Drucksache 17 / 14 086 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2014) und Antwort Staatsvertrag für die vereinfachte Abwasserentsorgung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche vereinfachten Regelungen ergeben sich aus der Schaffung eines Staatsvertrages für die Ab- wasserentsorgung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin? Antwort zu 1: Ein Staatsvertrag für die Abwasserent- sorgung bietet keine vereinfachten Regelungen, sondern ist lediglich eine weitere Option der Zusammenarbeit zwischen den Berliner Wasserbetrieben und den Aufga- benträgern in Brandenburg. Ein Staatsvertrag ist eine notwendige aber keinesfalls hinreichende Voraussetzung, um eine hoheitliche Zusammenarbeit bzw. interkommu- nale Zusammenarbeit zwischen den Berliner Wasserbe- trieben und den Aufgabenträgern in Brandenburg zu er- möglichen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Zusam- menarbeit ergibt sich nicht allein aus dem Staatsvertrag, sondern muss im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vergaberechts, des Wettbewerbsrechts und der Recht- sprechung geprüft werden. Frage 2: Inwieweit gibt es bereits Kooperation im Be- reich der Abwasserentsorgung zwischen dem Land Berlin und Brandenburg? Antwort zu 2: Im Bereich der Abwasserentsorgung gibt es verschiedene Kooperationen zwischen den Berli- ner Wasserbetrieben und den Aufgabenträgern in Bran- denburg. So wird in den Klärwerken der Berliner Wasser- betriebe das Abwasser von 535.000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern gereinigt. Darüber hinaus gibt es Dienstleistungsverträge, z.B. über den Betrieb von abwas- sertechnischen Anlagen zwischen Aufgabenträgern in Brandenburg und den Berliner Wasserbetrieben. Frage 3: Sofern es bereits Kooperationen zwischen den Bundesländern gibt, stellt sich die Frage auf welcher Grundlage diese zustande gekommen ist und welchen Umfang diese Zusammenarbeit hat? Antwort zu 3: Die Zusammenarbeit in den unter 2. ge- nannten Kooperationen geschieht auf Grundlage zivil- rechtlicher Verträge unter der Beachtung der einschlägi- gen rechtlichen Bestimmungen. Frage 4: Was muss von wem getan werden um einen Staatsvertrag für die Abwasserentsorgung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin abzuschließen? Frage 5: In welchem Zeitraum wäre die Schaffung ei- nes Staatsvertrages für die Abwasserentsorgung zwischen den Bundesländern möglich? Antwort zu 4 und 5: Der Senat sieht keine Notwen- digkeit für den Abschluss eines Staatsvertrages für die Abwasserentsorgung zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014)