Drucksache 17 / 14 068 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 24. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014) und Antwort Nach dem erfolgreichen Volksentscheid Tempelhof: I. Flughafengebäude Tempelhof – Vermietungen und Events Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mietverträge bestehen derzeit im Flughafengebäude Tempelhof? Bitte nennen Sie Mieter, Quadratmeterzahl und Mietvertragsdauer. Antwort zu 1: Es bestehen derzeit mit 10 Vertrags- partnern mehrjährige Verträge mit einer Vertragsdauer zwischen 2 bis 7 Jahren sowie möglichen Verlängerun- gen. Jährlich werden ca. 60 bis 70 Mietverträge mit Ver- anstaltern sowie ca. 20 Nutzungsverträge mit Foto- /Filmproduzenten geschlossen. Nur die Fläche vom Vor- feld kann quadratmeterbezogen gemietet werden, die Flächen im Gebäude werden raumbezogen vermietet. Namen werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht be- nannt. Frage 2: Wie viele Quadratmeter des Gebäudes sind für eine Event-, Kongress- und Messenutzung geeignet? Antwort zu 2: Die Veranstaltungsflächen setzen sich wie folgt zusammen: Hangars: 32.500 m², Haupthalle: 3.500 m², Überdach- tes Vorfeld: 18.500 m², Vorfeld: 235.000 m², Transitgän- ge, Nebenflächen: 13.500 m². Ab 2016 bzw. 2017 steht Hangar 7 (5.000 m², südlichster Hangar am Tempelhofer Damm) inklusive Nebenflächen (1.500 m²) nicht mehr zur Verfügung, da dieser durch das AlliiertenMuseum genutzt wird. Kongresse und Messen können aufgrund besonderer Auflagen (s. Antwort zu 7.) nur bedingt durchgeführt werden. Zudem ist kein Angebot an moderner Infrastruk- tur vorhanden. Frage 3: Wie viele Quadratmeter des Gebäudes wer- den bereits regelmäßig und unregelmäßig für Events, Kongresse und Messen genutzt? Antwort zu 3: Alle o. g. Flächen werden für Veran- staltungen genutzt. Frage 4: Welche Verträge mit Event-, Kongress- und Messeveranstaltern bestehen bereits und welche Laufzeit haben diese? Antwort zu 4: Es bestehen ein- und mehrjährige Ver- träge. Die Laufzeiten der mehrjährigen Verträge betragen zwischen 2 bis 7 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeiten. Frage 5: Welche weiteren dauerhaften Nutzungen fin- den im Flughafengebäude Tempelhof statt, mit welcher Bindung, auf wie vielen Quadratmetern und mit welcher Laufzeit? Antwort zu 5: Dauerhafte Vermietung von Gewerbe- flächen (siehe Anlage 1): Mietflächen Tempelhof Mit Stand vom 30.06.2014 sind am ehemaligen Flug- hafen Tempelhof 77.032,82 m² vermietet. Davon sind:  58.293,28m² an landeseigene Mieter vermietet;  18.739,62m² an Gewerbemieter (Büro, Werkstätten , Lager, etc.) vermietet. Davon sind 11.518,76m² unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und 7.220,86m² mit Festlaufzeiten vermietet. Im Zeitraum vom 01.01.2011 – 30.06.2014 wurden insgesamt 55 neue Mietverträge abgeschlossen mit einem Flächenvolumen von 12.445,87 m². Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 068 2 VLB = Verkehrslenkung Berlin VKRZ = Verkehrsreglungszentrale Frage 6: Besteht durch den Abschluss der bisher ver- einbarten Mietverträge die Gefahr, dass eine sinnvolle Gesamtnutzung des gesamten Ensembles, einzelner Ge- bäudeteile und/oder Bereiche (Hangars u.a.) beeinträch- tigt oder behindert wird? Antwort zu 6: Nein, für die aktuellen Nutzungen be- steht diese Gefahr nicht. Zusätzliche Nutzungsformen bedürfen der Einzelfallbetrachtung. Frage 7: Welche besonderen (gebäude-/ortsspezi- fischen) Auflagen sind vor und/oder während der Durch- führung von Events, Messen und Kongressveranstaltun- gen zu erfüllen? Antwort zu 7: Ein Großteil der Eventflächen im Ge- bäudeensemble ist als Interims-Veranstaltungsstätte ge- mäß § 65 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zugelassen. Grundlegend für den Betrieb sind neben der Muster- Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) die Bauver- fahrensverordnung (BauVerfVO), die Betriebsverordnung (BetrVO) und das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln). Aufgrund der Architektur und der technischen Ge- bäudeausstattung ergeben sich besondere Anforderungen an den Brandschutz, welche auf Grundlage eines geneh- migten Brandschutzkonzeptes mit Kompensationsmaß- nahmen begegnet werden. Dies beinhaltet z.B. die Stel- lung von Brandsicherheitswachen und Löschfahrzeugen. Es werden durch den Betreiber veranstaltungsbezoge- ne statische Unbedenklichkeitserklärungen für die Stahl- konstruktion der Hangarbereiche erstellt. Darüber hinaus sind veranstaltungsbezogene Konzepte/Genehmigungen hinsichtlich Lärmschutz und Verkehr (ggf. weitere) ein- zuholen. Frage 8: Wer trägt die Verantwortung für die weitere Entwicklung und Vermietung des Gebäudes und wer soll die Aufgaben ausführen bzw. den Betrieb sichern? Antwort zu 8: Die Tempelhof Projekt GmbH ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Entwicklung des ehemaligen Gebäudes Flughafen Tempelhof beauf- tragt und wird diese Aufgabe weiterhin wahrnehmen. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014) Anlage 1 S17-14068 S17-14068anl