Drucksache 17 / 14 066 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE) vom 23. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014) und Antwort Verkürzte Öffnungszeiten bei den Berliner Bädern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, inwiefern es mit Beginn der Freibadsaison zu Verkürzungen der Öffnungszeiten kam? Bitte nach Bädern auflisten. Zu 1.: Nach Angabe der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) sind im Vergleich zu den vergangen Jahren im Wesentlichen keine Veränderungen in den Öffnungszei- ten der Freibäder (Sommer- und Strandbäder) vorgenom- men worden. Die Sommerbäder der in der Sanierung befindlichen Kombibäder Gropiusstadt und Spandau Süd sind am 21.06.2014 bzw. 25.06.2014 in Betrieb genom- men worden. Das Kombibad Gropiusstadt wird bis zum 06.07.2014 einschichtig von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ab 07.07.2014 von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Das Kinderbad Platsch im Bezirk Marzahn- Hellersdorf wird dieses Jahr erst mit Beginn der Sommer- ferien in Betrieb genommen. Im Vergleich zum Jahr 2013 öffnet das Bad um vier Wochen verschoben, da dies der Hauptnachfragezeit entspricht. Der von den BBB geplante weitgehende Parallelbetrieb der Schwimmhallen und der Freibäder (Sommer- und Strandbäder) konnte wegen fehlender finanzieller Mittel nicht in vollem Umfang realisiert werden. 2. Wer hat diese Entscheidungen getroffen und wel- che Kriterien lagen zugrunde? Zu 2.: Die Personalstärke der BBB wird maßgeblich durch den konsumtiven Zuschuss des Landes Berlin (im bestehenden Doppelthaushalt 2014/2015 jährlich 45 Mil- lionen Euro) beeinflusst. Eine Rangfolge hinsichtlich der Bäderöffnungszeiten, das heißt, welche Bäder wie viele Stunden geöffnet wer- den, ergibt sich zum einen daraus, dass sanierte Bäder, die nach baulich bedingter Schließzeit wiedereröffnen, Priori- tät haben. Zum anderen sind die Besucherzahlen aus- schlaggebend. 3. Wie schätzt der Senat diese Maßnahmen ein vor dem Hintergrund, dass die Bäderbetriebe ansonsten eher die Erweiterung ihres Angebotes angekündigt hatten, etwa über längere Öffnungszeiten oder besondere Events? Zu 3.: Der Senat begrüßt die Bestrebungen der BBB, das Angebotsspektrum zu erweitern. Auch der Vorstand der BBB hält an seiner Ankündigung fest, das Bäderan- gebot künftig vielseitiger und umfangreicher zu gestalten. Eine Vielzahl von Events (Mitternachtsschwimmen, O- pen-Air Kino, Sauna-Themenabende, Kino am Pool) wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Der wachsende Zuspruch zu diesen Veranstaltungen zeigt, dass sich die BBB auf dem richtigen Weg befinden. 4. Inwiefern sieht der Senat einen Zusammenhang zu dem Ausschreibungsverfahren von Anfang 2014, über das externes Personal für den Betrieb der fertig sanierten Bäder gesucht wurde? Zu 4.: Der Vorstand der BBB suchte im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens eine Geschäfts- besorgerin bzw. einen Geschäftsbesorger zur Betriebsfüh- rung der Kombibäder Spandau Süd und Gropiusstadt, da mit der bevorstehenden Eröffnung der letzten drei in der Sanierung befindlichen Bäder kein ausreichendes eigenes Personal zur Verfügung steht, um alle Bäder der BBB mit den derzeitigen, zum Teil erweiterten Öffnungszeiten betreiben zu können. Gleichzeitig sollte dies eine Maß- nahme zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit sein, in- dem mit der Öffnung der beiden Kombibäder ein wesent- lich verbessertes Angebot für die Berlinerinnen und Ber- liner zur Verfügung steht. 5. Welchen Einfluss hatten nach Ansicht des Senats die Abschaffung der sogenannten Sommertarifverträge und die Einführung eines Schichtsystems in den Freibä- dern auf die verkürzten Öffnungszeiten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 066 2 Zu 5.: Es ist kein Einfluss erkennbar. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem die Bäderbetrie- be seit dem 01.01.2014 angehören, sieht die Möglichkeit der Mehrarbeit vor. Diese wird auch abgegolten, sofern nicht innerhalb von drei Monaten der Ausgleich über Freizeitabnahme erfolgt. 6. Inwiefern ist dem Senat bekannt, in welcher Grö- ßenordnung und für welche Einsatzgebiete Saisonarbeits- kräfte eingestellt werden konnten und wieso deren Anzahl nicht ausreichend ist, um längere Öffnungszeiten zu er- möglichen? Zu 6.: Für die Saison 2014 wurden 54 Rettungs- schwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie 32 Kas- siererinnen und Kassierer eingestellt. 7. Inwiefern kommt es nach Kenntnis des Senats zu Reduktionen der pro Schicht anwesenden MitarbeiterIn- nen und welche Einsatzgebiete betrifft das? Zu 7.: Eine Reduzierung der Beschäftigten pro Schicht in den Berufsgruppen Aufsichts- und Kassenpersonal wurde bisher nicht vorgenommen. 8. Ist bekannt, wie in diesem Fall a. die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Ser- viceleistungen gewährleistet wird b. und sichergestellt wird, dass es nicht zu einer Überlastung der MitarbeiterInnen kommt? Zu 8 a.: Die Planung hinsichtlich der Anzahl der Be- schäftigten erfolgte analog zu den vergangenen Jahren und wurde in Teilbereichen optimiert. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Bäder wird mit dem vorhandenen Personal gewährleistet. Zu 8 b.: In den vergangenen Jahren kam der Sommer- bad-Tarifvertrag zur Anwendung, wonach die Beschäftig- ten in einer 6-Tage-Arbeitswoche eingesetzt werden konnten. Die wöchentliche Arbeitszeit war mit mindes- tens 44 bis 55 Wochenstunden festgelegt. Die jetzige Dienstplangestaltung geht von einer 5-Tage-Arbeitswoche mit 39 Wochenstunden aus. Diese Umstellung führt nicht zu einer Mehrbelastung der Beschäftigten. Von den Be- schäftigten wird jedoch bei schönem Wetter und einer damit verbundenen höheren Besucherfrequenz eine höhe- re Flexibilität – insbesondere auch die Bereitschaft zur Mehrarbeit – erwartet. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bei schönem Wetter ist demnach mit einem größe- ren organisatorischen Aufwand verbunden. Seitens der BBB ist angedacht, den Rahmen des TöVD für die Ge- staltung der Arbeitszeit zu nutzen und gemeinsam mit dem Personalrat die Flexibilität der Arbeitszeit in den Bädern in einer Dienstvereinbarung zu regeln. 9. Welche weiteren Maßnahmen, von denen der Se- nat Kenntnis hat, sind vorgesehen, um mit dem Problem des fehlenden Personals umzugehen und welche Pläne existieren für die kommenden Jahre? Zu 9.: Grundsätzlich muss das Angebotsspektrum der BBB ausfinanziert sein. Dies ist auch bei kommenden Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Durch eine weitere Änderung der Nutzungssatzung soll die Grundla- ge geschaffen werden, die Beschäftigtenzahl in Schul- und Vereinsbädern zu reduzieren. Des Weiteren laufen gegenwärtig Verhandlungen für die Übertragung ausge- wählter Bäder an Vereine. Nach Angabe der BBB werde darüber hinaus geprüft, inwiefern flexible Saisonkräfte (beispielsweise Studentinnen und Studenten) über Jahres- verträge und Stundenkontingente langfristig an die BBB gebunden werden können, um so Planungssicherheit zu schaffen und den administrativen Aufwand für die Som- mersaison zu reduzieren. 10. Inwiefern sind die aktuellen Maßnahmen sowie zukünftige Pläne mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmt? Zu 10.: Die genannten Maßnahmen und Pläne sind bzw. werden mit der zuständigen Senatsverwaltung abge- stimmt. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass An- gelegenheiten des operativen Geschäftes der BBB origi- näre Aufgaben des Vorstandes der BBB darstellen und keiner vorherigen Abstimmung mit der zuständigen Se- natsverwaltung bedürfen. Berlin, den 9. Juli 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014)