Drucksache 17 / 14 061 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 23. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014) und Antwort Studentisches Wohnen in Berlin III - Fünf Liegenschaften, aber kein Kosten- und Zeit- plan? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Roten Nr. 1018 A schreibt der Senat, die Durchschnittskosten für den studentischen Wohnungsbau lägen bei 54.000 Euro pro Wohnplatz. Wie hoch sind die Durchschnittskosten pro Wohnplatz in Berlin? Zu 1.: Bei dem in der Roten Nr. 1018A genannten Durchschnittskostensatz von 54.000 € handelt es sich um die bundesweiten Durchschnittskosten. Ein Durch- schnittskostensatz für Berlin steht nicht zur Verfügung, da in den letzten Jahren im Land Berlin von öffentlicher Hand kein studentischer Neubau geschaffen wurde. 2. In der Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13406 schreibt der Senat, für fünf öffentliche Liegenschaften, die der Liegenschaftsfonds zur Verfügung gestellt hat, hat das Studentenwerk bereits Baukörperplanungen und Kosten- einschätzungen vorgenommen. Mit welchen Kosten rech- net das Studentenwerk insgesamt und mit welchen Kosten jeweils an welchem Standort? Zu 2.: Das Studentenwerk Berlin hat erste Schätzun- gen für die fünf Grundstücke aufgrund diverser Annah- men getätigt. Diese dienten nur als erste Anhaltspunkte. Anhand der Modellrechnung, die das Studentenwerk Berlin aktuell mit den landeseigenen Wohnungsunter- nehmen erstellt, werden sich konkrete Zahlen ergeben. Diese beziehen sich allerdings nur auf das Grundstück Nordbahnstraße, da hierfür die Modellrechnung erstellt wird. Im Bericht, den die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum 31.08.2014 dem Senat vorlegen muss, werden voraussichtlich konkretere Anga- ben gemacht werden können. 3. Durch welche Mittel wird die Errichtung von Wohnheimplätzen an den genannten Standorten in wel- cher Höhe jeweils und insgesamt finanziert? Zu 3.: Laut Senatsbeschluss vom 29.04.2014 nehmen die landeseigenen Wohnungsunternehmen für die Schaf- fung der zusätzlichen studentischen Wohnplätze erforder- lichenfalls Kredite auf. 4. Wie hoch ist das Finanzierungs- bzw. Investitions- volumen für die fünf Standorte? Zu 4.: Die Frage kann frühestens nach Vorliegen der Modellrechnung beantwortet werden. Die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird dem Senat zum 31.08.2014 über den aktuellen Sachstand be- richten. 5. Welcher konkrete Zeitplan liegt zur Herrichtung der Wohnheimplätze auf den fünf Grundstücken vor? a) Bis wann ist realistischerweise mit der Eröffnung bzw. mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Zu 5.: Diese Frage kann aktuell nicht beantwortet werden. Unter andrem wird die Modellrechnung hier voraussichtlich weitere Erkenntnisse bringen. 6. Wie viele Wohnheimplätze sollen pro Standort ge- schaffen werden? Zu 6.: Bisher existieren nur die ersten Schätzungen des Studentenwerks Berlin für die bereits bekannten fünf Grundstücke. Demnach könnten auf den 2 Grundstücken in der Amrumer Straße (Bezirk Mitte – Wedding) insgesamt ca. 180 - 200 Plätze entstehen, auf dem Grundstück in der Buschallee (Bezirk Pankow-Weißensee) ca. 140 Wohnplatze, auf dem Grundstück in der Nordbahnstraße (Bezirk Wedding) zwischen 100 und 200 Plätzen, je nach Entscheidung des zuständigen Bauamtes sowie auf dem Grundstück Steglitzer Damm (Bezirk Steglitz) ca. 70 Plätze. Für jeden Standort werden diese Zahlen jedoch noch einmal im Rahmen von konkreten Planungen der Wohnungsunternehmen und des Studentenwerks zu über- prüfen sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 061 2 7. Mit welcher Miethöhe ist an den jeweiligen Stand- orten zu rechnen? Zu 7.: Die Miethöhe ist ohne Vorliegen der Modell- rechnung nicht ermittelbar. Als Zielwert wurde eine ma- ximale Miethöhe von 300 €/Monat bruttowarm vorgegeben . 8. Gibt es weitere Standorte, auf denen in den kom- menden Jahren Wohnheimplätze errichtet werden sollen? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Stadtteil, Straße und – sofern bekannt – nach Zeitplan, Kosten und Träger. Zu 8.: Über die fünf Grundstücke hinaus gibt es noch keine Festlegungen. 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 9. und 10.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 03. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014)