Drucksache 17 / 14 084 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 24. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014) und Antwort Erbbaurechte – wie stark wirkt die Indizierung in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Berlin gibt es keine zentrale Erfassung der Erbbau- rechtsverhältnisse. Dies vorausgeschickt werden die ein- zelnen Fragen, soweit dem Senat Erkenntnisse vorliegen, wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Erbbaurechte differenziert nach folgen- den Kriterien: a) dem Geschosswohnungsbau (Anzahl Gebäude, respektive Wohnungseinheiten), b) Einfamilienhäusern, c) Siedlungen sowie der Anzahl betroffener Grund- stücke und der darauf befindlichen Immobilien in- klusive der Anzahl der Wohneinheiten, sind der- zeit durch das Land Berlin bestellt (Angaben bitte je Bezirk)? 2. Wie viele Erbbaurechte werden jeweils in Bezirk- bzw. in Landeszuständigkeit durch wen verwaltet? Zu 1. und 2.: Zu Wohnzwecken genutzte Erbbaurechte werden nur vereinzelt von Bezirken durch die jeweilige Serviceeinheit Facility Management verwaltet. Die zu Fachzwecken genutzten Erbbaurechte der Bezirke werden von den bezirklichen Fachdienststellen verwaltet. Der Liegenschaftsfonds Berlin verwaltet rund 1.800 Erbbau- rechte. Der überwiegende Teil davon sind Wohnerbbau- rechte. 3. In welcher Höhe werden dadurch Einnahmen für den Landeshaushalt generiert (bitte um Auflistung der Einnahmen der letzten fünf Jahre; differenziert nach Be- zirk und Landesimmobilien)? Zu 3.: Nach den Haushaltsansätzen zum Titel 12404 für das Haushaltsjahr 2013 lag die erwartete Einnahme der Bezirke aus Erbbauzinsen bei 6.587.280 €. Die Einnahmen des Liegenschaftsfonds Berlin aus Erbbauzinsen betrugen für das Jahr 2013 rund 21,5 Mio. €. 4. Wie hoch ist der Anteil der Erbpachtverträge mit Indizierungsklauseln, welchen Anpassungsturnus sehen diese vor und wie oft wird davon Gebrauch gemacht? 5. Wie hoch sind die Steigerungen – differenziert nach den in Antwort zu 1 dargestellten Gruppen - in den letzten fünf Jahren ausgefallen? Zu 4. und 5.: In den Erbbaurechtsverträgen der Bezir- ke und des Liegenschaftsfonds Berlin sind ganz überwie- gend Anpassungsklauseln vereinbart, die eine Anpassung der Erbbauzinsreallast nach Indizes alle drei, fünf oder zehn Jahre ermöglichen. 6. Welchen Einfluss haben die Indizierungsklauseln in Erbpachtverträgen auf Kostenmieten des sozialen Wohnungsbaus (bitte zur Verdeutlichung eine Bespiel- rechnung anfügen)? Zu 6.: Im Kostenmietrecht des Sozialen Wohnungs- baus sind Erbbauzinsen Bestandteil der Fremdkapitalkos- ten (siehe § 21 Absatz 1 Zweite Berechnungsverordnung). Änderungen der Kapitalkosten verändern grundsätzlich die Höhe der Kostenmiete. Im Fall einer Erhöhung der Kostenmiete durch Erbbauzinssteigerungen ist die Zu- stimmung der bewilligungsstelle (Investitionsbank Berlin) einzuholen (siehe im Einzelnen § 23 Absatz 2 Zweite Berechnungsverordnung). Gemäß Auskunft der Investitionsbank Berlin ergeben sich erfahrungsgemäß durch Erbbauzinsanpassungen Erhöhungen der Kostenmiete in Größenordnungen um 0,06 bis 0,08 €/m² Wohnfläche monatlich. 7. In wie vielen Fällen sind Grundstücke, die für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden, mit Erbpachtver- trägen, die Indizierungsklauseln enthalten, verbunden und wie viele Wohneinheiten sind damit verknüpft? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 084 2 Zu 7.: Zu dieser Frage liegen dem Senat von Berlin keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2014)