Drucksache 17 / 14 093 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 26. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2014) und Antwort Umsetzung des Gemeinsamen Rahmen-Arbeitsmarktprogramms „BerlinArbeit“: Zielvereinbarungen (II) – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13866 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Indikatoren sind zu den vier Zielen von ge- samtstädtischer Bedeutung (Senkung der Jugendarbeitslo- sigkeit, Erhöhung der Zahl der nachhaltigen Integratio- nen, „Gute Arbeit“ im JC – Reduktion von Fehlzeiten, Erhöhung der Qualität und Akzeptanz von Leistungsbe- scheiden) abgestimmt worden, welche ursprünglich in alle Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführer*innen der Berliner Jobcenter aufgenommen werden sollten? Zu 1.: Folgende Indikatoren sind zu den vier Zielen von gesamtstädtischer Bedeutung abgestimmt worden: Ziel: Senkung der Jugendarbeitslosigkeit Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im SGB II). Betrachtet wird der Jahresdurchschnittswert der Arbeits- losenquote. Ziel: Erhöhung der Zahl der nachhaltigen Integratio- nen Anteil der nachhaltigen Integrationen in sozialversi- cherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten an allen Integrationen in sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung in demselben Bezugszeit- raum (Jahresfortschrittswert). Eine Integration ist nach- haltig, wenn die betreffende Person zwölf Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversi- cherungspflichtig beschäftigt ist (ggf. auch bei einer ande- ren Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber). Ziel: „Gute Arbeit“ im JC – Reduktion von Fehlzeiten Durchschnittliche Zahl von Ausfalltagen der Beschäf- tigten im JobCenter( JC) in Arbeitstagen pro Quartal. Ziel: Erhöhung der Qualität und Akzeptanz von Leis- tungsbescheiden - „Stattgabequote vermeidbare Widersprüche“ (Anteil Widersprüche, denen ganz oder teilweise wegen feh- lerhafter Rechtsanwendung oder unzureichender Sachverhaltsaufklärung stattgegeben wird.) - „Klagen Erfolgsquote gE“ (Verhältnis der im erstinstanzlichen Sozialgerichtsverfahren – entsprechend der Auffassung des JC – bestätigten Entscheidungen zu allen Entscheidungen.) (jeweils Jahresfortschrittswert, Bestände im Jahres- durchschnittswert) 2. Welche der vier abgestimmten Ziele von gesamt- städtischer Bedeutung sind jeweils explizit oder implizit Bestandteil der Zielvereinbarungen welcher Berliner Jobcenter geworden? Zu 2.: In den Jobcentern Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Mitte ist das Ziel „Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ Bestandteil der Zielvereinbarungen geworden. In den Jobcentern Charlottenburg-Wilmersdorf, Pan- kow und Spandau wurden die Ziele „Senkung der Jugendarbeitslosigkeit “, „Erhöhung der Zahl der nachhaltigen Integrationen“ und „Erhöhung der Qualität und Akzeptanz von Leistungsbescheiden“ in die Zielvereinbarungen aufgenommen. In den Jobcentern Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick und Reini- ckendorf wurden alle vier abgestimmten Ziele in die Ziel- vereinbarungen aufgenommen. 3. Was sind die konkreten Gründe dafür, dass die für 2014 abgestimmten vier Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung nicht alle in die Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführer*innen der Berliner Jobcenter aufgenom- men worden sind? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Job- center, Ziel sowie expliziter/impliziter Aufnahme.) Zu 3.: Der Abstimmungsprozess zu den Zielen von gesamtstädtischer Bedeutung erfolgte zwischen der Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – unter Einbeziehung der für Soziales zuständigen Bezirksstadträ- tinnen und Bezirksstadträte – und der Regionaldirektion Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 093 2 Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. Die Senatsverwaltung und Regionaldirektion haben dafür geworben, dass alle abgestimmten Ziele in die Zielverein- barungen aller zwölf Berliner Jobcenter aufgenommen werden. Die Zielvereinbarungen nach § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II werden letztlich aber von den Geschäftsfüh- rerinnen und Geschäftsführern der Jobcenter mit den Agenturen für Arbeit und den Bezirksämtern geschlossen. Aus Gründen, die der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und der Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht näher bekannt sind, haben sich die Beteiligten vor Ort teilweise dafür entschieden, nicht alle für das Jahr 2014 abgestimmten Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung aufzunehmen. 4. In welchen „Gesprächsrunden“ außerhalb der Trägerversammlungen findet ein Austausch zu den nicht aufgenommenen Zielen statt? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach „Gesprächsrunde“, Ziel und Datum der jeweiligen „Gesprächsrunde“) Zu 4.: Ein Austausch zu den aufgenommenen und den nicht aufgenommenen Zielen von gesamtstädtischer Be- deutung findet insbesondere im Forum der Geschäftsfüh- rerinnen und Geschäftsführer der Berliner Jobcenter, das von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bun- desagentur für Arbeit und der Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen gemeinsam moderiert wird sowie bei den Treffen der Bezirksstadträtinnen und Be- zirksstadträte für Soziales mit dem für Arbeit zuständigen Staatssekretär statt. 5. Wie ist das „Monitoring zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit in Bezug auf Leistungen für Unterkunft und Heizung durch nachhaltige und existenzsichernde Integrationen“ im Jobcenter Berlin-Reinickendorf konkret ausgestaltet? (Bitte Konzept im Originalwortlaut beifü- gen.) Zu 5.: Ein ausformuliertes Konzept für das „Monitoring zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit in Bezug auf Leistungen für Unterkunft durch nachhaltige und exis- tenzsichernde Integrationen“ im Jobcenter Reinickendorf existiert nicht. Es geht vielmehr darum, die Entwicklung der Ausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung in ihrem Verlauf und im Vergleich zum Vorjahr im Rah- men eines qualitativ hochwertigen Monitorings zu be- obachten. Dies beinhaltet, dass die beobachteten Entwick- lungen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Kontext anderer aktueller Entwicklungen (z.B. Zahl/Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften, Umfang und Art der erzielten Integrationen, Veränderun- gen der Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Veränderungen bei den Bestimmungen zur Angemessen- heit von Unterkunfts- und Heizungskosten etc.) betrachtet werden sowie die Gründe für auffällige Entwicklungen näher untersucht und ggf. weitere Daten für die Bewer- tung herangezogen werden. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung Boris V e l t e r _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014)