Drucksache 17 / 14 056 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 11. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014) und Antwort Evaluation von Projekten, Maßnahmen und Programmen der beruflichen Bildung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Besitzt der Senat eine einheitliche Listung aller Pro- jekte, Maßnahmen und Programme im Bereich der beruf- lichen Bildung? Wenn ja, bitte aufführen Zu 1.: Mit der Zuwendungsdatenbank verfügt der Se- nat über ein Instrument, dem Informationen über die Zu- wendungen der Senats- und Bezirksverwaltungen zu entnehmen sind. Die Transparenzdatenbank listet sämtli- che juristischen Personen auf, die Zuwendungen des Lan- des Berlin erhalten. Beide Datenbanken können über den Internetauftritt der Senatsverwaltung für Finanzen aufge- rufen werden. Darüber hinaus gibt es „Berlin Transfer“ (www.berlintransfer .net), das Berliner Fachportal für Wissens- und Erfahrungstransfer im Rahmen der europäischen Beschäf- tigungspolitik. Berliner Projekte in den Bereichen demo- grafischer Wandel und Fachkräfteentwicklung, soziale Eingliederung und berufliche Weiterbildung werden ab- gebildet und Informationen zu relevanten Themengebie- ten und Förderprogrammen zusammengestellt. 2. Inwiefern wurden Projekte, Maßnahmen und Pro- gramme bisher evaluiert? Zu 2.: Alle Maßnahmen und Programme, die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden, wer- den evaluiert. Die Evaluation erfolgt mittels des Pro- gramms EUREKA plus. Modell-und Pilotprojekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden extern, durch Eigenevaluation der Projektträger sowie durch Begleitung eines fachlichen Beirates immer in enger Abstimmung mit dem zuständi- gen Fachreferat evaluiert. In jedem Fall müssen sich die Projektträger mit den relevanten Akteurinnen und Akteu- ren der Region im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung z. T. auch bundesweit vernetzen. 3. In welchem Maße sind Finanzmittel für derartige Evaluationen im Haushalt festgelegt? Zu 3.: Finanzmittel, die für die Evaluation benötigt werden, sind in der Regel Bestandteil der Projektförde- rung. 4. Evaluiert der Senat selbst oder wird eine externe Organisation beauftragt? Zu 4.: Die Erstellung von Evaluationen setzt regelmä- ßig ein umfassendes evaluationsspezifisches Fachwissen voraus, das in den Verwaltungen nur in den seltensten Fällen vorhanden ist. Insofern und entsprechend Pkt. 2 sind Evaluationen im Bereich der Beruflichen Bildung ausschließlich von Externen durchgeführt worden. 5. Wenn dem Senat keine Evaluation aller Program- me, Projekte und Maßnahmen vorliegt, welche Program- me, Projekte und Maßnahmen wurden bisher evaluiert? Bitte gesondert aufführen. Zu 5.: Im Rahmen des ESF-Förderung werden Mo- dell- und Pilotprojekte der beruflichen Weiterbildung, internationale Weiterbildungsmaßnahmen, die Weiterbil- dungsberatung einschließlich Weiterbildungsdatenbank, Ausbildung in Sicht (AiS) und Ausbildungsplatzpro- gramm (APP) evaluiert. 6. Welche Indikatoren legt der Senat einer Evaluation zugrunde? Bitte gesondert für input, output und outcome aufführen. Zu 6.: Es gibt keine „Indikatorenschablone“, die über alle Evaluationen gleichermaßen gelegt werden kann. Vielmehr sind die Evaluationsindikatoren für jede Evalua- tion neu zu definieren. Maßgabe hierfür ist die inhaltliche Ausrichtung der zu evaluierenden Maßnahme, die spezifi- schen Rahmenbedingungen aber auch die besonders inte- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 056 2 ressierenden Informationen, die von einer Evaluation erwartet werden. 7. Wenn Evaluationsergebnisse vorliegen, wie wurden diese berücksichtigt bzw. welchen Einfluss hatten diese auf bestehende Projekte, Maßnahmen und Programme? Zu 7.: Evaluationsergebnisse führen in der Regel zur Entwicklung neuer Maßnahmen oder helfen, bestehende Maßnahmen bei deren Fortführung inhaltlich zu verbes- sern. So soll die noch nicht abgeschlossene Evaluation des „Landesprogramms Mentoring“ dazu führen, besonders gute Mentoringansätze zu extrahieren, um diese dann zu einem Regelangebot zu entwickeln. 8. Aufgrund welcher Indikatoren entscheidet der Senat über eine Fortführung bzw. Beendigung von Projekten, Maßnahmen und Programmen? Zu 8.: Auch hier gibt es keinen einheitlichen Maßstab. Grundsätzlich gilt aber, dass keine Maßnahme fortgeführt werden kann, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Liegen darüber hinaus Evaluationsergebnisse vor, so spielen diese eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über eine Fortsetzung. Ansonsten wird natürlich bei jeder Maßnahme regelmäßig überprüft, ob die Ziele erreicht werden. Ist dies nicht mehr der Fall, findet auch keine Fortsetzung statt. 9. Sind die Evaluationsergebnisse öffentlich zugäng- lich? Zu 9.: Evaluationsergebnisse werden in der Regel ver- öffentlicht, häufig auch in elektronischer Form. So müs- sen Modell- und Pilotprojekte ihre Ergebnisse in Form von Evaluationsberichten, Praxisleitfäden und/oder best- practice veröffentlichen und auf Tagungen, Workshops und Messen einer breiten Fachöffentlichkeit vorstellen. In einigen Fällen ist es gelungen, diese Ergebnisse bundes- weit und auch im Ausland zu verbreiten. 10. Inwiefern werden öffentlich geförderte Träger in ihrer Arbeit evaluiert? Zu 10.: Sofern mit der Begriffsfolge „öffentlich geförderte Träger“ eine institutionelle Förderung eines Trägers gemeint ist, so findet diese im Bereich der Beruflichen Bildung nicht statt. Ansonsten müssen sich Träger, die eine öffentlich geförderte Maßnahme umsetzen wollen, ähnlich wie bei der AZAV (Akkreditierungs- und Zulas- sungsverordnung Arbeitsförderung), einer entsprechenden Zertifizierung ihres Managementsystems unterwerfen. Diese erfolgt meistens nach den Regeln der „Organization for Standardization“ (ISO) kann aber auch jede andere anerkannte Zertifizierung beinhalten. Eine entsprechende Zertifizierung gilt allgemein als geeigneter Nachweis für eine qualifizierte Umsetzungskompetenz. 11. Werden Träger auf Grund ihrer Ergebnisse evalu- iert oder findet auch eine Prozessevaluierung ihrer Arbeit statt? Zu 11.: Eine explizite Evaluation von Trägern, neben der bereits in Frage 10 benannten Zertifizierung, findet nicht statt. Berlin, den 08. Juli 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014)