Drucksache 17 / 14 064 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 23. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014) und Antwort „Willkommensklassen“ an Berliner Schulen III – Ferienschulen für Schüler*innen aus Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche werden an wel- chen Schulen und in welchen Bezirken in den kommen- den Sommerferien an den “Ferienschulen für Schüler *innen aus Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse” teilnehmen? Zu 1.: In den Sommerferien 2014 werden nach bishe- riger Planung 371 Kinder und Jugendliche aus Berlin an den „Ferienschulen für neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse“ teilnehmen. Es werden zweiundzwanzig Ferienschulen von neun Trägern in sechs Berliner Bezirken angeboten. Erwartete Teil- nahme an den Ferienschulen der Träger nach Bezirk: Mitte: 50 Schülerinnen und Schüler Spandau: 75 Schülerinnen und Schüler Neukölln: 112 Schülerinnen und Schüler Marzahn-Hellersdorf: 20 Schülerinnen und Schüler Lichtenberg: 50 Schülerinnen und Schüler Reinickendorf: 64 Schülerinnen und Schüler Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Ferien- schule kommen teilweise aus unterschiedlichen Schulen und auch aus benachbarten Bezirken (siehe Antwort zu Frage 4). 2. Wie viele Stunden pro Tag und in der Woche ver- bringen Schüler*innen während der kommenden Som- merferien in den “Ferienschulen”? Insofern dies von Bezirk zur Bezirk oder von Schule zu Schule unterschiedlich ist, bitte pro Bezirk bzw. pro Schule aufschlüsseln. a) Findet der Unterricht bzw. die Betreuung in den “Ferienschulen” über die gesamten Sommerferien statt? b) Wenn nein, in welchen Zeiträumen findet der Un- terricht statt? Zu 2.: Die Organisation der Ferienschulen und damit auch deren Umfang und Dauer unterscheidet sich von Träger zu Träger. In der Regel findet eine Ferienschule täglich für 6 Stunden und über einen Zeitraum von 2-3 Wochen statt. Wenn es sich organisatorisch anbietet, wird die Ferienschule nach den Ferien noch um eine unter- richtsbegleitende Nachbetreuung erweitert. 3. Nach welchen Verfahren werden die “Ferienschulen ” in den Bezirken bzw. in den Schulen eingerichtet? Zu 3.: Träger der freien Jugendhilfe bewerben sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft mit individuellem Ferienschulkonzept auf eine Zuwendung zur Durchführung einer Ferienschule. Sie orientieren sich dabei an den Zielen der Maßnahme (siehe Antwort zu Frage 9), benennen die individuelle Zielgrup- pe unter Auflistung der mit dem Träger kooperierenden Schulen oder Erstaufnahmeeinrichtungen und lassen die spezifischen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte des Trägers in das Konzept einfließen. 4. Laut der Antwort in der Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13419 werden die “Ferienschulen” in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Um welche Träger handelt es sich jeweils? Bitte pro Bezirk und pro Schule aufschlüsseln. Zu 4.: Mitte: Zirkus Internationale e.V. (Albert-Gutzmann- Grund- schule, Leo-Lionni-Grundschule), Zukunft Bauen (Albert-Gutzmann-Schule), Gesellschaft für Interkul- turelles Zusammenleben e.V. (Gesundbrunnen- Grundschule, Gottfried-Röhl-Grundschule) Spandau: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V (Ro- bert-Reinick-Grundschule), Gesellschaft für Interkul- turelles Zusammenleben e.V. (3 Erstaufnahmeeinrich- tungen) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 064 2 Neukölln: Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfe e.V. (Hans-Fallada-Schule, Löwenzahn-Schule), Nachbar- schaftsheim Neukölln (Schule am Teltowkanal, Richard-Schule, Konrad-Agahd-Schule, Kepler- Schule, Schule an der Windmühle) Marzahn-Hellersdorf: Arbeiterwohlfahrt Spree-Wuhle e.V. (Falken- Grundschule, Ebereschen-Grundschule, Schule am grünen Stadtrand) Lichtenberg: Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt (2 Erstauf- nahmeeinrichtung) Reinickendorf: Albatross e.V. (Mark-Twain-Grundschule, Hermann- Schulz-Grundschule, Reineke-Fuchs-Grundschule, Chamisso-Grundschule, Hannah-Höch-Grundschule, Charlie-Chaplin-Grundschule, 2 Erstaufnahmeeinrich- tungen) 5. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. aufgrund wel- cher Richtlinie, Vorschrift oder Anweisung erfasst der Bezirk Mitte die Staatsangehörigkeit der Ferienschulteil- nehmer*innen? a) Zu welchem Zweck wird die Staatsangehörigkeit im Bezirk Mitte erhoben? b) Welche weiteren Bezirke erheben die Staatsange- hörigkeit der Ferienschulteilnehmer*innen jeweils zu welchem Zweck? Zu 5.: Die Staatsangehörigkeit der Ferienschulteil- nehmerinnen und Ferienschulteilnehmer wird von dem durchführenden Träger erhoben und aus statistischen Gründen anonymisiert an die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft weitergeleitet. 6. Was kosten die Ferienschulen und wie werden die Ferienschulen finanziert? Bitte pro Bezirk und pro Schule aufschlüsseln. a) Wo sind die Mittel etatisiert? Zu 6. u. 6a): Die Kosten einer Ferienschule belaufen sich durchschnittlich auf 5,50 € pro Teilnehmerin und Teilnehmer pro Stunde. Die Teilnahme an Ferienschulen ist kostenlos. Die durchführenden Träger erhalten hierfür Mittel aus dem Aktionsplan Roma. Die Mittel sind im Einzelplan 10, in Kapitel 1010, Titel 68569, Teilansatz 4 etatisiert. 7. Ist der Besuch der “Ferienschule” freiwillig oder unterliegen die Kinder und Jugendlichen bzw. ihre Sorge- berechtigen während der Ferienzeit der Schulpflicht? Zu 7.: Der Besuch der Ferienschule ist freiwillig. Nach freiwilliger Anmeldung wird eine regelmäßige Teilnahme erwartet und vom durchführenden Träger unterstützt. 8. Wie viele Fachkräfte stehen in welchen Bezirken und in welchen Schulen in den kommenden Sommer- ferien zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den „Ferienschulen“ zur Verfügung? a) Wo sind diese Fachkräfte angestellt? b) Welche Ausbildung oder Qualifikation haben diese Fachkräfte? Zu 8.: Die Fachkräfte sind beim jeweiligen Träger an- gestellt oder werden über Honorarvertrag von diesem für projektspezifische Aufgaben beauftragt. Es wird überwie- gend mit einem Betreuungsschlüssel von 1:6 geplant. In der Regel handelt es sich bei dem Personal um Er- zieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozial- arbeiter. Dazu kommen je nach Angebot des Trägers Volkshochschul-Lehrkräfte, Lernbegleiter und Lernbe- gleiterinnen der kooperierenden Schulen, Integrationslot- sinnen und Integrationslotsen und unterschiedlich qualifi- zierte Workshopleiterinnen und Workshopleiter aus dem künstlerischen oder darstellenden Bereich. 9. Liegen zur Planung oder zur Durchführung des Un- terrichts oder zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den „Ferienschulen“ Rundschreiben, Rechtsvorschriften , Arbeitsanweisungen oder Richtlinien des Senats oder der bezirklichen Schulämter vor? a) Wenn ja, welche in welchen Bezirken? (bitte als Anlagen beifügen) b) Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Nähere Angaben zur Maßnahme sowie die als Anlage beigefügten „Hinweise zum Konzept einer Ferienschule “ sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/sprachfoerd erung/fachinfo.html#Ferienschule) veröffentlicht und dienen als Richtlinie für Planung und Durchführung. Die in den Konzepten dargelegte Unterrichtsplanung wird individuell geprüft und abgesprochen. 10. Inwiefern unterscheidet sich der Unterricht in den „Ferienschulen“ von dem in der regulären Schulzeit? Zu 10.: In der Regel findet morgens ein ca. 2,5 stündi- ger gezielter Sprachunterricht zu thematischen Schwer- punkten statt. Anschließend wird das Erlernte in spieleri- scher und/oder künstlerischer Auseinandersetzung gefes- tigt. 11. Gab es jemals im Berliner Schulgesetz ein Recht auf Ferien für Schülerinnen und Schüler wie im § 48 BremSchulG? a) Wenn ja, wann wurde es aus welchen Gründen heraus von wem abgeschafft? b) Wenn nein, warum eigentlich nicht? c) Würde ein Recht auf Ferien für Schüler*innen im Berliner Schulgesetz die Teilnahme an der “Ferienschule ” rechtlich erschweren oder unmöglich machen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 064 3 Zu 11.: Im Land Berlin ergibt sich das Recht auf Feri- en aus § 53 Abs. 3 Schulgesetz in Verbindung mit der Ferienordnung. Zudem enthält das Hamburger Abkom- men (Abkommen zwischen den Ländern der Bundesre- publik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schul- wesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971) allgemei- ne Bestimmungen u.a. über die Dauer der Ferien. Nach dem Hamburger Abkommen beträgt die Gesamtdauer der Ferien während eines Schuljahres 75 Werktage, darin müssen 12 Samstage enthalten sein. Es besteht daher im Land Berlin keine abweichende Rechtslage in Bezug auf die Ferienregelung. Die Teilnahme an den Ferienschulen ist freiwillig, so- dass eine Kollision mit dem Recht auf Ferien nicht be- steht. 12. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezirken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung die- ser Kleinen Anfrage beteiligt? 13. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 12. und 13.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6  10178 Berlin-Mitte  www.berlin.de/senbjw Ulrike Grassau, II A 2, Tel. 90227 5693, Email: ulrike.grassau@senbjw.berlin.de Stand Mai 2014 Ferienschulen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenn tnisse Hinweise zum Konzept einer Ferienschule Zielgruppe einer Ferienschule: Die Zielgruppe sind neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Eingliederung in den Regelbereich benötigen. Dies sind in erster Linie Schüler/innen aus Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse bzw. Schüler/innen, die in den letzten 12 Monaten zugewandert sind. Möglich ist auch die Beschulung von Schüler/innen aus Regelklassen, die in den letzten 12 Monaten eine der o.g. Lerngruppen besucht haben. Die neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen in Berlin kommen vornehmlich aus Südosteuropa, besitzen keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse, haben mitunter geringe Erfahrungen mit schulischer Bildung oder dem lateinischen Alphabet. Ziel einer Ferienschule: Ferienschulen sind flankierende Maßnahmen des Landes Berlin zur sprachlichen und sozialen Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen. Die Teilnahme an Ferienschulen ist freiwillig und kostenlos, nach Anmeldung aber verbindlich. Ziel ist es, in der Ferienzeit - zusätzliche Unterstützung in der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung anzubieten , - den Einstieg in den Lernalltag und die Integration in die Schulgemeinschaft zu erleichtern und nachhaltig zu unterstützen, - eine erste Orientierung in der neuen Heimat zu geben und das Gefühl des Willkommenseins auf- bzw. ausbauen, - die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern, Schule und übriger Gesellschaft durch gegenseitigen Vertrauensaufbau, interkulturelle Kommunikation und gemeinsame Aktivitäten nachhaltig zu unterstützen. Inhaltliche Anforderungen an eine Ferienschule: - Schwerpunkt auf sprachlicher Förderung in Wort und Schrift, ggf. auch Alphabetisierung , - Unterricht berücksichtigt binnendifferenziert die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Zielgruppe und findet gegebenenfalls in Kleingruppen statt, festgestellte Defizite, Lehrziele und Lernfortschritte werden dokumentiert, - Stärkung des Bewusstseins über die Bedeutung schulischer Bildung, - Spaß am Lernen vermitteln, Lernstrategien vermitteln, - Vermittlung allgemeiner und schulischer Verhaltensregeln, - Konfliktbewältigungsstrategien vermitteln, Teamfähigkeit unterstützen, emotional-soziale Förderung, - bei den Freizeitaktivitäten bzw. Workshops, die einen deutlichen Fokus auf die Entdeckung und Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten haben und Erfolgserlebnisse und Spaß beim gemeinsamen Tun vermitteln sollen, wird Sprache spielerisch angewandt und gefestigt und Teamfähigkeit und Persönlichkeitsbildung gestärkt, - Exkursionen zum Kennenlernen der Freizeit-, Bildungs- und Unterstützungsangebote im nahen Umfeld und der Stadt Berlin, sowie Begegnung mit der dort ansässigen Bevölke- R:\2A\Gruppe Int Mig\Arbeitsbereiche\Neuzugänge_Roma\Aktionsplan Roma - Ferienschule\Antragsformulare\Unterlagen1_Träger_Erste Anfrage\PDF als Doc\5_Ferienschule_Konzept_Hinweise_2015_05_27_letztgültig.doc rung und potentiellen Spielpartnern zum Aufbau eines Heimatgefühls und zur eventuellen Anbahnung von längerfristigen Integrationspatenschaften. Organisatorische Anforderungen an eine Ferienschule: - Antragsteller ist Träger der freien Jugendhilfe, meist eingetragener Verein; Antragstellung i.d.R. mind. 6 Wochen vor Ferienschulbeginn, - enge Zusammenarbeit mit Elternhaus und Schule(n) ist unerlässlich und Teil des Ferienschul -Konzeptes und muss rechtzeitig vor Ferienschulbeginn angebahnt werden, - Einbindung der Schulen: vertiefte Kontakte zu Schulen mit Lerngruppen und den dort unterrichtenden Lehrern; Unterstützung einzelner Schulen mit hohem Anteil an Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe, Infoveranstaltung bei Schulversammlungen, Elternabenden und/oder Schulfesten, - Einbindung der Eltern: Kontaktaufnahme mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, um Teilnehmer zu werben und kennen zu lernen; Abläufe, Anwesenheit, Regeln und Teilnahmevertrag mit den Erziehungsberechtigten werden nachvollziehbar erläutert und offene Fragen vorzeitig geklärt, - sprachlich-kulturelle Mediation durch qualifizierte Sprachmittler oder erfahrene mehrsprachige Lehrkräfte zwischen Eltern und Schule; Kinder und Eltern gegebenenfalls bei der regelmäßigen Teilnahme unterstützen, z.B. durch Abholservice, motivierende Rückmeldungen etc.; - ausgewogenes Angebot von gezieltem Sprachunterricht/schulischem Lernen und Talentförderung /Nachmittagsangebot, - Konzept zeigt deutlich Ziele, Maßnahmen und Qualitätsindikatoren für projektbegleitende und abschließende Evaluation auf. - Einsatz von qualifizierten Pädagogen/innen, Sozialarbeiter/innen und Künstler/innen ggf. durch Honorarverträge mit Dritten, - ausdrücklich erwünscht ist eine Ausdehnung der Maßnahme durch weitere Betreuung nach den Ferien zum Zweck eines besseren Transfers der in der Ferienschule erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen, - Räume und Betreuung für Gruppen à 12-15 Kindern, Mittagessen etc., - wegen Anwesenheitspflicht tägliche Anwesenheitslisten, ggf. Krankmeldungen einholen. Beantragung von Zuwendungen: Erläuterungen zum Antragsverfahren sind dem Merkblatt zur Bean- tragung von Zuwendungen zu entnehmen. Die oben dargestellten Anforderungen an Ferienschulen ge- hen in das einzureichende Konzept ein. Das Konzept gliedert sich folgendermaßen:  Expertise des Projektverantwortlichen und evtl. Kooperationspartner, Erfahrungen mit Zielgruppe etc., Tätigkeitsbeschreibung für involvierte Stellen,  Sprachunterricht im Vormittagsprogramm: Ziele, Kursinhalte, Methoden, Unterrichtsmaterial, Qualitätsindikatoren,  Workshops/Projekt: Ziele, Kursinhalte, Methoden, Qualitätsindikatoren,  Organisatorisches: Planungsablauf von Anwerbung bis Abschlussveranstaltung, Kooperationen, Tagesablauf Ferienschule, Räume, Personal, Finanzen etc. siehe Vorgaben. Ein Abschlussbericht wird mit den geforderten Unterlagen zum Verwendungsnachweis von Zuwen- dungen eingereicht (s. Merkblatt zur Beantragung von Zuwendungen). Der Bericht geht auf die Ziele und Planungen aus dem zur Beantragung vorgelegten Konzept ein, reflektiert Erfolge und Schwierigkeiten für zukünftige Umsetzungen, wertet Rückmeldungen der Beteiligten und evtl. auch nachgefügte Rückmeldungen der Schulen, Klassenlehrer oder Eltern aus. Werbeflyer und sonst. Druckerzeugnisse werden mit eingereicht. S17-14064 S1714064 Anlage