Drucksache 17 / 14 055 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 16. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014) und Antwort Einheitliches Zertifikat im Berufsbildungsbereich für behinderte Menschen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem Senat Zahlen über bisherige Abschlüs- se und Abbrüche im Berufsbildungsbereich für behinderte Menschen vor? Wenn, ja bitte gesondert seit 2010 auffüh- ren. Zu 1.: Nach § 42 des 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) obliegt die Zuständigkeit für Leistungen an Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich der Bundesagen- tur für Arbeit, sofern nicht die Träger der Unfallversiche- rung, die Träger der Rentenversicherung oder die Träger der Kriegsopferfürsorge zuständig sind. Da der Träger der Sozialhilfe keine Leistungen im Be- rufsbildungsbereich erbringt, werden in der Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales auch keine gesonderten Datenerhebungen vorgenommen. Die Zahlen von Menschen mit Behinderung im Ar- beitsbereich der Berliner Werkstätten für Behinderte (WfbM) sind stetig steigend. Insgesamt gibt es geringe Abgangsquoten aufgrund von Krankheit/Tod oder auf eigenen Wunsch (siehe nachfolgende Tabelle) in Bezug auf die Gesamtzahl der in WfbM´s beschäftigten Men- schen mit Behinderung. Insofern ist von davon auszuge- hen, dass der überwiegende Teil der behinderten Beschäf- tigten den Berufsbildungsbereich erfolgreich abschließt und es nur vereinzelt zu Abbrüchen kommt. 2010 2011 2012 WfbM WfbM WfbM BBB - Belegung (31.12.) 1213 1094 1.098 AB- Belegung (31.12.) 6592 6831 7.045 Belegung Gesamt (31.12.) 7805 7942 8.143 Abgänge auf eigenen Wunsch 214 212 230 Abgänge wegen Krankheit/Tod 316 318 301 Summe Abgänge: 530 530 531 Abgänge zu Belegung in %: 6,79 6,67 6,52 BBB=Berufsbildungsbereich AB=Arbeitsbereich In den jeweiligen Fachausschüssen bei den WfbM´s wird seit Anfang dieses Jahres auch einzelfallbezogen über die Abbrüche berichtet. Im Rahmen dessen wurde die o. g. Darstellung bestätigt. 2. Verfügt der Senat über weitere Informationen zum allgemeinen Verbleib von behinderten Menschen (arbeits- los, arbeitssuchend, angestellt, in einer Bildungsmaßnah- me)? Wenn ja, bitte gesondert aufführen. Zu 2.: Bildungsangebote bzw. Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, die „oberhalb“ des Angebots von Werkstätten für behinderte Menschen angesie- delt sind, werden bei entsprechender Inanspruchnahme von anderen Rehabilitationsträgern sichergestellt. Hierbei ist insbesondere auf die Bundesagentur für Arbeit sowie das Integrationsamt zu verweisen. Für Jugendliche mit Beeinträchtigungen besteht ferner die Möglichkeit der Ausbildung in einem Berufsbildungswerk, die mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer endet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 055 2 Im Anhang der Beantwortung dieser schriftlichen An- frage befindet sich eine statistische Übersicht (Anlage 1) über den Verbleib von Rehabilitanden und schwerbehin- derten Menschen im Zeitraum von 6 Monaten nach Been- digung einer Maßnahme mit SGB-Kostenträgerschaft. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den Perso- nengruppen Überschneidungen, d. h. Doppelzählungen von Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen, geben kann. Weitergehende Information sind hier nicht vorhanden. 3. Kann der Senat genaue Gründe dafür anführen, wie das einheitliche Zertifikat die Erwerbsfähigkeit behinder- ter Menschen befördern kann bzw. bereits befördert hat? Zu 3.: Das Zertifikat ist Anerkennung und Bestätigung der beruflichen Bildung in den WfbM´s und damit ein wichtiges Zeugnis. Dieses Zertifikat zeigt jedem Betrieb sofort, was die Menschen in WfbM können und öffnet für sie Türen und neue Perspektiven. Das Zertifikat ist eine Brücke in die zukünftige Arbeitswelt. Auf das einheitliche Zertifikat haben sich die 17 Werkstätten für behinderte Menschen in Berlin, die Regi- onaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales verständigt. Am 27.08.2014 werden erneut im Rahmen einer Feierstunde die Zertifikate für das erfolg- reiche Absolvieren des Berufsbildungsbereichs an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Werkstätten übergeben. Noch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwie- weit die 2013 eingeführten einheitlichen Zertifikate be- hinderten Menschen bisher tatsächlich Perspektiven auf andere Arbeitsangebote außerhalb der Werkstatt für be- hinderte Menschen eröffnen konnten. 4. Was sind die genauen Bestandteile des Zertifikats bzw. welche Fähigkeiten, nach welchen Maßgaben, wer- den den Menschen im Detail bescheinigt? Zu 4.: Entsprechend der Anlage 2 werden den Qualifi- kantinnen und Qualifikanten des Berufsbildungsbereiches in Anlehnung an den Ausbildungsrahmenplan die Dauer der Qualifizierung, die berufsfachliche und berufsüber- greifende Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die während des Berufsbildungsbereiches durchgeführten Praktika bescheinigt. 5. Welche weiteren Programme gibt es zur Integration von behinderten Menschen in den allgemeinen und ersten Arbeitsmarkt? Bitte gesondert aufführen. Zu 5.: Grundsätzlich erhalten Menschen mit Behinde- rung Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeits- leben, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbes- sern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teil- habe am Arbeitsleben zu sichern, soweit Art oder Schwe- re der Behinderung dies erfordern. Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Nei- gung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen. Das Leistungs-spektrum ist sehr vielseitig und reicht nach den § 33, 34 und 38a SGB IX z. B. von der Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz, unterstützter Beschäftigung, Eingliederungszuschuss (vgl. § 90 des 3. Sozialgesetzbuches SGB III bis zur Gewährung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt oder Ausbildungsvergü- tung (vgl. § 73 SGB III)). Darüber hinaus setzen der Senat und die Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit seit 2012 gemeinsam das Handlungsfeld 3 - neue Arbeits- plätze für ältere schwerbehinderte Menschen – der Initiative Inklusion um. Ziel dieses Programms ist, in Berlin für ältere schwer- behinderte Menschen (50 Jahre und älter) bis 2015 min- destens 181 neue Arbeitsplätze in Betrieben und Dienst- stellen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu schaffen. Da- bei sollen schwerbehinderte Frauen und schwerbehinderte Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung besonders berücksichtigt werden. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Zahl der älteren schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Dienst- stellen steigt und die neuen Arbeitsplätze dauerhaft beste- hen bleiben. Die o. a. Vertragspartner haben in diesem Jahr die Umsetzung des Handlungsfeldes 2 - neue Ausbildungs- plätze für schwerbehinderte junge Menschen – der Initiative Inklusion erfolgreich abgeschlossen und 59 neue Ausbildungsplätze in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes für junge Menschen mit Schwerbehinderung geschaffen. Aktuell bereiten der Senat und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundes-agentur für Arbeit die erneute Verlängerung des Handlungs-feldes 1 – Berufsorientierung - der Initiative Inklusion vor. Seit dem Schuljahr 2011/2012 wurden bisher insge- samt mehr als 700 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, insbesondere solche mit den sonderpädago- gischen Förderbedarfen geistige Entwicklung, körperlich- motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus in dieses Modellprojekt aufgenommen. Ziel ist es, die Stär- ken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und zu fördern, sie umfassend über ihre berufli- chen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten sowie ihren Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 055 3 Daneben finden behinderte Menschen zur Integration auf den allgemeinen und ersten Arbeitsmarkt umfassende Unterstützung durch Leistungen des LAGeSo - Inte- grationsamt -. Diese beruhen auf den Regelungen der Kapitel 6, 7 und 11 des SGB IX und werden vom LA- GeSo - Integrationsamt - unter Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe (§ 77 SGB IX) erbracht, um zielgerichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäf- tigen sowie schwerbehinderte oder gleichgestellte Men- schen selbst im Arbeitsleben zu unterstützen. Die Unterstützung umfasst die begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 Abs. 2 und 3 SGB IX) mit wesentli- chen Förderleistungen wie der Finanzierung behinde- rungsgerechter Ausbildungs- und Arbeitsplätze, dem Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen bei Arbeitge- berinnen und Arbeitgebern, die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der Finan- zierung technischer Arbeitshilfen und insbesondere not- wendiger Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Men- schen oder Unterstützung bei der Finanzierung von Maß- nahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten schwerbehinderter Men- schen. Neben der Förderung der Integration im Bereich abhängiger Beschäftigung umfasst die Förderung auch Hilfen zur Gründung und Erhaltung selbständiger Exis- tenz. Das LAGeSo - Integrationsamt - erbringt ferner Leis- tungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplät- zen für schwerbehinderte Menschen (§ 15 Schwerbehin- dertenausgleichsabgabeverordnung) und fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt durch die Finanzierung von Integrationspro- jekten, in denen 25 - 50 % der Beschäftigten Menschen mit Behinderung sind, deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Wesentliches Element der Inklusion ist darüber hinaus die Bereitstellung eines qualifizierten Beratungs- und Begleitungsangebots in Gestalt der Integrationsfach- dienste, die schon bei Anzeichen von Problemen sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite kostenfrei einbezogen werden können, um die Teilhabe nachhaltig zu stabilisieren. Neben den vorstehend dargestellten Unterstützungs- formen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt gibt es entsprechend § 6 SGB IX weitere Rehabilitationsträger (u. a. Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkassen), die Leistungen zur Teil- habe am Arbeitsleben erbringen. 6. Inwieweit wurden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- verbände bzw. die Kammern in den Entstehungsprozess des Zertifikates mit eingebunden? Zu 6.: Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bzw. die Kammern wurden in die Entstehung des Zertifi- kats durch die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) seiner- zeit nicht eingebunden. Zielstellung des Entstehungspro- zesses war es, überhaupt eine einheitliche Form des Zerti- fikates im Land Berlin einführen zu können. Inwieweit zukünftig eine Einbeziehung der Arbeitge- ber- und Arbeitnehmerverbände bzw. den Kammern für den weiteren Umgang mit dem Zertifikat erfolgen soll, befindet sich bei der LAG in der Überlegung. 7. Welche Maßnahmen werden vom Senat, der Regio- naldirektion und der LAG: WfbM ergriffen, um das Zerti- fikat insbesondere in der „freien“ Wirtschaft als Gütesiegel zu bewerben? Zu 7.: In Zusammenhang mit der Zertifikatsübergabe wird ein Jahrbuch der Absolventinnen und Absolventen herausgegeben. Darüber hinaus informiert die Regional- direktion gezielt durch entsprechende Pressemitteilungen. Ansonsten wird auf die Beantwortung der Fragestel- lung zu 6. verwiesen. 8. Kann die Zeit im Berufsbildungsbereich an eine be- rufsqualifizierende Ausbildung angerechnet werden? Zu 8.: Die Zeit im Berufsbildungsbereich kann nicht auf eine berufsqualifizierende Ausbildung angerechnet werden. 9. Inwiefern setzt sich der Senat dafür ein, ein einheit- liches Zertifikat auch auf Bundeseben zu etablieren? Zu 9.: Berlin war das dritte Bundesland, welches ein- heitliche Zertifikate vergibt. Inzwischen haben sich weite- re Bundesländer dazu entschlossen. Aufgrund der positiven Resonanz der Verleihung ei- nes einheitlichen Zertifikates im Land Berlin unterstützt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in den entsprechenden landesübergreifenden Gremien derartige Initiativen. Eine bundesweite Vereinheitlichung eines Zertifikates steht hierbei bislang nicht im Fokus. Berlin, den 08. Juli 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014) Empfänger: Auftragsnummer: 185251 Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 26.06.2014 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Ost Storkower Straße 120 10407 Berlin E-Mail: Statistik-Service-Ost@arbeitsagentur.de Hotline: 030/555599-7373 Fax: 030/555599-7375 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Austritte von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik mit SGB -Kostenträgerschaft des Teilnehmers untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Folgeförderung; Berlin; Juni 2014 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung Alle übrigen Rechte vorbehalten. Berlin Impressum RD Berlin-Brandenburg ZLP Arbeitsmarkt in zahlen Austritte von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik mit SGB -Kostenträgerschaft des Teilnehmers untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Folgeförderung Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Austritte Juni 2012 bis Mai 2013 http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Förderstatistik Berlin (Gebietsstand Mai 2014) Austritte Juni 2012 - Mai 2013, Datenstand: Mai 2014 Daten nach Wartezeit von 6 Monaten nach Ende des Verbleibsintervalls (hier auch 6 Monate nach Austritt) arbeitslos sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit Folgeförderung arbeitslos sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit Folgeförderung 1 2 3 4 5 6 7 8 B Berufswahl und Berufsausbildung 1.148 287 119 608 210 53 47 103 BerEb Berufseinstiegsbegleitung - - - - * - - * PA Potenzialanalyse - - - - - - - - BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 1.080 270 83 593 140 33 6 85 ABH Ausbildungsbegleitende Hilfen 12 * 9 * 7 * 6 * BAE Außerbetriebliche Berufsausbildung 7 4 * * 12 * * * AZ Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte u. schwerbehinderte Menschen 44 9 22 * 42 13 23 10 EGZ-SB-iA Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung * - * - * - * - EQ Einstiegsqualifizierung * * * * 4 - 4 * ABO Ausbildungsbonus - - - - - - - - SPB sozialpädag. Begleitung, Ausb.management - - - - - - - - ÜHAH Übergangshilfen/Aktivierungshilfen - - - - - - - - EQJ Einstiegsquali. Jugendl. (Nat.Ausb.pakt) - - - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 448 162 185 78 811 414 240 155 FbW Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung - - - - 759 399 212 144 Reha-aMW allgemeine Maßn. z. Weiterbildung Reha 448 162 185 78 36 11 16 11 AEZ Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter - - - - * - * - ESFQ ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit - - - - * 4 * - TM Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. - - - - - - - - Reha-TM Eignungsfeststellung/Trainingsmaßn. Reha - - - - - - - - E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 3.170 916 500 1.021 874 186 132 242 Reha-bMW besondere Maßn. z. Weiterbildung Reha 597 150 132 291 97 29 12 46 Reha-EA Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha 929 281 46 473 192 62 6 92 Reha-bMA besondere Maßn. z. Ausbildungsförd. Reha 896 419 206 171 149 63 37 42 Reha-EF Einzelfallförderung Reha 115 7 92 12 82 8 63 17 irM individuelle rehaspezifische Maßnahmen 574 44 12 52 329 18 10 33 Reha-UB unterstützte Beschäftigung Reha 59 15 12 22 25 6 4 12 Erstellungsdatum: 26.06.2014, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 185251 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Mehrfachnennungen möglich Austritte von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik mit SGB -Kostenträgerschaft des Teilnehmers untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Folgeförderung Maßnahmeartgruppe Rehabilitanden dar. (Sp. 1) 6 Monate nach Austritt... 1) Schwerbehinderte Menschen dar. (Sp. 5) 6 Monate nach Austritt... 1) Förderstatistik Stand: 10.01.2014 Methodische Hinweise zur Verbleibsermittlung (Eingliederungsquote/Verbleibsquote) Die im Rahmen der umfassenden Verbleibsanalyse entwickelte kombinierte Auswertung von Förderstatistik, Beschäftigungsstatistik und Arbeitslosenstatistik läuft monatlich automatisiert im statistischen Datenaufbereitungsverfahren. Monatlich werden alle Austritte der vergangenen 24 Monate hinsichtlich ihres Status bezüglich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit untersucht. Hinzu kommt die monatliche Recherche nach Folgeförderung innerhalb der in der Förderstatistik verfügbaren Informationen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten zeigen auf, inwieweit die Teilnehmer einer Fördermaßnahme nach einem bestimmten Zeitintervall (z. B. 6 Monate) nach Austritt aus der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (Eingliederungsquote) bzw. nicht mehr arbeitslos sind (Verbleibsquote). Innerhalb der Förderstatistik werden die Ergebnisse mit einem aktuelleren Datenstand revidiert. Die Ergebnisse mit einem Datenstand zwischen 1 und 23 Monaten nach Austritt werden mit dem Ergebnis des jeweiligen Folgemonats überschrieben und stehen zur Auswertung nicht mehr zur Verfügung. Für jeden Teilnehmer erfolgt die Untersuchung letztmalig 24 Monate nach Austritt für alle Untersuchungsintervalle. Diese Untersuchungsergebnisse werden in der Förderstatistik für insgesamt 7 Untersuchungsintervalle (1, 3, 6, 9, 12, 18 und 24 Monate nach Austritt) festgeschrieben. Die Eingliederungsquote EQ (definiert als: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte / [Austritte insgesamt minus nicht recherchierbar, da ohne Versicherungsnummer] x 100) gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmer sich zeitpunktbezogen 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Personen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr oder noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden nicht berücksichtigt. Zu den berücksichtigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gehören auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) sowie Arbeitsgelegenheiten (AGH) der Entgeltvariante. Die Verbleibsquote VQ (definiert als: [nicht Arbeitslose plus Arbeitslose, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind] / Austritte insgesamt x 100) gibt an, wie viele Teilnehmer zeitpunktbezogen 6 Monate nach Austritt aus einer Fördermaßnahme nicht arbeitslos sind. Maßnahmeteilnehmer, die sich zum Stichtag z. B. in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, in selbstständiger Erwerbstätigkeit, in Schule oder Ausbildung, in einer weiteren Fördermaßnahme, im Ruhestand, in Familienphase, in Krankheit oder auch Erwerbsunfähigkeit befinden, zählen zur Menge der „nicht Arbeitslosen“. Die hier dargestellten Ergebnisse werden ausgehend vom aktuellsten Austritt nach Ablauf des Untersuchungsintervalls (z. B. 6 Monate) und einer 6- monatigen Wartezeit ermittelt. Erst nach einer erforderlichen Wartezeit von 6 Monaten nach Recherchezeitpunkt ist die für die Beschäftigungsstatistik erforderliche Wartezeit erfüllt . Die Daten stellen Ergebnisse dar, die u. a. Aufschluss über die Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken nach Abschluss einer Maßnahme geben, die aber nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse zu interpretieren sind . Fachliche Hinweise zur Bewertung der dargestellten Ergebnisse Sowohl die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III als auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II werden erbracht, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. zu verkürzen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquote (EQ und VQ) gibt Hinweise auf den Erfolg der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. der Abgang aus Arbeitslosigkeit können in der Regel nicht ursächlich einem einzelnen Instrument der aktiven Arbeitsförderung zugerechnet werden. Für die Integration in den Arbeitsmarkt ist vielmehr ein Bündel von Faktoren wichtig: die Ausgangsqualifikation des Teilnehmers, die Stabilität seiner Gesundheit und Lebenssituation, die Dauer der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit, die Motivation des Teilnehmers, aber auch die Kombination von (mitunter mehreren) Fördermaßnahmen und Vermittlungsdienstleistungen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten hingegen beziehen die nach 6 Monaten bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Nichtarbeitslosigkeit auf eine einzelne Fördermaßnahme. Diese Quoten sollten deshalb nicht monokausal interpretiert werden. Die Chancen zur Eingliederung von Maßnahmeteilnehmern nach Austritt aus einer Fördermaßnahme hängen wesentlich von den allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen, d. h. dem Angebot an offenen Stellen ab. Je besser die Arbeitsmarktsituation, desto größer sind die Chancen zur Eingliederung von Maßnahmeteilnehmern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten weisen daher auch eine Saisonkomponente auf, die mit der Methode des gleitenden Durchschnitts nivelliert wird. Hinweise zum Vergleich der Rechtskreise Beim Vergleich der Rechtskreise ist zu beachten, dass die Teilnehmer an Fördermaßnahmen im Rechtskreis SGB II im Durchschnitt mit größeren Eingliederungsproblemen behaftet sind als die Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB III. Im SGB II sind oft mehrere aufeinander aufbauende Hilfen erforderlich, um den Betroffenen (wieder) näher an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Es ist deshalb zu erwarten, dass EQ und VQ für das SGB II niedriger ausfallen als im SGB III. Einzelne Teilerfolge in Form von Integrationsfortschritten können mit den hier dargestellten Eingliederungs- und Verbleibsquoten nicht abgebildet werden. Zeitreihenvergleich Zeitreihenvergleiche der Quoten EQ und VQ zu Austritten über die Jahre 2004 und 2005 hinweg sind aufgrund der Einführung des SGB II im Jahr 2005 in beiden Rechtskreisen nur eingeschränkt möglich. Für den Rechtskreis SGB II gibt es keine Vergleichswerte für Austritte vor 2005. Im Rechtskreis SGB III hat sich mit der Einführung des SGB II die Grundmenge an potentiellen Teilnehmern und Austritten in ihrer Struktur deutlich verändert, da die relativ arbeitsmarktfernen Arbeitslosenhilfeempfänger aus dem Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II wechselten. Hinweise zum Vergleich der Instrumente Bei der Bewertung der Eingliederungs- und Verbleibsquoten für einzelne Instrumente der aktiven Arbeitsförderung ist zu beachten, dass sich diese im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden. Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) führen den Teilnehmer an den Arbeitsmarkt heran und eröffnen ihm Perspektiven auf neue Einsatzbereiche. Es ist also damit zu rechnen, dass im Anschluss an diese Maßnahmen zunächst Sucharbeitslosigkeit eintritt. Dies ist z. B. bei Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen für die ausschließliche Vermittlung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 SGB III), die unmittelbar auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zielen, nicht der Fall. Beschäftigung schaffende Maßnahmen, von denen im Rechtskreis SGB II ein großer Anteil auf Arbeitsgelegenheiten (AGH) entfällt, sind ein erster Schritt, um die Maßnahmeteilnehmer an den Arbeitsmarkt heranzuführen. AGH werden oft bei Hilfebedürftigen mit multiplen Problemlagen eingesetzt und dienen vorrangig der Herstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung. Eine schnelle Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist bei den Teilnehmern von AGH in der Regel nicht wahrscheinlich. Teilnehmer in Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befinden sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. in selbstständiger Erwerbstätigkeit und sind somit bereits in den Arbeitsmarkt integriert. Die Nachbeschäftigungsfrist nach Eingliederungszuschüssen beträgt max. 12 Monate, der Stichtag zur Ermittlung von Eingliederungs- und Verbleibsquote fällt somit in die Nachbeschäftigungszeit. Mit Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit im SGB II bzw. Gründungszuschuss im SGB III wird die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert. Der erfolgreiche Fortbestand der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist näherungsweise mit der Verbleibsquote und nicht mit der Eingliederungsquote messbar. Aus diesen unterschiedlichen „Startpositionen“ der Teilnehmer heraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Ergebnisse im Hinblick auf eine Beschäftigung im Anschluss an die Förderung. Unterschiede in den Eingliederungs- und Verbleibsquoten verschiedener Instrumente sind nicht mit unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen. Bildungsinhalte zum Zertifikat über die Qualifizierung in Anlehnung an den Ausbildungsrahmenplan für …………………………. (Bezeichnung der Vollausbildung) im Berufsbildungsbereich der ………………………….. (Werkstattname) Herr/Frau ……………………. (Vorname u. Nachname) geboren am ………………. (Geburtsdatum) hat in der …-monatigen Qualifizierung folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben: Berufsfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten Berufsübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten Praktika __________________________ Ort und Datum _________________ __________________ __________________ Unterschrift Geschäftsführung Unterschrift Bildungsbegleitung eventuell eine weitere Unterschrift LOGO WERKSTATT S17-14055 S1714055_Anlage1.pdf Impressum Auswertung Methodische Hinweise Verbleib S1714055_Anlage1.pdf Impressum Auswertung Methodische Hinweise Verbleib S1714055_Anlage1 Impressum Auswertung Methodische Hinweise Verbleib S1714055_Anlage2