der Fachseminarleiters/ - leiterin ausgebildet haben, diese verantwortliche Tätigkeit nicht weiterhin oder übergangsweise bis zum erfolgrei- chen Abschluss einer Zusatzqualifizierung ausüben? Zu 2.: Die Ausbildung für das neue Lehramt an inte- grierten Sekundarschulen und Gymnasien erfolgt konse- quenterweise auch in der gymnasialen Oberstufe, insbe- sondere wird in der unterrichtspraktischen Prüfung eine Unterrichtsstunde in der Oberstufe beurteilt, so dass von daher der Einsatz von L1-Lehrerinnen und L1-Lehrern fachlich nicht adäquat ist. Fachseminarleiterinnen bzw. Fachseminarleiter, die aus der L1-Laufbahn stammen, können ihre Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwär- ter, die sie zurzeit für einen Einsatz bis zur zehnten Klasse ausbilden, bis zum Ende der Ausbildung weiter ausbilden und auch prüfen. 3. Können Lehrer mit zwei Wahlfächern als Seminar- leiter auch in Zukunft für die Sekundarstufe II ausbilden, obwohl sie dafür auch nicht die laufbahnrechtlichen Vo- raussetzungen erfüllen? Zu 3.: L2-Lehrerinnen und L2-Lehrer können auch in Zukunft angehende Lehrkräfte für das Lehramt an inte- grierten Sekundarschulen und Gymnasien ausbilden, da die beiden Laufbahnen L2 und Studienrat zu einem Lehr- amt zusammengefasst wurden. 4. Welche Möglichkeiten der Qualifizierung für diesen Personenkreis sieht der Senat, um den vorhandenen Man- gel im Seminar- und Fachseminarleiterbereich nicht noch weiter zu verschärfen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 034 2 Zu 4.: Die Fachseminarleiterinnen und Fachseminar- leiter sowie die Seminarleiterinnen und Seminarleiter arbeiten im Zuge der erfolgten Modularisierung des Vor- bereitungsdienstes eng innerhalb der drei Ausbildungsre- gionen zusammen. Hier wird es sogenannte „Tandem“- Lösungen geben, bei der sich je eine Ausbilderin/ein Ausbilder aus der Lehrerlaufbahn und eine Ausbilde- rin/ein Ausbilder aus der Studienratslaufbahn zusammen- schließen, um von der jeweils anderen Expertise zu profi- tieren. Im September 2014 wird das Thema auf einer zweitägigen Tagung der Leiterinnen und Leiter der Schulpraktischen Seminare sowohl inhaltlich mit Prakti- kerinnen und Praktikern der Berliner Schulen (Schullei- tungen, Pädagogische Koordinatorinnen bzw. Pädagogi- sche Koordinatoren etc.) in Workshops bearbeitet, als auch ein Konzept für die Qualifizierung der Fachseminar- leiterinnen und Fachseminarleiter entwickelt werden. Darüber hinaus bietet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowohl für neue als auch für bewährte Ausbilderinnen und Ausbilder laufend bedarfs- orientierte Qualifizierungsprogramme an, die der Quali- tätsentwicklung des Vorbereitungsdienstes dienen. Berlin, den 30. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)