Drucksache 17 / 14 062 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 23. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014) und Antwort Studentisches Wohnen in Berlin IV: Wer kooperiert mit wem? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13173 vom 03. Februar 2014 schreibt der Senat, die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlin würden im Rahmen des „Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ vom 4. September 2012 ihre Erfahrungen, die sie als Vermieter von Wohnungen an Studierende gesammelt haben mit den Erkenntnissen des Berliner Studentenwerks und der Sozialreferate der Studierenden- vertretungen abgleichen. Wann fanden seit dem 4. Sep- tember 2012 bis heute Gespräche zwischen welchen der genannten Akteure statt und was waren der Inhalt und die Ergebnisse dieser Gespräche? a) Insofern keine Gespräche stattfanden: Welche Gründe liegen dem Senat dafür vor, dass die Kooperation nicht zustande kam? 2. In der genannten Schriftlichen Anfrage schreibt der Senat weiter, seit dem 4. September 2012 würden die genannten Akteure gemeinsam prüfen, inwieweit eine Erweiterung und Vertiefung von Kooperationsmöglich- keiten zum studentischen Wohnen sowohl im Wohnungs- bereich, als auch bei den Wohnheimen im jeweiligen Bestand möglich ist. a) Wann fand die Prüfung statt? b) Was ist der Inhalt und was sind die Ergebnisse der Prüfung? c) Insofern keine Prüfung gab: Welche Gründe liegen dem Senat dafür vor, dass die Prüfung nicht zu- stande kam? 3. In der Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13406 vom 05. März 2014 schreibt der Senat, die sechs Wohnungs- baugesellschaften würden sich im Rahmen des in Frage 1 genannten Bündnisses zu einem „umfassenden Maßnahmenbündel “ verpflichten, das auch die „Unterstützung studentischen Wohnens“ einschließt. Was ist konkret unter „Unterstützung“ zu verstehen? a) Kann die „Verpflichtung“ als verbindlicher Anspruch verstanden werden oder handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Empfehlung? Zu 1. bis 3.: Im Rahmen des Bündnisreportings und des von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zusammen mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) erarbeiteten Marke- tingaktionen zum studentischen Wohnen fanden regelmä- ßig auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche zwischen den beteiligten Akteuren zum studentischen Wohnen statt. Eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Gesprächs- termine liegt nicht vor. Stellvertretend werden hier die jeweiligen Gesprächsgegenstände dazu angeführt. Exemplarisch dafür stehen die bei den Gesprächen mitei- nander verabredeten Maßnahmen im Rahmen der Studen- tenaktion im Wintersemester 2013/2014, die einen Ein- druck über den Umfang und die Beteiligung der dafür notwendigen Abstimmungsgespräche vermitteln: 1. Microsite „studi-wohnen-berlin.de“, 2. Webflyer – Information über das Angebot, 3. Plakataktion in Mensen und in Studentenwohn- heimen, 4. Infoscreens in den Mensen des Studentenwerks, 5. Teilnahme am „Wohntag“, der gemeinsam u.a. von Berliner Mieterverein, Studentenwerk, BBU und der Humboldt-Universität zu Berlin, 6. Teilnahme an der Messe „Richtig starten“ des Studentenwerks , 7. Homepage-Verlinkungen der beteiligten Partner, 8. Gemeinsame Pressepräsenz zum Start der gemein- samen Aktion etc. Im weitesten Sinne bilden die angeführten Maßnah- men das Grundgerüst des „umfassenden Maßnahmenbündels “, in dessen Ergebnis allein im Zeitraum September 2012 bis Dezember 2013 1.381 Vermietungen an Studie- rende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen erfolg- ten, womit die im Bündnis ursprünglich angestrebte Zahl von 500 Vermietungen deutlich überschritten wurde. Daraus ist zu erkennen, dass die im umfassenden Maß- nahmenbündel zum Ausdruck kommende Unterstützung nachhaltig wirkt und einen wichtigen Beitrag dazu leistet, Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler mit Wohnraum zu versorgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 062 2 4. Im Ausschuss für Wissenschaft, in der Sitzung vom 30. April 2014 kündigte Senatorin Frau Scheeres an, Musterkooperationsverträge mit den „entsprechenden Akteuren“ würden ausgearbeitet werden. a) Wer sind diese „Akteure“ konkret? b) Was sollen diese Musterkooperationsverträge in- haltlich enthalten? c) Wie sollen sie umgesetzt werden, wenn die bishe- rigen Kooperationen nicht zustande kamen? d) Bis wann ist mit der Fertigstellung und bis wann ist mit der Umsetzung dieser Verträge zu rechnen? Zu 4.: a) Die Akteure bei der Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 29.04.2014 sind die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Stu- dentenwerk Berlin, der Liegenschaftsfonds sowie die landeseigenen Wohnungsunternehmen (bisher HOWOGE, GESOBAU und GEWOBAG). b) Laut Senatsbeschluss vom 29.04.2014 sollen das Studentenwerk Berlin und die landeseigenen Wohnungsunternehmen Musterverträge erarbeiten, zu welchen Voraussetzung die Überlassung des neu geschaffenen studentischen Wohnraums an das Studentenwerk Berlin zur Bewirtschaftung er- folgt. c) Es handelt sich nicht um Musterkooperationsverträge zwischen den Akteuren, sondern um Muster- verträge, die sich auf die Überlassung des studenti- schen Wohnraums zur Bewirtschaftung beziehen. d) Dem Senat ist zum 31.08.2014 über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Senatsbeschlusses, insbesondere auch über die Inhalte der Musterver- träge zu berichten. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 03. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014)