Drucksache 17 / 14 052 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 20. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014) und Antwort IGA 2017: Quo vadis? - Bauvorhaben IGA-2017 ohne Naturschutz? III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie plant der Senat, die ökologisch wertvol- len Gebiete Wuhletal und -teich, Kienberg und Jelena Santic-Friedenspark mit dem geschützten Tier- und Pflan- zenbestand zu erhalten? Wie wird der Erhalt der Vegeta- tionsdichte inkl. der Röhrichtbestände gewährleistet? Wie wird gewährleistet, dass die Biotopflächen durch die Brückenbauten und die Seilbahn nicht zerschnitten wer- den? Wie wird die Kontrolle gewährleistet? Antwort zu 1: Die mit Seilbahn und Steg vorgesehe- nen Maßnahmen zur Querung des Wuhletals stellen hin- sichtlich der Flächeninanspruchnahme und Durchlässig- keit der vorhandenen Biotopstrukturen die schonendste Bauweise dar. Durch die nach den Ergebnissen der Bio- topkartierungen angepasste Lage des Steges werden ins- besondere die Röhrichtbestände geschont. Frage 2: Wie ist das Bauvorhaben IGA 2017 (Bau ei- ner Seilbahn, Brücke, Besucherzentrum, gastronomischer Einrichtungen etc.) mit der vor wenigen Jahren vorge- nommenen Renaturierung im Wuhletal vereinbar? Wel- che Auflagen bestehen, z.B. aufgrund von Fördermitteln? Antwort zu 2: Die bereits durchgeführten Renaturie- rungen im Wuhletal sind nicht von Maßnahmen der Inter- nationalen Gartenausstellung (IGA) betroffen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen am Wuhleteich werden dort Betonversiegelungen entfernt und Flachwasserbereiche hergestellt. Diese Maßnahmen ergänzen die bereits herge- stellten Renaturierungen. Insgesamt profitiert die weitere Entwicklung des Wuhletals und des Kienbergs von den umfangreichen ökologischen Untersuchungen, die für die IGA Berlin 2017 durchgeführt werden, aus denen in ver- schiedenen Bereichen Maßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der Gewässerrichtlinie ab 2020 wird durch diese Maßnahmen nicht beeinflusst. Frage 3: Sollen derzeit als Grünfläche ausgewiesene Flächen in Bauland umgewidmet werden? Wenn ja, wel- che Flächen betrifft das? Wie und wo genau sollen die Ausgleichsflächen entstehen? Antwort zu 3: Es ist nicht vorgesehen, als Grünland gewidmete Flächen in Bauland umzuwandeln. Frage 4: Wer schätzt die Umweltverträglichkeit des gesamten IGA-2017-Projektes ein? Ist diese Einschät- zung/Prüfung frei zugänglich? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Eine Einschätzung der Umweltverträg- lichkeit des Gesamtprojekts ist planungsrechtlich nicht erforderlich. Die Einzelmaßnahmen werden abschließend im Bau- genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der um- weltrelevanten gesetzlichen Regelungen geprüft. Für die Seilbahn wird ein Planfeststellungsverfahren durchge- führt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens erfolgt eine Öffentliche Auslegung. Frage 5: Wann wurde der Landschaftszug Kienberg- Wuhletal zuletzt artenschutzrechtlich überprüft? Mit wel- chem Ergebnis? Antwort zu 5: Eine Biotoptypen- und floristische Kar- tierung wurde von Mai bis Oktober 2013 durchgeführt. Es erfolgten mehrere Begehungen. Dadurch wurde eine voll- ständige Vegetationsperiode erfasst. Die Beauftragung einer umfassenden faunistischen Kartierung erfolgte im Februar 2013. Der Untersuchungs- zeitraum erstreckte sich auf ein Jahr. Es wurden u.a. fol- gende Artengruppen untersucht: Fledermäuse, terrestri- sche Säugetiere, Brutvögel, Reptilien und Amphibien, Fische, Tag- und Nachtfalter, Wildbienen, Heuschrecken, Wassermolusken, Libellen und weitere Gruppen des Mak- rozoobenthos. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 052 2 Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die wei- teren naturschutzfachlichen Vorgaben für die Planungen ein, z.B. Bauzeitenregelung, Einbeziehung von Wild- wechseln in den Zäunen, Schaffung von Freiflächen in Hangbereichen des Kienbergs aus ornithologischer Sicht, Schaffung von Steinhaufen für Herpetofauna, Sicherung der Hauptfutterpflanze Rumex hydrolapatum (Hoher Ampfer) für den Feuerfalter, Zurückdrängen neopphyti- scher Gehölzbestände sowie von Landreitgras und Gold- rute für eine wärmeliebende Schmetterlingsfauna. Frage 6: Über welchen Zeitraum sind die Kartierungen für das IGA-Gelände erfolgt? Wer war an den Kartierun- gen beteiligt und was wurde untersucht? Wurden auch die Todholzbestände untersucht, die i.d.R. einen Lebensraum für viele Rote-Liste-Arten darstellen? Antwort zu 6: Die Biotoptypenkartierungen, Umwelt- verträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerische Be- gleitplanungen wurden durch langjährig erfahrene Fach- büros für Landschaftsplanung und Artenschutz durchge- führt. Die faunistische Kartierung wurde in Zusammenar- beit von Spezialisten für die einzelnen Arten erarbeitet. Es waren zusätzlich Fachleute der Berliner und der lokalen Naturschutzverbände beteiligt. Bei den Untersuchungen wurden die aus Sicht der Expertinnen und Experten je- weils relevanten Gebiete berücksichtigt. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)