Drucksache 17 / 14 095 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 27. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2014) und Antwort Duales Ausbildungssystem in Berlin für Erzieher in Kindertagesstätten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat meine Auffassung, dass duale Aus- bildungswege besonders gut geeignet sind, sich auf die spätere berufliche Praxis vorzubereiten? Zu 1.: Ja. 2. Wie bewertet der Senat den praxisnahen Weg der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erzieher insbesonde- re für die Bewerber, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen wollen (müssen)? Zu 2.: Der Senat beurteilt diesen Berliner Weg der praxisnahen, berufsbegleitenden Ausbildung als sehr gut geeignetes und erfolgreiches Instrument bei der Notwen- digkeit der qualifizierten Fachkräfteentwicklung. Die Ausbildung ist nach dem Sozialberufe-Anerkennungs- Gesetz Berlin (SozBAG) „staatlich anerkannt“. 3. Wie viele Ausbildungsstellen werden von den Kin- dertagesstätten in Berlin für die berufsbegleitende Ausbil- dung zum Erzieher angeboten? Zu 3.: Dem Grunde nach können alle Kitas Praxisstel- le im Rahmen der Ausbildung sein und künftige Erziehe- rinnen und Erzieher sowohl in vollschulischer wie in berufsbegleitender Form ausbilden. Da die Auszubildenden in berufsbegleitender Teilzeit- form als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aner- kannt werden und auf den Fachkräfteschlüssel anrechen- bar sind, gilt eine prozentuale Obergrenze von 25 % für den Anteil am Personal. 4. Ist dem Senat bekannt, dass für das kommende Ausbildungsjahr die Nachfrage nach Kita-Stellen für die berufsbegleitende Ausbildung die Angebote deutlich übersteigt? Zu 4.: Der Senat ist über die rege Nachfrage nach die- ser Ausbildungsform erfreut. Die Personen in der berufs- begleitenden Ausbildung bringen in der Regel Lebenser- fahrung, zusätzliche Kompetenzen und großes Engage- ment ein. Träger stellen in dem Maße Arbeitsplätze zur berufsbegleitenden Ausbildung zur Verfügung, wie sie sie zur Deckung ihres Fachkräftebedarfs benötigen. 5. Auf welche Weise unterstützt der Senat den Ausbau der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erzieher? Zu 5.: Der Senat wird weiterhin ohne Begrenzung Ausbildungsplätze in den Fachschulen für Sozialpädago- gik zur Verfügung stellen. Darüber hinaus hat der Senat mit einem Jobcenter ein Modell für eine berufsbegleiten- de Erzieherausbildung entwickelt, das es ermöglicht, dass auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuchs (SGB) II sind, die Ausbildung absolvieren können. Das Jobcenter über- nimmt die Finanzierung für die beiden ersten Ausbil- dungsjahre, im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Finan- zierung durch die Kita-Träger. Das Modell wird erprobt und kann bei erfolgreichem Verlauf ausgeweitet werden. Der Senat hat vor gut einem Jahr die zulässige Quote für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger angehoben und so die Möglichkeit zur Beschäftigung eines höheren Anteils von in berufsbegleitender Ausbildung befindli- chen Menschen geschaffen. Berlin nimmt als eines von sieben Bundesländern an dem Bundesprogramm „Lernort Praxis“ teil, mit dem Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsanleitung entwickelt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 095 2 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Erfüllung des Bedarfs für Erzieher in den nächsten Jahren im Land Berlin? Zu 6.: Der Senat geht davon aus, dass die Situation des Fachkräftebedarfs in Berlin in den nächsten Jahren angespannt bleiben wird. Die vom Senat eingeleiteten Maßnahmen zur Deckung greifen und leisten einen wich- tigen Beitrag zur Bewältigung der Situation. Berlin, den 11. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)