Drucksache 17 / 14 043 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014) und Antwort Brennende Kinderwägen – Was tut der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinderwägen wurden in den Jahren 2011- 2014 jeweils mutwillig in Brand gesteckt (Bitte nach den einzelnen Bezirke aufschlüsseln)? Zu 1: Zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 24. Juni 2014 wurden in Berlin in insgesamt 201 Fällen Kinder- wagen in Hausfluren vorsätzlich angezündet. Die folgende Tabelle beinhaltet für den angefragten Zeitraum eine Aufschlüsselung nach Bezirken: 2011 2012 2013 2014 (bis 24.06.2014) 01.01.2011 - 24.06.2014 Reinickendorf 1 1 1 1 4 Neukölln 17 7 10 6 40 Spandau 3 1 4 1 9 Pankow 18 5 1 2 26 Mitte 18 9 7 4 38 Charlottenburg- Wilmersdorf 3 0 2 0 5 Lichtenberg 3 1 2 0 6 Marzahn-Hellersdorf 13 4 0 0 17 Treptow-Köpenick 2 2 2 1 7 Tempelhof-Schöneberg 2 5 9 3 19 Friedrichshain-Kreuzberg 4 10 7 5 26 Steglitz-Zehlendorf 1 0 3 0 4 Berlin gesamt 85 45 48 23 201 2. Wie viele Menschen mussten in diesen Jahren nach Kinderwagenbränden in Hausfluren ins Krankenhaus eingeliefert werden? Wie viele davon waren Kinder? Zu 2.: Eine Aussage zur Anzahl der ins Krankenhaus eingelieferten Opfer nach Kinderwagenbränden in Haus- fluren kann nicht getroffen werden. Die Ermittlungsakten zu den unter Frage 1 dargestellten 201 Fällen befinden sich überwiegend bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommuni- kation und Sachbearbeitung (POLIKS) lassen sich keine Auskünfte zur Frage der ärztlichen Weiterbehandlung eines Opfers im Krankenhaus recherchieren. 3. Wie viele Menschen verstarben in den Jahren 2011- 2014 nach Kinderwagenbränden? Wie viele davon waren Kinder? Zu 3.: Als Folge eines Kinderwagenbrandes in einem Hausflur verstarben in Berlin in den Jahren 2011-2014 insgesamt drei Menschen. Alle drei Personen starben am 12. März 2011 in einem Wohnhaus in der Sonnenallee 18 in Berlin-Neukölln. Bei den Toten handelte es sich um einen 29-jährigen Mann, eine 26-jährige Frau und um das zur Tatzeit zehn Tage alte Baby dieser Frau. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 043 2 4. Werden die Brandanschläge auf Kinderwägen als politisch motiviert eingeschätzt? Auf welcher Grundlage erfolgt diese Einschätzung? Zu 4.: Eine statistische Auflistung von in Brand ge- setzten Kinderwagen aufgrund von politischer Motivation wird im Landeskriminalamt (LKA) Berlin nicht geführt. Eine Suche in der Datenbank des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes- Politisch motivierte Kriminalität (KPMD- PMK) sowie Recherchen der für den polizeilichen Staats- schutz zuständigen Dezernate ergaben folgende Sachver- halte: Im Jahr 2011 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung gemäß § 306a Strafgesetzbuch (StGB) geführt. Dabei wurde im Keller eines Mehrfamili- enhauses im Ortsteil Rudow ein Kinderwagen in Brand gesetzt. Personen wurden nicht verletzt. Die Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen, es konnten keine Tatver- dächtigen ermittelt werden. Eine Anklage wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berlin nicht erhoben. Da zum Tatzeitpunkt in dem Wohnhaus eine amtsbekannte Person der rechten Szene wohnhaft war, konnte eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden. Der Fall wurde als „Politisch motivierte Kriminalität – links“ klassifiziert. Im Zeitraum 25. Dezember 2013 bis 30. Januar 2014 wurden in einem Mehrfamilienhaus im Ortsteil Gesund- brunnen acht Brände gelegt. In drei dieser Fälle wurden vom Täter Kinderwagen in Brand gesetzt. Eine rechtsge- richtete Tatmotivation konnte nicht ausgeschlossen wer- den, da der im betroffenen Haus wohnende Tatverdächti- ge durch die Taten fast ausschließlich Familien mit Mig- rationshintergrund schädigte und sich gegenüber Dritten zum Teil fremdenfeindlich äußerte. Durch die Brandstif- tungen mussten insgesamt sechs Personen in Krankenhäu- sern, zum Teil stationär, behandelt werden. Bei drei Per- sonen handelte es sich um Kinder. Die Taten wurden beim Polizeilichen Staatsschutz bearbeitet und der „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ zugeordnet. Die aufgeführten Taten sind in der Tabelle zur Frage 1 enthalten. 5. Wie schätzt der Senat die Häufung von Kinderwa- genbränden Ende Mai 2014 ein? Liegen dem Senat Hin- weise auf einen Serientäter vor? Zu 5: Es trifft nicht zu, dass es Ende Mai 2014 eine Häufung von Kinderwagenbränden gegeben hat. Zwi- schen dem 1. Januar 2014 und dem 24. Juni 2014 wurden in Berlin insgesamt 23 Kinderwagen-Brände in Hausflu- ren erfasst. Lediglich fünf dieser 23 Taten wurden im Mai 2014 begangen. Hinweise auf eine Serientäterin oder einen Serientäter liegen nicht vor. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014)