Drucksache 17 / 14 091 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 26. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2014) und Antwort Wie weiter mit dem Spreepark Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welcher Zeitablauf ist für die Phase der Konzept- findung und Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen bis das Areal verpachtet werden kann? Zu 1:. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt und des Liegenschafts- fonds als Grundstückseigentümer einberufen. Diese Ar- beitsgruppe prüft die Rahmenbedingungen für die künfti- ge Entwicklung sowie die Entwicklungsoptionen und deren Realisierbarkeit. Die Abstimmung des Zeitplanes in der Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen. 2. Welche Maßnahmen der Beteiligung der Bevölke- rung sind geplant und mit welchen Methoden soll diese Beteiligung durchgeführt werden? Zu 2.: Das Areal liegt im sogenannten Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden alle gesetzlich vorge- schriebenen Formen der Bürgerbeteiligung durchgeführt. Eine Entscheidung über eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens ist in der be- hördenübergreifenden Arbeitsgruppe noch nicht getroffen worden. 3. Hält der Senat an seiner Einschätzung fest, dass die Herauslösung des Alten Eierhäuschens aus dem Spree- parkgelände sinnvoll ist? Welche Voraussetzungen sind für die Bildung eines eigenständigen Grundstücks für das Alte Eierhäuschen notwendig bzw. müssen noch geschaf- fen werden? Ist ein Verkauf oder eine Verpachtung des Eierhäuschens geplant? Inwieweit ist entschieden, ob dies saniert oder unsaniert geschehen wird? Zu 3.: Die Herauslösung des Alten Eierhäuschens aus dem Spreeparkgelände wird in der Arbeitsgruppe derzeit als Option geprüft. Voraussetzung für die Bildung eines eigenständigen Grundstücks und dessen dauerhafte Nut- zung ist die Sicherung der Erschließung. 4. Inwieweit ist daher beabsichtigt, zwei B-Pläne zu erarbeiten, um unterschiedliche Rahmenbedingungen für die weitere Nutzung zu ermöglichen? Zu 4.: Die Erforderlichkeit der Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne richtet sich nach § 1 Abs. 3 BauGB und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ent- scheidungsrelevant. 5. Welche zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten sieht der Senat für das Alte Eierhäuschen? Welche Einschrän- kungen sieht der Senat bezüglich der Nutzung aufgrund des umliegenden Landschaftsschutzgebietes? 6. Inwieweit hält der Senat die weitere Nutzung des Spreeparks als Freizeitpark für sinnvoll? Inwieweit plant der Senat auch andere Nutzungsmöglichkeiten zu disku- tieren und wenn ja welche? Zu 5. und 6.: Der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) definiert im Bereich des ehemaligen Spreeparks eine Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil mit der Zweckbindung eines Freizeitparks. Die letzte Änderung des FNP hinsichtlich der Ausdehnung dieser Sonderbau- fläche ist seit dem 14.07.2006 rechtsverbindlich. Die Grenzen des Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebie- tes sind nachrichtlich im FNP übernommen. Diese Dar- stellungen sind für die verbindliche Bauleitplanung be- achtlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 091 2 7. Plant der Liegenschaftsfonds Flächen des Spree- parks, die außerhalb der Umzäunung liegen an die Forsten zurückzugeben und in das Landschaftsschutzgebiet zu integrieren? 8. Inwieweit bestehen Pläne, ökologisch sensible Flä- chen innerhalb der jetzigen Umzäunung des Spreeparks aus der Verpachtung herauszunehmen, da sie für den zukünftigen Pächter nicht nutzbar sind? Zu 7. und 8.: Die Prüfungen in der Arbeitsgruppe sind noch nicht abgeschlossen. 9. Ist bzw. wann ist geplant den Flächennutzungsplan entsprechend an die ggf. neuen Nutzungen anzupassen? Zu 9.: Siehe Antwort zu 5. und 6. 10. Wann wird das vom Bezirk erarbeitete übergeord- nete Verkehrskonzept vorliegen? Zu 10.: Die Frage der verkehrlichen Integration des Spreeparks wird im Bebauungsplanverfahren zu klären sein. 11. Inwieweit wird eine Dokumentation der Altlasten vor der weiteren Diskussion über das Nutzungskonzept vorgenommen? Mit welchen Altlasten ist ggf. zu rech- nen? Zu 11.: Bei den Aufschüttungen im Spreepark handelt es sich um Altlastenverdachtsflächen. Schon vor einigen Jahren wurden Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Bodenbelastungen wurden in Teilbereichen festgestellt. Soweit unmittelbar erforderlich, ist die Besei- tigung von Altlasten (MKW - Mineralölkohlenwasserstof- fe) erfolgt. Die Beseitigung der übrigen Belastungen wird abschließend im Bebauungsplanverfahren zu klären sein. 12. Ist geplant die ggf. vorhandenen Altlasten vor ei- ner Verpachtung zu sanieren? Zu 12.: Diese Frage wird konzeptabhängig zu klären sein. Berlin, den 09. Juli 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2014)