Drucksache 17 / 14 045 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014) und Antwort Waffen VII: Verteilung von Waffen in den Berliner Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Waffenscheinbesitzer und wie viele Waffenscheinbesitzerinnen gibt es aktuell in Berlin? Wel- che Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2013 (vgl. Schriftliche Anfrage Dr. 17/13 237)? Zu 1.: In Berlin sind aktuell rund 9.300 Personen als Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Be- sitzerlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen regis- triert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der re- gistrierten Personen damit gesunken. 2. Wie viele Waffen sind auf diese Waffenscheinbe- sitzerInnen gemeldet und welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2013 (vgl. Schriftliche Anfrage Dr. 17/13237)? Zu 2.: Aktuell befinden sich 45.116 erlaubnispflichti- ge Schusswaffen (inkl. Waffenteile) im Besitz von Er- laubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern. Im Vergleich zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13237 ist die Zahl um rund 400 Schusswaffen gesunken. 3. Wie verteilen sich die Waffenbesitzkarten auf die Berliner Bezirke? Zu 3.: Eine statistische Zuordnung zu den einzelnen Bezirken liegt nicht vor. 4. Jeweils wie viele Sportschützinnen und Sport- schützen im Sinne des §14WaffG, Jägerinnen und Jäger im Sinne des §13 WaffG, Waffen- bzw. Munitionssamm- lerInnen im Sinne des §17WaffG, Waffen- und Muniti- onssachverständige im Sinne des §18WaffG sowie ge- fährdete Personen im Sinne des §19 WaffG gibt es in Berlin und wie verteilen sie sich jeweils auf die Berliner Bezirke? Zu 4.: Bedürfnis männlich weiblich gesamt Sportschütze 4.555 431 4.968 Jäger 2.642 301 2.943 Sammler 53 0 53 Sachverständiger 1 0 1 Persönliche Gefährdung 13 1 14 Die ermittelten Zahlenwerte stehen noch unter dem Vorbehalt der Datenbereinigung. Eine statistische Zuordnung zu den Berliner Bezirken liegt nicht vor. 5. Jeweils wie viele WaffenscheinbesitzerInnen ha- ben als Bedürfnis „Brauchtumspflege“ im Sinne des §16WaffG und wie viele als Bedürfnis „Erbe“ im Sinne des §20 WaffG angegeben und wie verteilen sie sich jeweils auf die Berliner Bezirke? Zu 5.: In Berlin ist keine Waffenbesitzerin und kein Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Brauchtumspflege“ im Sinne des § 16 Waffengesetz (WaffG) registriert. Es gibt 442 männliche und 170 weibliche - also gesamt 612 - Personen, die mit dem Besitzgrund „Erbe“ im Sinne des § 20 WaffG registriert sind. Der ermittelte Zahlenwert steht noch unter dem Vorbehalt der Datenbereinigung. Eine statistische Zuordnung zu den Berliner Bezirken liegt nicht vor. 6. Wie viele Schießsportvereine im Sinne des § 15WaffG und wie viele Schießstätten im Sinne des § 27 gibt es in Berlin und wie verteilen sie sich jeweils auf die Berliner Bezirke? Zu 6.: Der Waffenbehörde Berlin sind 240 Schützen- vereine bekannt, die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. Eine statistische Zuordnung zu den Berliner Bezirken liegt nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 045 2 In Berlin gibt es 38 ortsfeste Schießstätten sowie 8 ortsveränderliche Anlagen von Schaustellern. Die ortsfes- ten Schießstände verteilen sich auf die Berliner Bezirke wie folgt: Steglitz-Zehlendorf 8 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Friedrichshain-Kreuzberg 1 Reinickendorf 5 Treptow-Köpenick 4 Pankow 2 Neukölln 2 Spandau 5 Tempelhof-Schöneberg 6 Mitte 2 Marzahn-Hellersdorf 1 7. Wie viele Bewachungsunternehmen im Sinne des § 28 gibt es in Berlin, wie verteilen sie sich auf die Berli- ner Bezirke und wie viele Waffen besitzen diese Bewa- chungsunternehmen? Zu 7.: In Berlin sind 40 Bewachungsunternehmen an- sässig, für die die Berliner Waffenbehörde zuständig ist. Waffenrechtliche Erlaubnisse bestehen für rund 500 Schusswaffen. Eine Zuordnung zu den Berliner Bezirken liegt nicht vor. 8. Wie viele gewerbsmäßige Waffenherstellungser- laubnisse im Sinne des § 21WaffG gibt es in Berlin und wie verteilen sie sich auf die Berliner Bezirke? Zu 8.: In Berlin gibt es 8 Erlaubnisse für die ge- werbsmäßige Herstellung, Instandsetzung und Bearbei- tung im Sinne des § 21 WaffG. Die Verteilung auf die Berliner Bezirke liegt wie folgt: Steglitz-Zehlendorf 3 Friedrichshain-Kreuzberg 1 Reinickendorf 2 Spandau 2 9. Wie viele gewerbsmäßige Waffenhändler im Sinne des § 21WaffG gibt es in Berlin und wie verteilen sie sich auf die Berliner Bezirke? Zu 9.: In Berlin gibt es insgesamt 64 gewerbsmäßige Waffenhändlerinnen und Waffenhändler im Sinne des § 21 WaffG mit folgender Verteilung auf die Berliner Bezirke: Steglitz-Zehlendorf 10 Charlottenburg-Wilmersdorf 9 Friedrichshain-Kreuzberg 3 Reinickendorf 5 Treptow-Köpenick 4 Pankow 10 Neukölln 6 Spandau 5 Tempelhof-Schöneberg 4 Mitte 5 Marzahn-Hellersdorf 3 10. Wie viele Schusswaffen wurden in den Jahren 2011-2014 jeweils in Berlin hergestellt und wie viele Schusswaffen wurden in den Jahren 2011-2014 jeweils in Berlin verkauft? Zu 10.: Den Waffenbehörden obliegt nicht die Aufga- be der Registrierung hergestellter, aber noch nicht in den Verkehr gebrachter (erlaubnispflichtiger) Schusswaffen. Die Waffenbehörde erhält von Berliner und Nicht- Berliner Waffenhändlerinnen und Waffenhändlern Ver- kaufsmitteilungen nur bezüglich der Erlaubnisinhaberin- nen und Erlaubnisinhaber ihres Zuständigkeitsbereichs. Verkäufe von Berliner Händlerinnen und Händlern an Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber außerhalb Berlins müssen der dort zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Gesamtzahlen der durch die in Berlin ansässigen Waffenhändlerinnen und Waffenhändler jeweils in den Jahren 2011 bis 2014 verkauften Schusswaffen liegen daher nicht vor. 11. Wie wird in Berlin die Vorschrift des § 4(4)WaffG umgesetzt, wonach neben der Zuverlässig- keit und der Eignung eines Waffenbesitzers auch das Fortbestehen des bei Antragsstellung vorgebrachten Be- dürfnisses geprüft werden muss? In wie vielen Fällen wurde die Besitzerlaubnis in den Jahren 2011-2014 we- gen mangelndem Fortbestehen des Bedürfnisses entzo- gen? Zu 11.:Durch entsprechende Fristsetzung nach Ertei- lung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis werden nach Ablauf von drei Jahren die Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber zum Nachweis des Fortbestehens ihres Bedürfnisses aufgefordert. Es gelten hierbei dieselben Grundsätze, wie für die Prüfung der Ersterteilung. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden lediglich vier Waffenbe- sitzkarten widerrufen, weil kein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014)