Drucksache 17 / 14 047 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014) und Antwort Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich des illegal entsorgten Mülls in Berlin-Schmöckwitz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es mittlerweile Erkenntnisse darüber, wie viele Tonnen illegal entsorgter Müll in Berlin- Schmöckwitz bei der Razzia am 08.05.2014 gefunden wurden? Frage 2: Gibt es mittlerweile Erkenntnisse darüber, wie sich der Müll zusammensetzt? (Bitte schlüsseln Sie die Zusammensetzung des Mülls anhand der Kategorisie- rung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) nach Mengen auf.) Antwort zu 1 und 2: Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Auf die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt zu einer inhaltsgleichen Frage in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13823 wird hingewiesen. Frage 3: Welche Werte wurden bei den Boden- und Grundwasseruntersuchungen, die in der 21. KW 2014 auf dem Gelände der alten Reifenfabrik in Berlin Schmöck- witz durchgeführt worden sind, gemessen? Wenn noch keine Werte vorliegen: Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Antwort zu 3: Die Analyse der gewonnenen Boden- proben ergab, dass die ermittelten Gehalte an Schwerme- tallen, Arsen, MKW und EOX durchgängig als unauffäl- lig zu betrachten sind. Bei den Grundwasseruntersuchun- gen wiesen alle analysierten Parameter keine Überschrei- tungen der Geringfügigkeitsschwellen auf. Frage 4: Welche Konsequenzen ziehen Senat und Be- zirk aus diesen Messungen? Antwort zu 4: Vor dem Hintergrund der vorliegenden Ergebnisse sind von der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt gegenwärtig keine ordnungsbe- hördlichen Maßnahmen vorgesehen. Frage 5: Welche Bedrohung geht von den Abfällen für die Trinkwasserqualität des Wasserwerk Eichwalde aus? 5.1 Ist eine Sanierung des Geländes oder Teilen des Geländes erforderlich? 5.2 Welche Kosten werden bei einer etwaigen Sanie- rung entstehen? Antwort zu 5, 5.1 und 5.2: Keine; eine Beantwortung der Unterfragen ist deshalb nicht notwendig. Frage 6: Wird eine Ersatzvornahme erwogen? 6.1 Wenn nein, wieso nicht? 6.2 Wenn ja, welche Kosten entstehen durch solch ei- ne Ersatzvornahme? Antwort zu 6, 6.1 und 6.2: Nein, auf die Beantwortung der Frage 5. wird verwiesen. Frage 7: Wie viele Ersatzvornahmen wurden bereits für dieses Gelände angeordnet? 7.1 Wie viele davon wurden durchgeführt? 7.2 Welche Kosten sind dadurch entstanden? Antwort zu 7, 7.1 und 7.2: Durch die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt zwei. Diese zwei wurden durchgeführt und es entstanden Kosten in Höhe von rd. 170.000,00 €. Frage 8: Gab es in den letzten fünf Jahren Hinweise seitens von Behörden oder Bürgern, dass auf diesem Ge- lände Müll illegal abgelagert wird? Wenn ja, wie viele Hinweise gab es und was folgte aus diesen Hinweisen? Antwort zu 8: Das fragliche Gelände wurde in der Vergangenheit mehrfach von Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern verschiedener Dienststellen begangen. Die dabei getroffenen Feststellungen führten jetzt zu mehreren An- ordnungen bezirklicher Dienststellen und der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die sämtlich auf die Wiederherstellung geordneter Verhältnisse auf dem Gelände zielen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 047 2 Frage 9: Wie wird sichergestellt, dass kurz- und lang- fristig kein weiterer Müll auf das Gelände transportiert wird? Frage 9.1: Wurden nach der Versiegelung weitere Ab- fälle auf das Gelände gebracht? Wenn ja, warum wurde dies nicht unterbunden? Frage 9.2:Wurde eins oder mehrere der polizeilich an- gebrachten Siegel geöffnet? Wenn ja, wurde ein Ermitt- lungsverfahren eingeleitet? Antwort zu 9, 9.1 und 9.2: Die Haupttore zum Gelän- de wurden auf Anordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 08.05.2014 ver- schlossen und teilweise versiegelt, die Anlieferung neuer Abfälle und sonstiger Güter untersagt. Um Beräumungen zu ermöglichen, erfolgen die not- wendigen zeitweisen Öffnungen ausschließlich in Ge- genwart von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Be- zirksamtes Treptow-Köpenick und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Dabei wird die ord- nungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Altautos kontrolliert. Auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz hat ein Siegelbruch stattgefunden, der straf- rechtlich verfolgt wird. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)