Drucksache 17 / 14 058 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (GRÜNE) vom 19. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014) und Antwort Umsetzung von Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum in den Jahren 2011 - 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Investitionsprojekte wurden in den einzelnen Bezirksverwaltungen und in den Senatsverwaltungen in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils abgeschlossen? Zu 1.: Die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten (Skzl-Kult) ist verantwortlich für Kunstwettbewerbe im Bereich Kunst am Bau bei Bauprojekten der Hauptver- waltung sowie Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum (Einzelplan 03, Kapitel 0310, Titel 81278).Die Realisie- rung der Wettbewerbsergebnisse lag in den Händen der für Baumaßnahmen der Hauptverwaltung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm). Diese hat in den Jahren 2011 bis 2013 bei nachfolgend genannten Investitionsprojekten Kunst am Bau abgeschlossen: - Sanierung Gedenkstätte Hohenschönhausen – 1. Bauabschnitt - Heidering – Neubau einer Anstalt des geschlossenen Männervollzugs - Ersatzbau eines Unterkunftsgebäudes für den offenen Vollzug in der JVA Düppel - Neubau Umbau der vorhandenen Schulgebäude der Staatlichen Ballettschule - Ausbau HTW Campus Schöneweide - Charité, Neubau Vorklinik und Forschungszentrum Campus Mitte - Neubau einer Sporthalle in der Malmöer Straße - Jacob-Wilhelm-Grimm-Zentrum der Humboldt- Universität zu Berlin. Als Investitionsprojekt für Kunst im Stadtraum wurde das Denkzeichen Georg Elser von SenStadtUm realisiert. Kunst am Bau für den Neubau der Hotelfachschule Berlin in der Niederwallstraße wurde nach Durchführung eines Auswahl-/Angebotsverfahrens gemäß der Allge- meinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchfüh- rung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) durch SenStadtUm abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Neue Gesellschaft für Bilden- de Kunst im Rahmen einer jährlichen Zuwendung aus den o.g. Mitteln für Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum das Projekt „Kunst im Untergrund“ realisiert. Das Denkzeichen in Berlin-Buch für die Opfer der na- tionalsozialistischen Zwangssterilisationen und „Euthanasie “-Morde wurde aus den o.g. Mitteln der Skzl-Kult durch das Hochbauamt Pankow abgeschlossen. Projekte der Kunst am Bau im Rahmen von Investiti- onsmaßnahmen der Bezirke führen diese in eigener Ver- antwortung durch. Die dazu erforderlichen Abfragen hat das u.a. für diese Aufgabe aus Kapitel 0310, Titel 68577 geförderte Büro für Kunst im öffentlichen Raum (BfKiöR) der Kulturwerk GmbH des Berufsverbandes Bildender Künstler in Berlin durchgeführt:  Neukölln: Im Rahmen des Konjunkturprogramms KII wurde die Baumaßnahme „Schulerweiterung für die Liebig Schule“ im Haushaltsjahr 2011 fertiggestellt.  Pankow: Fertigstellung der Baumaßnahme „Neubau einer Sporthalle und Sportaußenanlage Str. 18 Nr. 37 Charlottenstraße“. 2. Wie hoch hätten nach der Anweisung Bau angesichts der endgültigen Kosten jeweils die Ausgaben für Kunst am Bau-Projekte sein müssen und welche Mittel wurden real für Kunst am Bau-Projekte bei der jeweiligen Maßnahme ausgegeben? Zu 2.: Grundsätzlich richten sich die für Kunst am Bau einzustellenden Ansätze (Ausgaben für Künstlerhonorare sowie für Material- und Herstellungskosten einschließlich der Verfahrenskosten) nach den Vorgaben der Anweisung Bau – ABau. Für die Höhe der Künstlerhonorare und Verfahrenskosten sowie der Material- und Herstellungskosten gelten bei Hoch- und Landschaftsbaumaßnahmen sowie bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen die Richtsätze nach der folgenden Tabelle. Als Berechnungsgrundlage dient die Bausumme der geprüften Bauplanungsunterlage (BPU) – jedoch nur die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276-1 bei Hochbaumaßnahmen bzw. Kostengruppe Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 058 2 500 nach DIN 276-4 bei Landschaftsbaumaßnahmen, Inge- nieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Bausumme Verwendung Ansatz für Kunst am Bau in die In T € Kosten- Prozent- Gruppe satz _________________________________________________________________________________ 250 -1.000 Material- und Herstellungskosten 1,0 % 620 Künstlerhonorar u. Verfahrenskosten 1,0 % 750 _________________________________________________________________________________ Gesamt 2,0 % mindestens jedoch 3.750 1.000- Material- und 50.000 Herstellungskosten 0,5 % 620 Künstlerhonorar u. Verfahrenskosten 0,5 % 750 _________________________________________________________________________________ Gesamt 1,0 % mindestens jedoch 10.000 € über 50.000 Material- und Herstellungskosten --- maximal 250.000 € 620 Künstlerhonorar u. Verfahrenskosten --- maximal 250.000 € 750 _________________________________________________________________________________ Gesamt --- maximal 500.000 € Material- und Herstellungskosten sind bei den Kos- tengruppen 620, die Kosten für die Durchführung von Wettbewerben und anderen Auswahlverfahren und für die Beratung durch bildende Künstlerinnen und Künstler bzw. Kunstsachverständige sowie die Honorarkosten in der Kostengruppe 750 zu veranschlagen. Innerhalb der Gesamtsummen können – je nach Projekt – die Anteile verändert werden, wobei als untere Grenze für das Künst- lerhonorar ein Fünftel der Gesamtsumme zu sichern ist. Die in der BPU geprüften Kunst am Bau-Ansätze sind maximal zur Verfügung stehende Bruttobeträge für Ver- fahrenskosten, sämtliche Honorare (einschließlich Künst- lerhonorar), Material und Herstellung. Die Höhe der Ver- ausgabung ergibt sich aus der Kostenschätzung der Künstlerin / des Künstlers für den im Wettbewerb zur Realisierung empfohlenen Entwurf und der Kostenauf- stellung für die Überarbeitung als Grundlage der Beauf- tragung. Im Land Berlin sind die Regelungen der Anweisung Bau – ABau sowohl von den Hauptverwaltungen als auch von den Bezirken anzuwenden. Im Einzelnen der unter Beantwortung zu Frage 1. ge- nannten bezirklichen Realisierungen:  Neukölln: Schulerweiterung für die Liebig Schule Ansatz für Kunst am Bau rund 25.000,00 €, davon wurden 19.900,00 € verausgabt.  Pankow: Neubau einer Sporthalle und Sportaußenanlage , Charlottenstraße Ansatz für Kunst am Bau rund 26.430,00 €, davon 23.800,00 € verausgabt. 3. In welchen Fällen wurde jeweils ein Wettbewerbsverfahren nach der Anweisung Bau durchgeführt, um die beauftragten Künstler/innen auszuwählen? Zu 3.: Die Skzl-Kult hat die für Kunst am Bau- Projekte geltenden Regelungen der Anweisung Bau – ABau in jedem Fall befolgt. Die Durchführung der Wett- bewerbe erfolgt gemäß dem für Architekturwettbewerbe konzipierten Regelwerk der Richtlinie für Planungswett- bewerbe (RPW2013), soweit deren Regelungen auf Kunst- und Gestaltungswettbewerbe angewandt werden können. Es wurden Offene ein- und zweiphasige Kunst- wettbewerbe sowie Nichtoffene Kunst- und Gestaltungs- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 058 3 wettbewerbe mit zum Teil vorgeschalteten offenen Be- werbungsverfahren durchgeführt; die Anzahl von 7 – 30 eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist jeweils dem Projekt und der Investitionssumme angemessen und basiert auf den Beratungen des gemäß Anweisung Bau - ABau zuständigen Beratungsausschusses Kunst (BAK) bei der Skzl-Kult. Für die bezirklichen Projekte haben die Recherchen des BfKiöR folgenden Sachstand ergeben: 2011 BA Charlottenburg-Wilmersdorf: - Eissporthalle Glockenturmstraße, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 7 eingeladenen Künstler /innen BA Lichtenberg: - Carl-von-Linné Schule, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler/innen - Kastanienhofschule, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 10 eingeladenen Künstler/innen - Oberseeschule, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler/innen BA Pankow: - Sporthalle Grundschule Hauptstraße 66, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler/innen BA Reinickendorf: - Schulstandorte Märkisches Viertel Stadtumbau West, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 8 eingeladenen Künstler/innen BA Treptow-Köpenick: - Zentrum für Mikrotechnik und Materialforschung, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 42 eingeladenen Künstler/innen 2012 BA Marzahn-Hellersdorf: - Sportfunktionsgebäude Cecilienstraße, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 3 eingeladenen Künstler/innen BA Pankow: - Sporthalle Charlottenstraße Niederschönhausen, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler/innen BA Tempelhof-Schöneberg: - Denkzeichen Annedore und Julius Leber, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler/innen BA Treptow-Köpenick: - Mittelpunktbibliothek Schöneweide, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 7 eingeladenen Künstler/innen 2013 BA Mitte: - Schillerbibliothek, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler/innen BA Neukölln: - Lidl-Fassade, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 4 eingeladenen Künstler/innen - Gestaltungselemente Karl-Marx-Straße, Nichtoffener Kunstwettbewerb mit 5 eingeladenen Künstler /innen BA Pankow: - Kita Agnes-Wabnitz-Straße, Auswahlverfahren mit 5 eingeladenen Künstlern 4. In welchen der unter 3 genannten Projekte wurden die Wettbewerbe erst nach Abschluss der eigentlichen Bautätigkeiten durchgeführt? Zu 4.: Für die vom Senat 2011-2013 gesteuerten Pro- jekte wurde in keinem Fall ein Wettbewerb für Kunst am Bau erst nach Abschluss der eigentlichen Bautätigkeit durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 058 4 5. In welchen Fällen wurde der Beratungsausschuss Kunst nicht am Verfahren beteiligt? Zu 5.:Für die vom Senat gesteuerten und realisierten Projekte wurde der Beratungsausschuss Kunst (BAK) auf Grundlage der Anweisung Bau – ABau in jedem Fall jeweils am Verfahren beteiligt (siehe Antwort zu Frage 3). Gemäß Anweisung Bau – ABau können die Bezirke eine Beratung durch den BAK auf Anforderung in An- spruch nehmen. Ansonsten haben fast alle Bezirke (außer Reinickendorf und Spandau) im Rahmen ihrer bezirkli- chen Autonomie eigene Fachbeiräte für Kunst im öffent- lichen Raum eingerichtet. 6. In welchen Fällen wurde die Umsetzung der Kunst am Bau Maßnahme durch Architekt/innen oder sonstige am Bau beteiligte Stellen ohne die gesonderte Beauftra- gung von Künstler/innen umgesetzt? Zu 6.: In keinem Fall der vom Senat realisierten Um- setzungen von Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum im Zeitraum von 2011 bis 2013 erfolgte dies ohne die geson- derte Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern durch Architektinnen und Architekten. 7. Wie viele Künstler/innen wurden in den einzelnen Verfahren jeweils zur Teilnahme am Wettbewerb einge- laden? Zu 7.: Zu Nichtoffenen Wettbewerben wurden je nach Art und Bedeutung der Aufgabe sowie entsprechend der für das Verfahren zur Verfügung stehenden Mittel unter- schiedlich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom BAK empfohlen und vom Auslober eingeladen bzw. aus offenen Bewerbungsverfahren, die Nichtoffenen Wettbe- werben vorgeschaltet waren, ermittelt und eingeladen. Insgesamt wurden 82 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Zeitraum von 2011 bis 2013 zu den vom Senat ausge- lobten Nichtoffenen Wettbewerben für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum eingeladen, die Teilnehmerzahl vari- iert zwischen 7 bis 30 je Wettbewerbsverfahren. Bei Of- fenen Wettbewerben liegt die Teilnehmerzahl ungleich höher. Entsprechend höher ist der finanzielle und perso- nelle Verfahrensaufwand, der sich daher nur bei großen Projekten rechtfertigt. Für die bezirklichen Verfahren zu Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. 8. In welchen Fällen wurde bei der Auslobung von Wettbewerben von den Empfehlungen des Beratungsaus- schusses Kunst abgewichen? Zu 8.: In keinem Fall wurde von den Empfehlungen des BAK in den Jahren 2011-2013 bei der Auslobung von Wettbewerben für Kunst am Bau abgewichen. Bei der Auslobung von Wettbewerben der Kunst im Stadtraum wurde 2012 in einem Fall von der Empfehlung des BAK abgewichen: Der BAK hatte einen Nichtoffenen Gestaltungswettbewerb für das „Gedenken Auerbach ´sches Waisenhaus“ mit Benennung von 5 gesetzten Künstlerinnen und Künstlern empfohlen. Von diesem Verfahren wurde zugunsten eines vorgeschalteten deutschlandweit offenen Bewerbungsverfahrens für die Auswahl von 12 Teilnehmer/innen für den nachfolgenden Nichtoffenen Gestaltungswettbewerb abgewichen. Grund war die inzwischen durch historische Grundlagenrecher- che belegte höhere Bedeutung des Erinnerungsortes im gesamtstädtischen Gedenkkontext. Über die Abweichung von dieser Empfehlung und die Gründe hierfür wurde der BAK gemäß Anweisung Bau – ABau mit der o.g. Begründung zeitnah informiert (siehe Antwort zu Frage 3). 9. Wie viele Künstler/innen wurden insgesamt in den 3 Jahren mit der Realisierung von Projekten beauftragt und wie viele davon wurden mehrfach beauftragt (bitte Aufschlüsselung x Künstler/innen 2x, 3x 4x usw.) Zu 9.: Es wurden im Zeitraum 2011 bis 2013 insge- samt 42 Künstlerinnen und Künstler mit Realisierungen der vom Senat gesteuerten Projekten für Kunst im Stadt- raum und am Bau betraut. Davon wurde eine Künstlerin zweimal beauftragt, da sie sowohl in einem Nichtoffenen als auch in einem Offenen Kunst am Bau-Wettbewerb zur Realisierung empfohlen wurde; beide Wettbewerbe wur- den anonym durchgeführt. Für die Bezirke hat die Recherche über das BfKiöR ergeben, dass 16 Künstlerinnen und im Zeitraum von 2011 bis 2013 beauftragt wurden. Eine mehrfache Beauf- tragung war nicht darunter. 10. Welche Maßnahmen wurden Jahren 2011-2013 aus dem Titel Kunst im Stadtraum jeweils finanziert und wie stellen sich die Antworten auf die Fragen 3,5,7,8 und 9 in Bezug auf diese Maßnahmen dar? Zu 10.: Zur Frage der Finanzierung von Projekten der Künstlerischen Gestaltungen im Stadtraum (Kapitel 0310, Titel 81278) verweise ich auf die entsprechende Bericht- erstattung meines Hauses an die Ausschüsse des Abge- ordnetenhauses von Berlin im Rahmen der Haushaltsbera- tungen für die Doppelhaushalte 2010/2011 und 2012/2013. Berlin, den 15. Juli 2014 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014)