Drucksache 17 / 14 072 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 23. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014) und Antwort Geschlechtsunterschiede bei Einkommen und Verdienst II – was tut der Senat im Bereich staatlicher Transferleistungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nutzt der Senat die in der Antwort des Senats auf mei- ne Schriftliche Anfrage vom 8. Mai 2014 (Drs. 17/13769) genannten geschlechtsdifferenzierten Daten der Bundesagen- tur für Arbeit und der Sozialstatistik für Genderanalysen in Bezug auf Menschen, die von staatlichen Transferleistungen abhängig sind? Wenn nein, warum nicht und wann ist dies geplant? Zu 1.: Der Senat nutzt die geschlechterdifferenzierten Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialstatistik für Genderanalysen in Bezug auf Menschen, die von staatli- chen Transferleistungen abhängig sind. 2. Welchen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf sieht der Senat im Bereich der Verringerung des Anteils der Berliner_innen, die von staatlichen Transferleistungen ab- hängig sind? Zu 2.: Der Handlungsbedarf ergibt sich u.a. aus den an- lassbezogenen Auswertungen folgender Statistik, hier zuletzt erschienen im Mai 2014: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer- Content/Statistische-Analysen/Analytikreports/Regionale- Analytikreports/Berlin/Generische-Publikationen/Analyse- Grundsicherung-Arbeitsuchende/201405-Analyse- Grundsicherung-Arbeitsuchende.pdf Aus dieser Statistik, die monatlich fortgeschrieben wird, ist ersichtlich, dass wie in den Vormonaten und – jahren der Anteil der Männer an den erwerbstätigen Arbeitslosengeld II (ALG II) – Bezieher und - Bezieherinnen höher ist als bei den Frauen, im Oktober 2013 lag der Anteil der Frauen bei 30,0 %, der der Männer bei 32,6 %. Weitere Geschlechterun- terschiede ergeben sich bei der Art der Beschäftigung: Der Anteil der Frauen von den erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten, die in Vollzeit beschäftigt waren, lag bei 3,8 %, der der Männer bei 6,3 %, bei der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung ist das Verhältnis umgekehrt: 10,4 % betrug der Anteil bei den teilzeitbeschäftigten Frauen, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II bezogen, der Anteil der Männer in dieser Gruppe betrug 8,8 %. Bei den Minijobbern und Minijobberinnen war das Ver- hältnis fast ausgeglichen (Männer 11,3 % und Frauen 11,4 %). Bei den Selbstständigen sind es überwiegend Männer, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen. Im Kontext mit den Angaben zu den Bedarfsge- meinschaften ergibt sich ein gleichstellungspolitischer Hand- lungsbedarf in Berlin besonders auf die Alleinerziehenden. In insgesamt 63.436 Alleinerziehenden– Bedarfsgemeinschaften sind 28 % der erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten erwerbstätig. Es geht bei der Zielgruppe einerseits um die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit und vor allem um Aktivierung und Herstellung bzw. Erhalt der Be- schäftigungsfähigkeit. Einen größeren Beitrag zur Reduzie- rung des Anteils der Aufstockerinnen bzw. Aufstocker er- wartet der Senat langfristig durch die Einführung des gesetz- lichen Mindestlohns und sieht auch im Hinblick auf das überproportionale Wirtschaftswachstum der Stadt die Chan- ce, dass sich das Einkommensniveau auch mit Auswirkungen auf die zur Zeit auf Transferleistungen Angewiesenen er- höht. Dem Senat ist jedoch auch bekannt, dass höhere Ar- beitszeiten und/oder höhere Löhne nicht zwangsläufig dazu führen, dass der Anteil der Berlinerinnen und Berliner, die Transferleistungen erzielen, verringert wird – entscheidend ist der Bedarf der Gemeinschaft, der insbesondere bei mehre- ren Kindern auch bei Löhnen im angestrebten Mindestlohn- bereich und Vollzeittätigkeit in der Regel nicht gedeckt ist. Die Auswertungen der Sozialstatistik wurden u.a. bei Evalu- ierung des Programms zur Stärkung der Fraueninfrastruktur und dem anschließenden Auswahlverfahren für die vakanten Stellen herangezogen und führten zu einer Vergabe einer Stelle für den Bezirk Spandau. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014)